Am 27. November hat der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments (EP) beschlossen, dass die EU für 2030 ambitioniertere Ziele und Politiken braucht als die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat und die EU-Kommission bisher vorgeschlagen haben. Es scheint sich – wenn auch teilweise mit sehr knappen Mehrheiten – die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass es zur ernsthaften Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens nicht ausreicht, von Ambitionen nur zu reden, anstatt zur Umsetzung aktiv zu werden. Der Ausschuss stellt fest, dass weder die bisher vorgeschlagenen Ziele noch die Instrumente ausreichen, die Zielerfüllung in der EU insgesamt und in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der Ausschuss verlangt, bis 2030 mindestens 40 Prozent Effizienzzuwachs zu erreichen statt 30 Prozent wie vorgeschlagen. Und er verlangt, das EU-Ziel mit verbindlichen nationalen Zielen zu unterlegen, die zum Beispiel auch entscheidend für den relativen Erfolg der 2020-Ziele in der EU waren und sind. Ebenfalls verlangt der Ausschuss, dass der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch 2030 mindestens 35 Prozent betragen soll und dass zur Durchsetzung des EU-Ziels eine starke Governance mit nationalen Aktionsplänen und, leider nicht verbindlich, festgelegten Mindestanteilen der einzelnen Mitgliedstaaten notwendig ist. Der Ausschuss verlangt zahlreiche weitere Verbesserungen der Kommissionsvorschläge, zum Beispiel, dass die Mitgliedstaaten den Erneuerbaren-Anteil im Wärme- und Kältebereich jährlich um mindestens zwei Prozentpunkte steigern müssen und dass im Verkehrssektor bis 2030 mindestens zwölf Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen sollen.
Was die Instrumentenwahl betrifft, sollen Mitgliedstaaten weiterhin selbst entscheiden können, ob sie bei zur Förderung erneuerbarer Energien technologiespezifische oder technologieneutrale Ausschreibungen bevorzugen. Und sie sollen kleinere Anlagen auch weiterhin von der Pflicht zur Beteiligung an Ausschreibung befreien und zum Beispiel mit Einspeisetarifen unmittelbar vergüten dürfen. Weitere positive Elemente sind Forderungen nach vereinfachten, transparenten und nicht unnötig langwierigen Antrags- und Genehmigungsverfahren sowie das Bestreben, rückwirkende Änderung von Fördersystemen möglichst zu verhindern. Wobei hier durchaus noch mehr Entschiedenheit bei der Abwehr solcher rückwirkender Eingriffe sinnvoll gewesen wäre als der Ausschuss sie mit verschiedenen Öffnungsklauseln gezeigt hat. Auch die Stärkung von Eigenverbrauch unter Einschluss von Speicherung und die Betonung von Verbraucherrechten gehört zu den Pluspunkten des Ausschussvotums.
Unterm Strich würde eine Umsetzung der Forderungen des Industrieausschusses bereits eine deutliche Stärkung und relevante Erhöhung des Ambitionsniveaus im Vergleich zum Kommissionsvorschlag und zur Position der Mitgliedstaaten im Rat bedeuten, auch wenn zum Beispiel die 35-Prozent-Forderung lediglich das absolute Minimum dessen benennt, was nötig ist, um eine Chance zu erhalten, die Klimaziele zu erreichen. Die ebenfalls zur Abstimmung gestellte Forderung nach wenigstens 45 Prozent fand leider keine Mehrheit.
In einem sehr wichtigen Punkt ist der Ausschuss bedauernswerterweise deutlich zu kurz gesprungen. Anstelle verbindlicher nationaler Ziele als Beitrag zum europäischen Ziel hat der Ausschuss einen komplexen Mechanismus mit nicht verbindlichen Zielen vorgeschlagen, der den Mitgliedsstaaten Abweichungen von 10 Prozent vom vorgegebenen Pfad erlaubt und auch nur zur Anwendung kommt, wenn die Kommission bei der Auswertung der nationalen Aktionspläne zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwilligen Beiträge nicht ausreichen. Es ist unverständlich, warum der Ausschuss bei den Erneuerbaren Energien nicht die gleiche logische und zwingende Konsequenz gezogen hat wie bei der Energieeffizienz, nämlich das verbindliche EU-Ziel mit ebenfalls verbindlichen nationalen Zielen zu stärken.
Hier nachzubessern und doch noch verbindliche nationale Ziele zu fordern, dürfte die wichtigste Veränderung sein, die das Plenum des Europaparlaments bei seinem Votum zur Erneuerbaren-Richtlinie Mitte Januar noch vernehmen sollte. Verbindliche nationale Ziele unterlegt mit aussagekräftigen nationalen Klima- und Energie-Aktionsplänen und einer starken Rolle der EU-Kommission bei drohender Zielverfehlung wären eine entscheidende Erhöhung der Wirksamkeit und damit der Glaubwürdigkeit dieses Gesetzgebungspaketes und speziell der Erneuerbaren-Richtlinie.
Für die Beurteilung der jetzigen Vorschläge des Industrieausschusses und der zu erwartenden Voten des Plenums des Parlamentes darf natürlich nicht vergessen werden, dass mit den Vorschlägen für ein neues Energiemarkt-Design, welches fit ist für dezentrale und variable Erneuerbare und über das die Ausschüsse im Februar und März und anschließend das Plenum des EP befinden werden, weitere zentrale Elemente zur Schaffung eines verlässlichen Rahmens für die Energiewende in Europa bis 2030 nach zu diskutieren und zu beschließen sind.
Schließlich sind die Verbesserungsvorschläge des EP nur eine Seite der Medaille, die häufig konträren Positionen der Mitgliedstaaten und des Rates sind die andere. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament mit einer möglichst einheitlichen und starken Position in die Verhandlungen mit dem Rat geht.