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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Gesundheitspolitik ohne Leitprinzip?

Timm Genett, Geschäftsführer Politik beim PKV-Verband
Timm Genett, Geschäftsführer Politik beim PKV-Verband

Wer Prävention auf Vorbeugemedizin reduziert, lässt ihr Potenzial für ein demografieresilientes Gesundheitssystem liegen, meint Timm Genett, Geschäftsführer Politik beim Verband der Privaten Krankenversicherungen. Er setzt auf Verhältnisprävention in den Lebenswelten, um echte Veränderungen zu erreichen und fordert, Prävention als Querschnitts- statt als Aufgabe eines einzelnen Instituts einzuführen.

von Timm Genett

veröffentlicht am 07.11.2023

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Zu den vereinbarten Zielen des Koalitionsvertrages zählt die Gesundheitsförderung: „Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention. Dem Leitgedanken von Vorsorge und Prävention folgend stellen wir uns der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zielgruppenspezifisch und umfassend.“ Schon im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP hieß es: „In der Gesundheitspolitik wollen wir Vorsorge und Prävention zum Leitprinzip machen“.

Die demografische Herausforderung einer Präventionsagenda 2030

Diese herausgehobene Rolle von Prävention und Gesundheitsförderung hat einen für die Funktionalität unseres Gesundheits- und Pflegesystems geradezu existenziellen Grund. Mit dem Renteneintritt der Babyboomer schon in den nächsten Jahren werden in unserer alternden Gesellschaft nicht nur die Versorgungslasten zunehmen. Zugleich werden die verfügbaren medizinischen und pflegerischen Personalressourcen knapper. Gut ein Drittel der heute praktizierenden Ärzte wird 2030 im Ruhestand sein. Allein in der Altenpflege müssten bis dahin 130.000 zusätzliche Stellen besetzt werden, um das heutige Versorgungsniveau zu erhalten.

Deutschland stehen somit auf allen Ebenen Versorgungslücken bevor, die nicht allein mit mehr Ressourceneffizienz, Delegation und Telemedizin überbrückt werden können. Ein einigermaßen stabiles Versorgungssystem trotz Fachkräftemangel wird es nur geben, wenn wir die Versorgungslasten reduzieren. Darum sind Prävention und Gesundheitsförderung tatsächlich parteiübergreifende Leitmotive.

Derzeit sieht es allerdings nicht so aus, dass die Bemühungen noch rechtzeitig Wirkung erzielen könnten. Unsere Gesellschaft bezahlt die Perspektive längerer Lebenszeit mit längeren Pflegezeiten und sieht sich bereits im mittleren Alter mit einem Anstieg von chronischen Krankheiten konfrontiert. Das Versorgungssystem steuert somit in eine programmierte Überforderung seiner medizinischen und pflegerischen Ressourcen, spätestens auf dem Höhepunkt des demografischen Wandels in den Jahren 2030 bis 2035. All dies wäre Anlass genug gewesen, in dieser Legislaturperiode Prävention und Gesundheitsförderung in den Mittelpunkt der Gesundheits- und Pflegepolitik zu stellen, um sie als leistungsfähige eigenständige Säule zu etablieren.

Das Agendasetting des BMG

Der Bundesgesundheitsminister hat gerade erst, relativ spät für diese Legislaturperiode, Elemente für eine Novellierung des Präventionsgesetzes angekündigt – in dieser Reihenfolge: Am 4. Oktober 2023 hat Karl Lauterbach auf einer Pressekonferenz Eckpunkte für ein Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) vorgestellt. Ab 5. Oktober 2023 kursiert ein BMG-Impulspapier zur Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit einem Maßnahmenplan vor allem zur Ausweitung der Früherkennung kardiovaskulärer Krankheiten, auch bei Kindern (u.a. Lipid-Screening). Am 10. Oktober 2023 hat das BMG Präventionsakteure aus Verbänden, Ministerien und Wissenschaft zu einer Videokonferenz zum Nationalen Präventionsplan eingeladen und Workshops im neuen Jahr angekündigt. Am 14. Oktober 2023 schließlich kündigte Karl Lauterbach in der Presse ein Vorbeugemedizingesetz an und erwähnte beispielhaft die Apotheken, die zukünftig Vorsorgeuntersuchungen zu Bluthochdruck, Cholesterin und Diabetes durchführen sollten.

Schon der unvermittelte Einstieg in die Präventionsagenda mit einer institutionellen Weichenstellung – der Einrichtung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) – hat viele Präventionsakteure ratlos gemacht. Die Aufteilung der Zuständigkeiten für übertragbare Krankheiten auf das Robert-Koch-Institut (RKI) und für nicht-übertragbare Krankheiten auf das neue Institut ausgerechnet mit dieser Namensgebung („Prävention und Aufklärung in der Medizin“) signalisiert, dass die Prävention nicht-übertragbarer Krankheiten schwerpunktmäßig im medizinischen Versorgungsbereich verortet wird.

Damit fallen jedoch wesentliche Handlungsfelder von Prävention unter den Tisch:

  • der health-in-all-policies-Ansatz (HIAP), wonach bspw. die Verkehrs-, Bau-, Umwelt- und Klimapolitik eine maßgebliche Verantwortung für ein gesundes Leben haben;
  • die Lebensweltenprävention, die die strukturellen Voraussetzungen von Gesundheitschancen bspw. in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen in den Blick nimmt;
  • die individuelle Verhaltensprävention wie gesunde Ernährung und Bewegung.

