Finanzplattform für erneuerbare Energien

Für den Energiemix strebt die EU einen Anteil von Erneuerbaren von 27 Prozent im Jahr 2030 an. Was passiert, wenn die Fortschritte zu langsam sind, steht in der Governance-Verordnung.

veröffentlicht am 28.04.2017

aktualisiert am 19.11.2018

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2014 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs beschlossen, dass die Ausbauziele der EU nicht auf die einzelnen Mitgliedsstaaten heruntergebrochen werden. Deshalb sind die nationalen Klima- und Energiepläne wichtig um feststellen zu können, wo die EU steht.


Vorgesorgt hat die Kommission für den Fall, dass es eine Kluft zwischen Klimaziel und dem Ausbau der Erneuerbaren gibt. Was dann passiert, steht in Artikel 27/Absatz 4 der Governance-Verordnung: Die EU kann eine Plattform zur Finanzierung von erneuerbaren Energien schaffen. Vorreiter, die schon viel in Erneuerbare investiert haben, sollen dann aber nicht benachteiligt werden. Das wird dadurch garantiert, dass als Basisjahr 2020 im Entwurf der Kommission steht. „Dieser Grundsatz muss erhalten bleiben“, sagt Fabian Joas von Agora Energiewende. Sonst würde ein Anreiz zum Ausbau von erneuerbaren Energien verlorengehen.


Joas sieht die Klima- und Energiepläne als gutes Instrument, um die Verantwortlichen in den Ländern, die bisher noch wenig Wind- oder Solarkraft ausgebaut haben, zum  Nachdenken anzuregen: „Durch die Pläne sind sie gezwungen nachzurechnen. Und wenn man mit den neusten Zahlen arbeitet sieht man, dass die erneuerbaren Energien die günstigste Option sind“, sagt Joas.


Agora Energiewende kritisiert allerdings, dass die EU deutlich höhere Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien setzen müsste, um die Ziele des Klimaabkommens von Paris zu erreichen. Die Grünen im Europaparlament etwa fordern statt 27 Prozent ein Ziel von 35 Prozent im Energiemix bis 2030.

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