Standpunkte Auf der Suche nach einem Endlager

Mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) soll die sichere Verwahrung radioaktiver Abfälle endgültig zu einer staatlichen Aufgabe werden. Doch die Suche nach einem Endlagerstandort steht erst am Anfang, schreibt Ursula Heinen-Esser, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, in ihrem Standpunkt.

von Ursula Heinen-Esser

veröffentlicht am 25.02.2018

aktualisiert am 19.11.2018

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Als die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 20. Dezember 2017 ins Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim eingetragen wurde, hat die BGE das erste Mal gezeigt, dass es ihr Ernst damit ist, die Vorgaben des Standortauswahlgesetzes (StandAG) konsequent zu erfüllen. Denn zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber die Verschmelzung von rund 200 früheren Beschäftigten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), die bereits seit April 2017 zur BGE gehören, mit der bundeseigenen Asse-GmbH und der DBE (Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe), die bis zum Sommer 2017 unter anderem noch den vier Kernkraftwerksbetreibern gehört hatte, vorgesehen. Jetzt hat die BGE die Aufgabe, diese drei Organisationseinheiten zu einem schlagkräftigen Unternehmen zu machen.


Die Aufgaben sind komplex und verlangen von der BGE neben mehr Effizienz auch Entscheidungsstärke und hohe Verantwortungsbereitschaft. In Salzgitter baut die BGE Schacht Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle um. Das ehemalige Erzbergwerk hat dafür seit 2007 eine gerichtsfeste Genehmigung. Doch das Bauen im Bestand – dabei geht es vor allem um den Umbau bestehender Stollen zu Versorgungseinrichtungen, wie beispielsweise Werkstätten – ist mit hohem Aufwand und auch Überraschungen verbunden. Gleichzeitig wird ein Stollen ganz neu in den Berg vorgetrieben, in den in wenigen Jahren die ersten Abfälle eingelagert werden sollen.


In Morsleben gilt es, ein Endlager zu schließen, das von der DDR und nach der Wiedervereinigung erneut als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle genutzt worden ist. Die Stabilisierungsarbeiten des BfS in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass eine sichere Stilllegung des Endlagers möglich ist. Nun arbeiten wir Schritt für Schritt daran, den ehemaligen Salzstock zu verschließen.


In der Schachtanlage Asse arbeiten die Bergleute seit Jahren daran, das morsche Grubengebäude zu stabilisieren, damit wir in den kommenden Jahren den dort eingelagerten schwach- und mittelradioaktiven Abfall wieder herausholen können. Täglich laufen rund 12.000 Liter Salzwasser in das Grubengebäude – glücklicherweise oberhalb der Abfälle. Dort wird es aufgefangen und aus dem Bergwerk transportiert. Diese Wässer sind deshalb ungefährlich. Unsere Messungen ergeben, dass die radioaktive Belastung der Lauge an der Nachweisgrenze liegt, und damit weit unterhalb der Grenzwerte für Trinkwasser.


In Gorleben überführen wir das ehemalige Erkundungsbergwerk in den reinen Offenhaltungsbetrieb. Große Teile des Grubengebäudes sind nun abgesperrt worden. Alle Maschinen, die für die Wartung nicht unmittelbar gebraucht werden, sind über Tage gebracht worden. Nun wird das Gelände verkleinert und auf das Niveau einer normalen Industrieanlage zurückgebaut. So haben es der Bund und das Land Niedersachsen vereinbart.


Länder befürchten Datenschutz-Verletzung


Die Standortsuche ist das jüngste Projekt der BGE. Aktuell arbeiten ein gutes Dutzend Fachleute aus verschiedenen Organisationseinheiten der BGE und der BGE Technology an der Auswertung von ersten Datenlieferungen aus den Ländern. Die Standortsuche wird in der ersten Phase in drei Schritten vorbereitet: Zunächst werden die sogenannten Ausschlusskriterien angewendet. Dabei geht es um geologische Störungen wie Erdbeben und Vulkanismus oder auch historischen Bergbau. Mit der Datenbeschaffung für diesen ersten Schritt ist die BGE-Expertengruppe seit dem vergangenen Herbst beschäftigt.


Manche Länder tun sich mit der Lieferung schwer. Einige, weil sie den Aufwand für sehr hoch halten, andere weil sie befürchten, die Rechte Dritter zu verletzen, wenn sie der BGE Daten liefern.  Denn die BGE hat umfassende Transparenzpflichten. Das Standortauswahlgesetz verlangt eine umfassende Veröffentlichung der Ergebnisse, aber auch von Datensammlungen und anderen Dokumenten. Einige Länder befürchten nun, dass Geschäftsgeheimnisse privater Datenbesitzer, beispielsweise Firmen, die nach Öl oder Gas suchen, zu verletzen. Sie sind bei der Datenlieferung deshalb noch sehr zögerlich.

In den Koalitionsverhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD ist unsere Forderung nach einem Geodaten-Wissenschaftsgesetz, das solche rechtlichen Unsicherheiten beheben könnte, aufgegriffen worden. Es würde die Standortsuche sehr erleichtern, wenn sich Regierung und Bundestag bald nach ihrer Konstituierung des Themas annehmen würden.

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