Stellvertretend für viele Kritiker schreibt die Deutsche Gesellschaft für Public Health zum BIPAM: „Der Name des Instituts vermittelt allerdings eine Beschränkung auf den Bereich der Medizin mit einer engen Fokussierung auf Aufklärung. Wenn dies so umgesetzt würde, dann wird sich an den wesentlichen Ursachen von Krankheit und Tod nichts ändern. Viele Ursachen für Krankheit und Tod liegen nicht im unmittelbaren Einflussbereich des medizinischen Versorgungssystems, sondern in gesundheitsschädlichen Umwelt- und Lebensbedingungen, die auch das Gesundheitsverhalten wesentlich bestimmen.“

Fokus auf Versorgungsprävention

Die Befürchtung, dass im BIPAM der Name Programm ist, ist durch die Kommunikation des BMG eher gewachsen: durch die Ankündigung eines „Vorbeugemedizingesetzes“ ebenso wie durch das Papier zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das auf Sekundärprävention, Disease-Management-Programme und (insbesondere medikamentöse) Nikotinentwöhnung setzt.

Diese versorgungszentrierte Präventionsagenda begründet der Minister mit dem Hinweis, Deutschland habe im europäischen Vergleich das teuerste Gesundheitssystem, aber nur eine durchschnittliche Lebenserwartung. Die Feststellung mag richtig sein, falsch wäre aber der Schluss, das teure Gesundheitssystem und die Krankheitslast stünden in einem direkten kausalen Zusammenhang. Der Gesundheitszustand einer Bevölkerung hängt in erster Linie mit Lebensbedingungen, Bildungsgrad, Einkommen und Verhaltensweisen zusammen, nicht mit dem medizinischen Versorgungsangebot.

Diese Erkenntnis steht zwar auch im Herz-Kreislauf-Papier des BMG, bleibt aber folgenlos für seine Agenda: „Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand werden bis zu 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch modifizierbare Lebensstilfaktoren verursacht – insbesondere ungesunde Ernährung, Bewegungsarmut, Rauchen und übermäßiger [sic] Alkoholkonsum.“

Prävention und Gesundheitsförderung sind bekanntlich gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Wer auf ein entsprechend breites Engagement aufbauen möchte, muss die Verantwortungsträger und Experten frühzeitig beim Agenda Setting einbeziehen. Die Stakeholder-Konferenz des BMG zum Nationalen Präventionsplan kam dafür zu spät, zumal nach der öffentlichen Ankündigung des BIPAM. Sie hat aber gezeigt, wie unglücklich der Start für die Novelle des Präventionsgesetzes bislang gelaufen ist:

  • angefangen von der fehlenden Einbindung all jener Akteure, die das Präventionsgesetz in den sieben Jahren seit Bestehen mit ihrem Geld oder ihrer Expertise mit Leben gefüllt haben;
  • gefolgt vom Fehlen einer Strategie, die die Maßnahmen der anstehenden Novelle systematisch aus den Erfahrungen auf den verschiedenen Handlungsfeldern ableitet und differenziert Verantwortlichkeiten zuweist;
  • die Überfrachtung des Neustarts der Präventionspolitik mit der Diskussion über institutionelle Fragen (Zuschnitt des BIPAM; Abwicklung der BZgA; Überführung von Teilen des RKI);
  • Fragen der Finanzierbarkeit unter dem haushaltspolitischen Vorbehalt der Schuldenbremse;
  • und mit dem angekündigten vorbeugemedizinischen Mandat für Apotheker gab es auch noch eine Kompetenzdebatte mit der Ärzteschaft.

Zurück auf Los: Eckpunkte einer Präventionsstrategie

Das Präventionsgesetz von 2015 hat zweifellos Wirkungen gehabt. Die stimmberechtigten Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz (Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Krankenversicherungen, Soziale Pflegeversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und Private Krankenversicherungen) gaben im Jahr 2021 rund 1,87 Milliarden Euro aus. Hinter diesen Summen stecken vielfältige Programme – die es ohne den Aufbruch von 2015 in dieser Qualität nicht gegeben hätte. Dennoch ist es an der Zeit, das Gesetz zu überarbeiten. Denn die erhofften Wirkungen werden sich auf dieser Basis nicht einstellen. Eine kritische Bilanz, die Wirkungen und Grenzen des geltenden Gesetzes aufzeigt und daraus Empfehlungen ableitet, sollte daher die erste Aufgabe sein.

Die Novelle des Präventionsgesetzes bedarf einer Bilanz des bislang Erreichten. Das Präventionsgesetz von 2015 sollte die Kooperation der Präventionsakteure in Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherung und Zivilgesellschaft verbessern und so zu einem koordinierten Angebot beitragen. Das ist nicht gelungen, unter anderem auch, weil die Finanzverantwortung und der Gestaltungsauftrag auf die Sozialversicherung beschränkt blieben.

Deutschland braucht einen Aufbruch in Prävention und Gesundheitsförderung. Denn das ist in einer alternden Gesellschaft wie der deutschen der Schlüssel, um den demografisch bedingten Anstieg der medizinischen und pflegerischen Versorgungslasten zumindest zu bremsen und damit auch einen Beitrag zur Finanzierbarkeit des Versorgungssystems zu leisten sowie seinen Kollaps infolge des ebenfalls demografisch bedingten Fachkräftemangels zu verhindern. Wer Prävention auf Vorbeugemedizin reduziert, lässt ihr Potenzial für ein demografieresilientes Gesundheitssystem liegen. Noch ist Zeit, den Auftrag des Koalitionsvertrags umzusetzen und Prävention zum Leitprinzip der Gesundheitspolitik unserer alternden Gesellschaft zu machen.

Dr. Timm Genett leitet als Geschäftsführer den Bereich Politik beim PKV-Verband.

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