Die Bundesregierung hat gestern eine Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen. Komprimiertes und verflüssigtes Erdgas (CNG/LNG), das als Kraftstoff im Straßenverkehr eingesetzt wird, soll bis 2026 von einer Steuerbegünstigung profitieren. Die Steuer für eine Megawattstunde Erdgas und eine Megawattstunde gasförmige Kohlenwasserstoffe soll bis Ende 2023 13,90 Euro betragen. In den darauf folgenden drei Jahren soll der Wert stufenweise angehoben. Ab dem 1. Januar 2027 greift dann wieder der Regelsteuersatz von 31,80 Euro. Die Steuervergünstigungen für Flüssiggas (LPG) werden hingegen nicht über das Jahr 2018 hinaus verlängert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht außerdem Entlastungsmöglichkeiten für Speicher und Elektrofahrzeuge bei der Stromsteuer vor. So sollen künftig „stationäre Batteriespeicher, die dazu dienen, Strom vorübergehend zu speichern und anschließend in ein Versorgungsnetz“ einzuspeisen, von der Stromsteuer befreit werden. Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeuge, die im ÖPNV eingesetzt werden, solle steuerlich um 9,08 Euro pro Megawattstunde entlastet werden.
Gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe und gasförmige Kohlenwasserstoffe, die aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen gewonnen werden und bei der Lagerung von Abfällen oder bei der Abwasserreinigung anfallen, sollen von der Energiesteuer befreit bleiben, wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren verwendet. Dies war bis zuletzt ein strittiger Punkt zwischen dem Bundeslandwirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium gewesen.