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Gesundheit & E-Health

Postmortale künstliche Befruchtung

Klinik muss Sperma eines Toten herausgeben

Ein Krebspatient mit Kinderwunsch lässt seine Spermien einfrieren. Wenige Tage vor seinem Tod bittet er um Herausgabe der Proben an ein spanisches IVF-Zentrum. Die Klinik weigert sich. Zu Unrecht, entscheidet das OLG Hamburg. Es ist das erste Mal, dass ein deutsches Gericht den Weg für eine postmortale künstliche Befruchtung im Ausland frei macht.

Heike Haarhoff

von Dr. Heike Haarhoff

veröffentlicht am 14.12.2021

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