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Energie & Klima

Photovoltaik Balkonmodule siegen mit Guerillataktik

Zwei Normungsgremien arbeiten zurzeit an einer Überarbeitung der technischen Rahmenbedingungne für die Installation von Balkon-Photovoltaik. Der Prozess könnte schon ab Mai in eine Neufassung der entsprechenden Gesetze münden.

veröffentlicht am 17.03.2017

aktualisiert am 13.03.2025

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Auf regulatorischer Ebene kommt Bewegung in die Einordnung von Kleinstmodulen. Laut Auskunft von Michael Friedrich vom Ökostromanbieter Greenpeace Energy arbeiten Normungsgremien des Elektrotechnikverbandes VDE und der Deutschen Kommission Elektrotechnik zurzeit an der Überarbeitung der Anforderungen für Mini-PV.


Bis zum Sommer könnten erste Ergebnisse vorliegen, die den Anschluss von Minimodulen erleichtern könnten. Deren Sicherheit sei gutachterlich bestätigt, sagt Friedrich. Einschränkungen gälten unter Umständen für Gebäude, die vor den 70er-Jahren errichtet wurden, weil deren Elektroleitungen geringere Sicherheitsreserven haben könnten.


Um die sogenannte Guerilla-Photovoltaik gibt es seit Längerem eine Sicherheitsdebatte. Nach geltenden technischen Normen sind die Minianlagen einer Dachanlage mit viel höherer Leistung gleichgestellt. Greenpeace Energy plädiert dafür, kleine Solaranlagen bis 600 Watt Leistung in einer eigenen Sicherheitsklasse zusammenzufassen. Bisher dürfen die Balkonmodule offiziell nur an einem gesonderten Stromkreis und mit besonders gesicherten Industriesteckern betrieben werden.


Die verstärkte Nutzung von Kleinstanlagen wäre für Greenpeace ein „Durchbruch für die städtische Energiewende in Bürgerhand„, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. Marcus Vietzke, Mini-PV-Experte bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie glaubt, dass allein in Deutschland mehrere Gigawatt an Stecker-Solar-Geräten installiert werden könnten. „Dies entspricht der Leistung mehrerer Braunkohlekraftwerke mit hohem CO2-Ausstoß“, sagt er. Zugleich könnten die Kosten für den Ausbau der Energienetze sinken.

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