IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wird konkreter
Medien als kritische Infrastruktur definieren, Darknet-Handel unter Strafe stellen, Frühwarnsystem mit Grundrechtegarantie – das Bundesinnenministerium hat gestern einem Fachpublikum mehr Details zu seinen Vorhaben zur IT-Sicherheit genannt.
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