NEMOG gefährdet Wirtschaftlichkeit von KWK

Abgeordnete aus den Koalitions- und Oppositionsfraktionen wollen im Ausschuss Änderungen am Netzentgeltmodernisierungsgesetz durchsetzen, um eine Belastung von KWK-Anlagen zu verhindern. Die geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte stellt die Wirtschaftlichkeit vieler Anlagen in Frage.

veröffentlicht am 27.03.2017

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Der umstrittenste Aspekt am Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMOG), der am Mittwoch vom Wirtschaftsausschuss des Bundestags beraten wird, mag die nicht gestrichene bundesweite Umlage der Übertragungsnetzentgelte sein. Der zentrale Inhalt des Entwurfes ist jedoch die geplante stufenweise Abschaffung der sogenannten vermiedenen Netzentgelte bis 2030. Und dazu verlangen sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Opposition Änderungen am Gesetzentwurf. Im Fokus steht dabei die Belastung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durch die Streichung der Entgelte für die dezentrale Einspeisung nach § 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).


Ziel des Gesetzentwurfes


Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) sieht in einem ersten Schritt vor, die Berechnungsgrundlage und damit die Höhe der Entgelte für die dezentrale Einspeisung, rückwirkend vom 1. Januar 2017 an,  auf dem Niveau von 2015 einzufrieren. In dem Jahr wurden zwei Mrd. Euro an dezentrale Anlagenbetreiber überwiesen. 40 Prozent davon entfielen auf KWK-Anlagen. Ab 2018 sollen dann die Anbindungskosten für die Windenergie auf See aus der Berechnungsgrundlage gestrichen werden. Damit käme es zu einer ersten Absenkung der Zahlungen.


Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung werden die vermiedenen Netzentgelte zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Für alle weiteren Neuanlagen zum 1. Januar 2021. Zum 1. Januar 2027 sollen die Entgelte für die dezentrale Einspeisung für Bestandsanlagen mit volatiler Erzeugung – also Wind- und Solaranlagen – auslaufen, zum 1. Januar 2030 jene für alle weiteren Anlagen. Die Abschaffung der Zahlungen soll degressiv ausgestaltet werden. So ist vorgesehen, dass die Zahlungen an Anlagen mit einer volatilen Einspeisung ab dem 1. Januar 2018 und jene für alle weiteren Anlagen ab dem 1. Januar 2021 jährlich um 10 Prozent reduziert werden. Für dezentral einspeisende KWK-Anlagen würden die Zahlungen also ab 2021 jährlich um 10 Prozent gekürzt, bis sie Ende 2029 endgültig ausliefen.


Kritik aus Koalitions- und Oppositionsfraktionen


Die Aussprache im Rahmen der ersten Lesung des NEMOG im Bundestag am 24. März wurde zwar gestrichen und der Gesetzentwurf im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen. Die zu Protokoll gegebenen Reden, machen aber die Positionen der Fraktionen deutlich.


Für die Union stellt Thomas Bareiß klar, dass die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für volatile erneuerbare Energien der richtige Schritt sei. Damit würden die Netzentgelte „direkt um 500 Mio. Euro entlastet“. Da die vermiedenen Netzentgelte für EEG-Anlagen aber nicht an die Betreiber ausgezahlt würden, sondern auf das EEG-Konto flößen, würde deren Finanzierung nicht gefährdet, so Bareiß. Anders sehe es jedoch bei steuerbaren Anlagen aus. Hier profitieren Anlagenbetreiber direkt von den vermiedenen Netzentgelten und diese fließen dementsprechend in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Anlage ein. „Eine Streichung würde daher die Existenz vieler Anlagen bedrohen“, unterstreicht der Energiebeauftragte der Unionfraktionen. CDU/CSU wollen sich daher für Änderungen „im Sinne steuerbarer Anlagen“ einsetzen.


Der stellv. Sprecher für Wirtschaft und Energie der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff, pflichtet seinem Koalitionskollegen bei. Wenn die vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen entfallen sollen, müsse man über eine Kompensation sprechen, sonst konterkarieren man die Signale an die Wirtschaft, in KWK-Anlagen zu investieren, die mit der letzten KWKG-Novelle gesetzt worden sind, gab Saathoff zu Protokoll.


Ralph Lenkert, Sprecher für Forschungs- und Technologiepolitik der Linksfraktion, kritisiert, dass die Koalition statt eines „Kahlschlags“ besser zielgenaue Anpassungen der vermiedenen Netzentgelte vornehmen sollte. Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für KWK-Anlagen schade in jedem Fall der Energiewende, da diese dringend benötigt würden, wenn 2050 mindestens 80 Prozent des Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden soll.


Ähnlich sieht dies auch der stellv. Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Oilver Krischer. Die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte ohne „eine notwendige Kompensation“ für die KWK stehe allen bisherigen Bemühungen entgegen, „die KWK als Beitrag zum Klimaschutz“ auszubauen.

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