Standpunkte Abstandsregelungen für Windkraft verhindern Energiewende

Standpunkt von Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Standpunkt von Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

Eine dezentrale Energiewende benötigt Platz für die Windenergie. In Bayern dränge die Abstandsregelung die Windkraft in den Wald. Auch die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen sei „nur noch absurd“, argumentiert Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND.

von Hubert Weiger

veröffentlicht am 27.10.2017

aktualisiert am 16.11.2018

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Eine möglichst dezentrale, verbrauchsnahe Energieversorgung hat aus Sicht des BUND deutliche Vorteile. Diese liegen insbesondere in der regionalen Wertschöpfung, weniger Netzausbau, der Minderung von Energie-Verlusten durch verbrauchsnahe Erzeugung von Strom und einer erhöhten Versorgungssicherheit durch ein robusteres System. Ein dezentrales Energiesystem kann deutlich smarter und effizienter und damit auch kostengünstiger sein. Hauptziel einer dezentralen Energieversorgung ist die Beteiligung, Teilhabe und Mitwirkung der Bevölkerung vor Ort. Es ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Energiewende, dass diese durch Millionen von Menschen (mehr als 1,5 Millionen Solarstromerzeuger) und tausende von Zusammenschlüssen (Genossenschaften, Bürgerwindparks) getragen ist.


Die Möglichkeit der kleinteiligen Erzeugung aus erneuerbaren Energien hat die Energieversorgung für Millionen von Akteuren geöffnet. Gerade im Solarbereich ist diese Entwicklung erst am Anfang. Es gibt noch Millionen Einfamilienhäuser ohne PV-Anlage und in den Städten ist der PV-Ausbau noch gar nicht angekommen.


Und der Ausbau der Windenergie war bislang im Wesentlichen auf Norddeutschland konzentriert. Für eine erfolgreiche und möglichst dezentrale Energiewende muss der Ausbau der Windenergie in ganz Deutschland stattfinden. Hier gibt es in vielen Regionen noch große Potentiale. Ein ernsthaftes Problem sind dabei die in Bayern geltenden und in Nordrhein-Westfalen geplanten pauschalen Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu Siedlungen. Diese behindern nicht nur den Windenergieausbau insgesamt, sondern sie führen auch dazu, dass verstärkt in den vorrangig naturschatzfachlich bedeutenden Gebieten geplant wird und damit die Konflikte zwischen Windenergie und Naturschutz zunehmen.


Die neue Bundesregierung muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen, die jährlichen Zubau-Mengen müssen dafür mindestens verdoppelt werden. Vor allem aber muss der Ausbau gerade der Windenergie auch in ganz Deutschland und möglichst verbrauchsnah möglich sein. Die Förderung ist so anzupassen, dass die Windkraft in allen Landesteilen ausgebaut werden kann. Aber dieser Ausbau darf nicht planungsrechtlich verhindert werden. Die Energiewende wird nicht gelingen können, wenn sich hier einzelne Bundesländer herausnehmen.


In Bayern flüchtet die Windenergie


Nach der Atom-Katastrophe von Fukushima wollte Bayern mehr Windkraftwerke bauen. 2011 startete Bayern eine gute Regionalplanung für den Windenergieausbau – und stieg bis 2016 auf zu den Spitzenreitern beim Zubau der Windenergie. Aber der „bayerische“ Rückenwind für die Energiewende endete schon 2014 jäh im Populismus der Bayerischen Staatsregierung: sie beschloss, dass der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung zehn Mal der Höhe des Windrades entsprechen muss. Mit solchen Abständen kann in Bayern kaum noch ein Windrad mehr gebaut werden. Mit Ausnahme im Wald: Die Zahl der neu errichteten Windräder im Wald hat in Bayern in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch der Anteil der Windenergieanlagen im Wald am Gesamtzubau ist in Bayern in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und erreichte 2016 mit 47 Prozent den bis dahin höchsten Wert. Gut ein Drittel der Anlagen steht im Staatswald. Die Bayerischen Staatsforsten sind somit Nutznießer der Beschränkungen für den Windenergie-Ausbau in Bayern.


Auch die neue nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP hat für neue Windkraftanlagen einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1500 Metern beschlossen. Das soll die zur Verfügung stehenden Flächen für Windräder in NRW verkleinern und den Windkraftausbau einschränken. Dass für Windenergieanlagen künftig ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.500 Metern gelten soll, während Braunkohlentagebaue bis zu 100 Meter an Siedlungen heranrückten und Großkraftwerke wie das in Datteln in unmittelbarer Nähe zu einem Kinderkrankenhaus betrieben werden sollen, findet der BUND nur noch absurd. Und in NRW soll es auch nicht den Ausweg in den Wald geben: Schwarz-Gelb plant die Streichung der Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald.


Auch der Koalitionsvertrag der Jamaika-Regierung in Schleswig-Holstein sieht Mindestabstände vor. Diese sind mit einem Kilometer zu Siedlungen und 600 Meter zu einzelnen Häusern aber deutlich geringer als in Bayern oder NRW.


Der BUND lehnt pauschale überzogene Abstandsregelungen gerade auch nach den Erfahrungen in Bayern ab. Sie bremsen die Energiewende und verstärken den Druck auf naturschutzfachlich zu schützende Flächen. Für den BUND ist es wichtig, den Ausbau der Windkraft möglichst umweltverträglich zu gestalten. Eignungsgebiete für Windkraftanlagen müssen im Rahmen der Landes- und Regionalplanung auch unter Beteiligung der Umweltverbände identifiziert werden. Der BUND versucht alles zu tun, um den Schaden, der durch den Ausbau der Windkraft entstehen kann, so klein wie möglich zu halten. Der BUND fordert weit über bestehende gesetzliche Regelungen hinausgehend, dass Naturschutzgebiete, Nationalparks und Europäische Schutzgebiete absolut frei von Windkraft bleiben. Auch innerhalb von grundsätzlich geeigneten Flächen braucht es eine genaue Prüfung, wo genau und wie eine konkrete Genehmigung für Windkraftanlagen möglich ist. Wir sind aber überzeugt, dass Naturschutz und die unverzichtbare Energiewende in Einklang zu bringen sind, wenn qualifiziert nach öffentlichen Kriterien und nicht vorrangig nach Investoreninteressen geplant wird. Je besser die öffentliche Planung ist, umso eher können Konflikte vermieden werden.


Windenergie im Wald


Wälder sind nach den Kriterien des BUND nicht grundsätzlich als Standorte für Windkraftanlagen ausgeschlossen, aber Windkraftanlagen in Wäldern müssen als Ausnahme nach besonders strengen Kriterien geprüft werden. Die Windkraftnutzung im Wald darf auch nicht dem Umbau der Wälder zu einer naturnahen Waldwirtschaft entgegenstehen. Vor allem aber sollten Windenergieanlagen im Wald nur dann geplant werden, wenn regional andere Flächen bezogen auf das Ausbauziel nicht ausreichend bereitstehen. Diese Flächen im Offenland dürfen deshalb nicht ohne fachlichen Grund durch überzogene Abstandsregelungen ausgeschlossen werden.

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