In Hamburg wollte Moia in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem dortigen Verkehrsverbund die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs verbessern und zusätzlich zu Bahnen und Bussen einen Fahrdienst mit virtuellen Haltestellen anbieten. Die Preise sollten über den Tarifen des öffentlichen Nahverkehrs, aber deutlich unter denen des Taxis liegen.
Doch wer in Deutschland Menschen gegen ein Entgelt transportiert, der braucht dafür erstmal eine Lizenz. In der Regel bekommt man diese aber nicht. Denn der öffentliche Verkehrsmarkt ist gleichsam behördlich geregelt. Busse und Bahnen erbringen den Regelbetrieb auf definierten Linien und Haltestellen, meistens durch Zuzahlung der öffentlichen Hand. Daneben kann man das Taxi nutzen, das von Haustür zu Haustür fährt. Alle Tarife müssen genehmigt werden, und es herrscht Betriebspflicht.
Wer die Ordnung stört, wird schnell eingebremst
Darüber hinaus gibt es noch Mietwagen mit Fahrer. Hier kann der Anbieter den Preis selbst bestimmen. Dafür müssen die Mietwagen nach erfolgtem Auftrag aber immer wieder zurück zu Ihrem Ausgangspunkt. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu Konkurrenz mit den Taxis kommt.
Diese starre Aufteilung hat sich in den Augen der Anbieter bewährt. Wenn einer genau nach dieser Vorgabe etwas unternehmen will, dann kann er auch auf eine Lizenz hoffen, aber es darf sich an der Angebotsstruktur nichts ändern. Wer die Ordnung stört, den bremsen Gerichte schnell wieder ein, wie das Beispiel Moia zeigt.
Wie aber lässt sich denn überhaupt was ändern? Das Mauseloch im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nennt sich Experimentierklausel. Neue Anbieter können ihre Anliegen vorbringen, und die Genehmigungsbehörde darf dann festlegen, ob sie für maximal vier Jahre Ausnahmen zulässt. Sie darf die Ausnahmegenehmigung aber nur erteilen, wenn sie feststellt, dass die Anbieter des Linienverkehrs und auch die Taxianbieter durch den neuen Dienst nicht gefährdet werden. Dadurch sind die Experimentiermöglichkeiten bisher faktisch extrem begrenzt. In der Vergangenheit konnten gerade die Taxianbieter immer sehr wirksam darauf hinweisen, dass neue Dienste ihre Existenzen bedrohen. Es gab praktisch keine Experimente und daher auch keine neuen Angebote.
Das war selbst dem Bundesverkehrsminister zu wenig. Vergangene Woche hat Andreas Scheuer (CSU) eine Kommission zur Reform des PBefG angekündigt. In einem sogenannten Eckpunktepapier haben Digitalexperten des Ministeriums Ideen entwickelt, mehr Bewegung zuzulassen und vorgeschlagen, die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben. Klingt auf den ersten Blick gut, würde aber den öffentlichen Verkehrsmarkt völlig aus den Angeln heben, denn neue Anbieter könnten unkontrolliert und ohne Auflagen arbeiten. Das war der Grund für die neuerlichen Proteste der Taxifahrer.
Bus und Bahn müssen sich selbst modernisieren
Dabei gibt es Optionen. Und die Notwendigkeit der Verkehrswende verlangt nach Veränderungen: Busse und Bahnen alleine schaffen selbst in Städten die Verkehrswende nicht alleine. Die bisherigen Angebote sind zu starr und benötigen flexible Erweiterungen. Es existieren bereits eine Handvoll Anbieter wie Clever Shuttle, Ioki oder auch ViaVan, in Berlin unter dem schönen Namen Berlkönig unterwegs. Aber unter den bestehenden Restriktionen können sie ihre Möglichkeiten nur in homöopathischen Mengen demonstrieren.
Die einfachste Lösung wäre, das Gesetz zunächst gar nicht zu ändern, sondern die Experimentierklausel klar und deutlich im Sinne einer Ermöglichung des Neuen auszulegen. Antragstellern kann dann grünes Licht gegeben werden, wenn sie primär auf das Sammeln von Fahrtwünschen abzielen. Experimente mit neuen Angeboten wären dann auch von den Bus- und Bahnanbietern im bestehenden Netz möglich, hier könnten sich die Verkehrsunternehmen gleichsam selbst modernisieren.
Aber es sollen eben auch neue Angebote außerhalb des bestehenden Netzes durch neue Unternehmen möglich werden. In den Ausführungsbestimmungen zur Experimentierklausel wäre daher zu regeln, dass die Erprobung von neuen Angeboten auch Vorrang vor Einzelinteressen der Taxianbieter haben kann – und zwar dann, wenn durch das neue Angebot die Mobilitätsmöglichkeiten ohne eigenes Auto verbessert werden. Denn der Kern der Verkehrswende bedeutet ja mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen. Auf diese Weise wäre Zeit gewonnen, die notwendige Neuaufteilung im Verkehrsmarkt unter kontrollierbaren Bedingungen zu erproben.