Die EU-Kommission möchte die Pflicht zur nachhaltigen Berichterstattung für Unternehmen deutlich ausweiten. Sind bisher Firmen ab 500 Beschäftigten berichtspflichtig, sollen es künftig alle Unternehmen sein, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (die Beschäftigtengrenze fällt auf 250). Die Zahl der allein in Deutschland künftig berichtspflichtigen großen Unternehmen wird dadurch deutlich steigen – von bisher rund 1000 auf künftig rund 16.000. Aber auch KMU sollen künftig in jedem Fall berichtspflichtig werden, wenn sie am Kapitalmarkt aktiv sind. Der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD), wie die neue Richtlinie heißen wird, werden zudem auch alle Kreditinstitute unterliegen.
Nun mag man sich fragen, warum sich Handwerksbetriebe und deren Interessenvertreter überhaupt mit solchen, auf große und kapitalmarktorientierte Unternehmen abzielende Regulierungen befassen. Die Antwort liegt auf der Hand: Die Vorgaben der neuen Berichtspflichtenregelungen werden sich mittelbar auch erheblich auf die Geschäftstätigkeit sowie die Möglichkeiten zur Kreditaufnahme von Handwerksbetrieben auswirken!
Ein großes Unternehmen kann den Vorgaben der CSRD nur dann gerecht werden, wenn sein gesamter Wertschöpfungsprozess unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten analysiert wird. Der jedoch endet nicht am Werkstor. Viele Produktionsschritte und Dienstleistungen werden von anderen Unternehmen erbracht und müssen berücksichtigt werden.
Sogar Kreditengpässe können Handwerksbetrieben drohen
Viele Handwerksbetriebe sind als Zulieferer oder Dienstleister für originär berichtspflichtige Unternehmen tätig. Letztere werden von den Betrieben entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise einfordern, um ihren eigenen Berichtspflichten genügen zu können. Beispiele im Handwerk sind die handwerklichen Zulieferbetriebe, aber auch Dienstleister wie zum Beispiel Gebäude- oder Textilreiniger mit entsprechender Kundschaft.
Die ausgeweiteten Berichtspflichten der Kreditinstitute drohen zudem, potenziell alle Handwerksbetriebe zu betreffen: Soll ein Kreditinstitut künftig die Nachhaltigkeit seines Gesamtengagements belegen, muss auch sein Kreditbuch entsprechend analysiert werden. Damit gerät dann auch die „Grünheit“ der Handwerksbetriebe, an die Kredite vergeben werden, in den Analysefokus. Können dafür nicht hinreichend valide Informationen vorgelegt werden, drohen der Handwerkswirtschaft Kreditengpässe. Da nun auch Nachhaltigkeitsrisiken zu den bankenaufsichtsrechtlichen Kriterien zählen, die vom jeweiligen Institut entsprechend eingepreist werden müssen, ist zudem zu befürchten, dass Kredite teurer werden.
Auch bei den EU-Förder- und Finanzierungsprogrammen, die zu einem nicht unwesentlichen Prozentsatz zur Nachhaltigkeitswende beitragen sollen, entstehen für Handwerksbetriebe neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im „InvestEU“-Programm beispielsweise müssen künftig alle geförderten Unternehmen Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit vorlegen.
Die neuen und verstärkten Nachhaltigkeitspflichten wirken sich also auch auf Handwerksbetriebe substanziell aus, auch wenn diese in der Regel nicht unmittelbar verpflichtet werden. Handwerksbetriebe haben jedoch ihrerseits ein originäres Eigeninteresse daran, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren, umso mehr, als die Handwerkswirtschaft in vielen Bereichen bereits seit jeher sehr nachhaltig unterwegs ist. Die erstellten Produkte sind langlebig, qualitativ hochstehend, sie sind reparaturfähig und werden mit effizientem Ressourceneinsatz erstellt.
Eine zentrale Nachhaltigkeitsdimension des Handwerks ist das große Ausbildungsengagement seiner Betriebe: Hier wird für einen generationenübergreifenden nachhaltigen Know-how-Transfer gesorgt. Doch auch in zahlreichen weiteren Aspekten lebt das Handwerk täglich und sehr konkret Nachhaltigkeit, weshalb das Thema auch schon seit geraumer Zeit ein Schwerpunkt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ist. Dabei ist ein Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für die Betriebe handhabbarer und praxistauglicher zu gestalten.
Vereinfachte Standards müssen sich erst noch beweisen
Ein Ansatzpunkt dafür ist, dass Betriebe, die unter die KMU-Definition der EU fallen, bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen oder der Kreditwirtschaft nicht einbezogen werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die von der EU geplanten vereinfachten Standards für KMU-Nachhaltigkeitsberichte ihren tatsächlichen Praxistest bestehen werden.
Das Handwerk bereitet sich jedenfalls vor: In der vom ZDH mitgetragenen „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ wurde ein internetbasiertes Tool entwickelt, mit dem energie(effizienz)spezifische Daten in kleinen Betrieben erfasst werden und so nachhaltigkeitsrelevante Informationen bereitgestellt werden können. Schließlich hat der ZDH ein Forschungsprojekt beauftragt, in dem drei wissenschaftliche Institute aktuelle und sich abzeichnende neue Anforderungen von Nachhaltigkeitsberichten erheben, analysieren und systematisieren. Daraus sollen praxisnahe Handlungsempfehlungen für einschlägige Nachhaltigkeitsinformationen und -berichte im Handwerk abgeleitet werden.