EU-Parlament für mehr Transparenz bei Energieabkommen

Jetzt muss nur noch der Rat zustimmen: Am 2. März hat das Europäische Parlament für die Ausweitung der Informationspflichten der Mitgliedstaaten zu bilateralen Energieabkommen gegenüber der EU-Kommission gestimmt.

veröffentlicht am 06.03.2017

aktualisiert am 22.11.2018

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Ein zentraler Bestandteil der Strategie zur Energieunion der Europäischen Kommission ist die Verbesserung der Versorgungssicherheit aller Mitgliedsstaaten. Dazu wird derzeit unter anderem die Verordnung zur Gasversorgungssicherheit überabeitet. Ziel ist es, die Versorgungsquellen und -wege zu diversifizieren und die gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedsstaaten im Störungsfall zu organisieren. Ergänzend hat die Kommission aber auch einen Vorschlag zur Novellierung der Regelungen zum Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich vorgelegt.


Dadurch soll mehr Transparenz geschaffen werden, wenn EU-Länder Verträge mit Drittstaaten abschließen, die den Einkauf, den Verkauf, den Handel, den Transit oder die Speicherung von Energie aber auch den Bau und den Betrieb von Energieinfrastruktur betreffen. Die Ausweitung der Informationspflichten der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission soll die Vereinbarkeit dieser Abkommen mit dem EU-Recht, sei es zum Binnenmarkt oder zur Versorgungssicherheit, sicherstellen. Die bisherigen Regelungen haben sich diesbezüglich als ineffektiv erwiesen, da sie der EU-Kommission nur die nachträgliche Prüfung von bereits geschlossenen Verträgen ermöglichten.


Details des Parlamentsbeschlusses


Der Beschluss des EU-Parlaments vom 2. März sieht nun vor, dass die Mitgliedstaaten die Kommission bereits über ihre Absicht unterrichten, Verhandlungen mit Drittstaaten über neue zwischenstaatliche Abkommen oder die Änderungen bestehender Abkommen aufnehmen zu wollen. Darüber hinaus soll die Kommission stetig über den Fortschritt der Verhandlungen in Kenntnis gesetzt werden. Auf Wunsch von Mitgliedstaaten oder auf ihr eigenes Betreiben hin, soll die Kommission außerdem als Beobachter an Verhandlungen teilnehmen dürfen. Der zentrale Aspekt ist jedoch, dass die Mitgliedsstaaten der Kommission in Zukunft die abgestimmten Entwürfe von bilateralen Verträgen zur Gas- und Ölversorgung vor Abschluss zur rechtlichen Prüfung vorlegen sollen. Die Vorabprüfung von Stromverträgen durch die Kommission soll hingegen nicht verpflichtend eingeführt werden.


Im Gegensatz zu rechtsverbindlichen bilateralen Abkommen sollen sogenannte „nicht-bindende Instrumente“ wie „Gemeinsame Erklärungen“ oder „Absichtserklärungen“ nicht bei der Kommission notifiziert werden müssen. Den Mitgliedsstaaten soll zur Verbesserung der Transparenz die Möglichkeit gegeben werden, auch diese auf freiwilliger Basis durch die Kommission auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht hin prüfen zu lassen.


Von Informationsverpflichtungen ausgenommen sind hingegen Verträge zwischen Unternehmen. Ergänzend heißt es dazu im Parlamentsbeschluss: „However, Memeber States should be free to communicate to the Commission, on a voluntary basis, such agreements that are refered to explicitly in intergovernmental agreements or non-binding instruments.“


Die EU-Kommission soll die Informationen, die sie von einzelnen Mitgliedstaaten erhält, zur Verbesserung der Transparenz sowie der Kooperation, wiederum den restlichen Staaten der Union zu Verfügung stellen. Auf diese Weise soll auch die Verhandlungsposition der EU-Staaten gegenüber Drittländern gestärkt werden.


Mit Blick auf die übermittelten Informationen sollen die Mitgliedstaaten, die Kommission aber auch um Vertraulichkeit bitten dürfen. Für den Fall, dass ein Mitgliedsstaat ein Abkommen vertraulich behandelt sehen will, ist vorgesehen, dass dieser für die anderen Mitgliedsstaaten zumindest eine Zusammenfassung anfertigt. Diese soll Angaben zum Regelungssachverhalt, zum Ziel, zur Dauer, zu den beteiligten Parteien sowie zu den Kernelementen des betreffenden Abkommens enthalten.


Position des Rates


In seiner Sitzung am 7. Juli 2016 hatte der Energieministerrat seine Allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich beschlossen. Hauptunterschied zum Beschluss des EU-Parlaments ist, dass die Mitgliedsstaaten sich dafür ausgesprochen haben, dass der Kommission ausschließlich bilaterale Gasabkommen zur Vorabprüfung vorgelegt werden sollen. Das Parlament fordert diese auch für Ölabkommen. An dieser Stelle muss also noch ein Kompromiss gefunden werden. Das nächste Treffen der Energieminister findet am 26. Juni statt.

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