Die Bundesregierung wird in der Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsausschusses dazu aufgefordert, die Aufgaben des BMWi im Verhältnis zu den anderen Ressorts klarer zu benennen. Dies sei notwendig, um beispielsweise die parallele Förderung von Technologien oder Forschungsvorhaben oder den Aufbau identischer Informationsangebote zu vermeiden. Dazu gehöre auch, eine ressortübergreifende Aufgabenkritik durchzuführen und die Zuständigkeiten der Ministerien deutlicher als bisher voneinander abzugrenzen.
Das Bundeswirtschaftsministerium slebst wird dazu angehalten, über die Ausgaben des Bundes sowie die staatlich beeinflussbaren Kostenfaktoren der Energiewende in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Auf Grundlage von Aufgabenkritiken und Personalbedarfsermittlungen solle die Organisation des Ressorts außerdem fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Energiewende wird das BMWi aufgefordert, sich insbesondere mit den Bundesländern besser bei der Auflage von Förderprogrammen abzustimmen.
Das Monitoring der Energiewende soll „im Sinne einer Gleichgewichtung im Hinblick auf die Ziele Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit“ gestärkt werden. Darüber hinaus soll das bestehende Maßnahmencontrolling verbessert und ausgebaut werden.