Unsicherheit über Rückstellungen

Die Firmenstruktur des tschechischen Energiekonzerns EPH ist undurchsichtig. Befürchtet wird, dass der Konzern für Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden kann.

veröffentlicht am 31.05.2017

aktualisiert am 22.11.2018

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Die wirtschaftlich kritische Situation der Braunkohlekraftwerke wirft die Frage auf, inwiefern die Energiekonzerne überhaupt Rückstellungen für die Rekultivierung alter Tagebaue zur Verfügung haben. Allein in der Lausitz werden dafür in den kommenden Jahrzehnten fünf bis zehn Milliarden Euro investiert werden müssen. Geld, das der tschechische Konzern EPH aufbringen muss. „EPH ist über undurchsichtig verschachtelte Zwischen- beziehungsweise Holdinggesellschaften als Investor eingestiegen“, erklärt Felix Matthes, Energieforscher am Öko-Institut.


Zu befürchten ist, dass EPH als Konzern aufgrund der komplexen Struktur am Ende nicht haften muss. Rechtlich vorgesehen ist, dass die Landesregierungen eine solche Sicherheit verlangen können. Traditionell wurde davon bisher abgesehen, da Konzerne wie RWE und Vattenfall eine relativ transparente Firmenstruktur aufweisen.


Aus dem brandenburgischen Energieministerium heißt es dazu, dass das Landesbergamt dann Sicherheiten von Energiekonzernen verlange, wenn es um die Genehmigung neuer Tagebauten geht. Bei dem Verkauf von Vattenfall an EPH seien der Landesregierung jedoch die Hände gebunden gewesen, da es sich um bereits laufende Tagebauten handelte.


In einer gemeinsamen Studie wiesen das Öko-Institut und das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) bereits Mitte letzten Jahres darauf hin, dass die Rückstellungen der Energiekonzerne für die Folgeschäden aus dem Braunkohleabbau möglicherweise nicht ausreichen.

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