Standpunkte Europäische KMU-Definition: Warum kommunale Unternehmen darunter fallen sollen

Was ist ein Stadtwerk anderes als ein kleines oder mittleres Unternehmen fragt Andreas Feicht, der Chef der Stadtwerke Wuppertal. Weil sie aber oft ganz oder teilweise in öffentlichem Besitz sind, sind sie oft von Fördertöpfen abgeschnitten.

von Andreas Feicht

veröffentlicht am 24.08.2017

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Die Stärke der europäischen und deutschen Wirtschaft war und ist der Mittelstand. Mehr als 99 Prozent aller Firmen in der Europäischen Union (EU) sind laut Definition kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU definiert diese Unternehmen so: Weniger als 250 Beschäftigte, eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro und ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro. Allerdings: kommunale Unternehmen, die in Deutschland zu einem großen Teil zur mittelständischen Wirtschaft gehören, fallen nicht darunter.


Kleinere und mittlere Unternehmen tragen in der EU zu mehr als der Hälfte der Wertschöpfung bei, bieten Arbeitsplätze und Innovationen und sind damit ein Motor Europas. Deswegen nehmen KMU zu Recht seit Jahren eine zentrale Rolle in der europäischen Wirtschaftspolitik ein. Mit dem „Small Business Act“ hat die EU-Kommission bereits 2008 ein Programm vorgelegt, das das Wachstum von KMU fördert und bürokratische Hürden abbaut. Viele Förderprogramme auf europäischer und nationaler Ebene richten sich gezielt an diese Unternehmen und unterstützen ihre Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen und Klimaschutzaktivitäten. Diese Politik ist richtig.


Kommunale Unternehmen fallen durch den Rost


Doch dabei es gibt einen entscheidenden Webfehler: Die meisten kommunalen Unternehmen sind für diese Förderprogramme nicht zugelassen. Oder aber sie müssen Anforderungen erfüllen, von denen ihre mittelständischen Wettbewerber ausgenommen sind. Zum Beispiel im Energiesektor. Der Grund: Kommunale Unternehmen haben die Kommunen als mehrheitliche Eigentümer. Dabei könnten Europa und Deutschland davon profitieren, wenn sie die kommunalen Unternehmen ebenfalls unter die KMU-Definition fassen.


Stadtwerke und Co. bewirtschaften hunderttausende Kilometer Stromnetze und sorgen dafür, dass wir zu jeder Tages- und Nachtzeit Strom haben. Sie kümmern sich um unser Wasser und Abwasser. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Und sie schließen Haushalte per ultraschnellem Glasfaser ans Internet an. Dabei werden Innovationen entwickelt und eingeführt, von denen Kunden häufig gar nichts mitbekommen: Etwa wenn sich viele kleine erneuerbare Energieanlagen zu einem virtuellen Kraftwerk zusammenschließen und so Energieverbräuche optimieren. Oder sie statten die Städte mit Parksensoren aus und helfen dabei, die Luftqualität zu messen. In Wuppertal denken wir an eine umfassende Vernetzung der Busse im Betrieb und mit den Betriebshöfen auch in Verbindung mit alternativen Antrieben, wie Brennstoffzellen. Damit schaffen Stadtwerke die Grundlage für saubere Luft und weniger Stau.


So könnte die Lösung aussehen


Die Lösung, um kommunale Unternehmen unter die KMU-Definition zu fassen, ist recht einfach: Für eine Korrektur ist lediglich der Artikel 3, Paragraph 4 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission 2003/361/EG zu löschen. Die Bundesregierung kann bereits kurzfristig tätig werden, indem beispielweise der pauschale Verweis auf die EU-KMU-Definition bei Gesetzgebungsverfahren oder Förderrichtlinien vermieden wird.


Die EU-Kommission prüft gegenwärtig, den Small Business Act zu überarbeiten. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden bringt der VKU seine Positionen in die Diskussion ein.


Fasst man die kommunalen KMU unter die EU-Definition, dann hilft das dem Wirtschaftsstandort Deutschland und fördert den Wettbewerb. Und es sorgt dafür, dass sich die Stadtwerke noch vielmehr als ohnehin schon Klimaschutzprojekten engagieren können.


Das sollte die EU bei ihrer Revision des „Small Business Acts“ bedenken.


Andreas Feicht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Vorstandsvorsitzender der Wuppertaler Stadtwerkegruppe

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