Modern Heizen mit Erneuerbaren

veröffentlicht am 03.04.2017

aktualisiert am 16.11.2018

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Das Marktanreizprogramm (MAP) für die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erneuerbare unterteilt sich in zwei Teile:


Für Privatpersonen: Für die Errichtung von Solarkollektoren, Biomasseanlagen und effiziente Wärmepumpen werden Investitionszuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) gewährt. Ausführliche Informationen erhält man auf den Webseiten der BAFA .


Förderung einer Biomasseanlage: Zur Errichtung einer Biomasseanlage können Sie Zuschüsse bis zu 8000 Euro pro Projekt erhalten. Bei einem Pelletkessel mit Brennwertnutzung sind es mindestens 4500 Euro.


Was wird gefördert?


  • Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung
  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets beziehungsweise Holzhackschnitzeln und Scheitholz
  • Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderung
  • Bereitstellung von Prozesswärme


Aus der Förderübersicht Biomasse lassen sich die Fördersätze entnehmen.


Förderung von Solarthermie: Mit einer Solarthermieanlage können Sie Zuschüsse bis zu 20.000 Euro pro Projekt erhalten. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag höher ausfallen. Eine Solarthermie-Anlage mit zwölf Quadratmetern Kollektorfläche für Heizung und Warmwasser wird mit mindestens 2000 Euro gefördert.


Was wird gefördert?


Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:


  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung


Aus der Förderungsübersicht Solar können Sie die Förderungssätze entnehmen.


Beim Einbau einer Wärmepumpe gibt es Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben.


Was wird gefördert?


Errichtung von effizienten Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung zur:


  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden
  • Ausschließlichen Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt
  • Ausschließlichen Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze


Aus der Förderübersicht Wärmepumpen können Sie die Fördersätze ablesen.


Für größere gewerbliche Anlagen:


Diese Anlagen werden über das KfW- Programm „ Erneuerbare Energien Premium“ mit Krediten gefördert. In der Regel bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben.


Gefördert werden:


  • Unternehmen
  • Privatpersonen und Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände
  • Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften


Zu den geförderten Projekten gehören:


  • große Solarkollektoranlagen
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
  • große Wärmespeicher
  • große effiziente Wärmepumpen
  • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)


Die Konditionen hier im Einzelnen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Erneuerbare-Energien-Premium-%28271-281%29/#1

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