Der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie schafft einen großen Anreiz für den Kauf eines E-Autos. Mit bis zu 9000 Euro Zuschuss von Bund und Hersteller (beziehungsweise Händler) ist die Prämie so hoch, dass kein E-Auto-Interessent auf diese Förderung verzichten möchte. Dies gilt natürlich auch für diejenigen Autofahrer, die sich nun aufgrund der gestiegenen Spritpreise und der Abhängigkeit bei fossilen Energieträgern ganz konkret mit der Anschaffung eines E-Autos beschäftigen.
Leider befindet sich jedoch genau diese Förderung bei aktuellen Fahrzeugbestellungen in der Schwebe. Gründe dafür sind einmal mehr die Störungen der Lieferketten durch Halbleitermangel und den Ukraine-Krieg, aber auch die unklare Situation, wie es mit dem Umweltbonus ab 2023 weitergeht. Auch im Ausland sind Händler auf geförderte E-Autos aus Deutschland aufmerksam geworden und kaufen diese gezielt an.
Was sind die konkreten Probleme bei der Förderung?
Als Stichtag für den Erhalt der Förderung gilt das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs. Die Zulassung ist aber erst kurz vor der Auslieferung möglich. Die aktuelle Förderrichtlinie und insbesondere die Höhe der Förderung (Verdopplung des Bundesanteils durch die Innovationsprämie) sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant eine Neuausrichtung des Förderprogramms ab dem 1. Januar 2023. Also müssten E-Auto-Interessenten bei einer heutigen Bestellung das Risiko eingehen, dass die bestehenden Förderregelungen und Kaufzuschüsse zum Zeitpunkt der Auslieferung nicht mehr gelten. Dieses Risiko scheuen potenzielle Kundinnen und Kunden, und somit bleiben viele E-Auto-Bestellungen aus. Immerhin geht es hierbei um bis zu 6000 Euro Zuschuss vom Staat.
Die Mindesthaltedauer von lediglich sechs Monaten ermöglicht zusätzlich, dass rund zehn Prozent der geförderten E-Fahrzeuge nach Ablauf ins Ausland exportiert werden und nicht länger für Kaufinteressenten in Deutschland zugänglich sind.
Auswirkungen waren schon zu Jahresbeginn bemerkbar
Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Förderperspektive führten bereits zu Jahresbeginn dazu, dass sich im Januar Kaufinteressenten für ein Fahrzeug mit Plug-in-Hybridantrieb (PHEV) in 21 Prozent der Fälle für eine andere Antriebsart entschieden und in 31 Prozent der Fälle sogar vom Kauf abgesehen haben.
Kaufinteressenten von neuen, rein elektrischen Fahrzeugen (BEV) haben sich im Januar sogar in 56 Prozent aller Fälle entweder gegen den Kauf eines Elektrofahrzeugs oder für den Kauf eines Fahrzeugs mit einer anderen Antriebsart entschieden, so das Ergebnis einer ZDK-Umfrage unter Autohäusern. Mittlerweile sind die Lieferzeiten weiter angestiegen, und nur wenige E-Autos können noch in diesem Jahr ausgeliefert werden.
Stichtag Bestellung
Um das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland im Jahr 2030 zu erreichen, muss das Förderprogramm nachgeschärft werden. Es steht außer Frage, dass einerseits viel mehr Elektroautos gekauft würden, wenn es eine vorhersehbare Fördersituation gäbe. Außerdem müssen Anreize für den Export von geförderten Fahrzeugen beseitigt werden. Die dafür notwendigen Anpassungen sind kein politischer Kraftakt:
Als Stichtag für die geltenden Förderbedingungen muss die Bestellung eines Fahrzeugs herangezogen werden, um einen Vertrauensschutz für Kundinnen und Kunden herzustellen. Nach der Auslieferung des Fahrzeugs müssten vom Antragstellenden lediglich die Fahrzeugrechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil I als abschließender Nachweis beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hochgeladen werden. Eine Antragstellung und Reservierung des Bundesanteils könnte aufgrund von geltenden Widerrufsfristen bereits ab 15 Tagen nach der Bestellung erfolgen.
Gegen den massenhaften Export von E-Autos
Um den zahlreichen Exporten entgegenzutreten, ist anstelle einer vorgeschriebenen Mindesthaltedauer für den Antragstellenden eine anteilige Rückzahlungsverpflichtung des Bundesanteils denkbar, wenn ein in Deutschland gefördertes Fahrzeug innerhalb von 48 Monaten nach Erstzulassung ins Ausland verkauft wird. Sinnvoll erscheint hierbei eine Staffelung, wobei sich der Rückzahlungsbetrag linear darstellen würde und innerhalb des Fahrzeugalters von mindestens zwölf und maximal 48 Monaten mit einer einfachen Formel berechnen ließe. Je früher ein gefördertes Elektrofahrzeug ins Ausland verkauft wird, desto höher ist der zurückzuzahlende Anteil am Umweltbonus.
Um das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen in Deutschland in Schlagdistanz zu bringen, müssen sofortige Anpassungen erfolgen. Bis zum 1. Januar 2023 zu warten wäre fatal. Mit Lieferzeiten können die Händler und ihre Kunden umgehen, mit nachträglichen Überraschungen beim Fahrzeugpreis nicht. Der massenhafte Export darf in der jetzigen Art und Weise nicht fortgeführt werden.