Die Gebäudekommission, die Maßnahmen für das geplante Klimaschutzgesetz erarbeiten sollte, gilt als abgeblasen. Doch auch der erlauchteste Expertenkreis (ob in oder außer Haus) hilft nichts, wenn der Wille fehlt. Davon zeugt auch der immer noch inoffizielle Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Kritik von vielen Seiten lautet: Die geplanten Regelungen spielen nachhaltige Versorgung und Effizienz gegeneinander aus, ohne Mehrwerte zu schaffen. Andere drängen auf eine schnelle, vermeintlich schlanke Lösung. Tatsächlich bedeutet der Entwurf aber mehr Bürokratie und enthält zahlreiche Verschlechterungen. Einige Anforderungen fallen hinter die ersten Energiesparvorgaben nach den Ölkrisen der 70er zurück – und sogar hinter Bronzezeit-Niveau.
Vor 40 Jahren war Energiesparen richtig angesagt: 1979 führte die Bundespost sogar einen Poststempel mit dem Slogan: „Energiesparen – unsere beste Energiequelle“ ein, wurde die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung eingeführt und begann eine neue Zeitrechnung für den Wärmeschutz. Die Außenwände neuer Gebäude mussten nach der ersten Wärmeschutzverordnung einen Mindestwärmeschutz aufweisen, der besser war als der eines einfachen Hohlziegelmauerwerks. Ausgrabungen im hessischen Langenselbold haben zu Tage gebracht, dass man diese Werte bereits in der Bronzezeit vor 3400 Jahren erreicht hat. Durch eine im GEG geplante Änderung, die in der Fußnote einer Anlage enthalten ist, wären künftig praktisch alle Bestandsgebäude von einer Nachrüstpflicht befreit, auch wenn deren Wärmeschutz schlechter ist als das vor 40 Jahren geltende Neubauniveau (bzw. das der Bronzezeit). Ähnliches ist für Sanierungen von Dächern geplant. Und während man in der Bronzezeit erneuerbar heizte, dürfen nach dem Entwurf technisch veraltete Ölkessel und Nachtspeicherheizungen weiter ihren Dienst tun.
Von wegen Flexibilisierung
Wenn schon bei der Hülle zurückgeschraubt wird, dreht das GEG dann die Schraube für effiziente Gebäudetechnik, Quartiersversorgung, erneuerbare Wärme und KWK richtig auf? Leider auch nicht. Die neuen EU-Anforderungen für moderne technische Gebäudesysteme und Ladestellen für Elektroautos sind im Entwurf noch überhaupt nicht aufgegriffen und machen die erste Novelle innerhalb weniger Monate fällig. Die Energieversorger beklagen Schlechterstellungen für KWK-Fernwärme durch die Umstellung von Berechnungsmethoden. Der Quartiersbegriff bleibt schwammig. Die Nutzung erneuerbarer Wärme kann durch eine gesenkte Anforderung an Ersatzmaßnahmen leichter umgangen werde. Und die geplante stärkere Anrechenbarkeit von Solarstrom entpuppt sich als Schummelbonus, der tatsächlich energetische Standards aushöhlt und fossile Systeme sogar besserstellt als erneuerbare. Entsprechend breit ist inzwischen die Kritik – zuletzt wandten sich über 20 Verbände an die Bundesregierung. Neben Klimaschützern und Wirtschaftsverbänden auch Mieterschützer, Verbraucher und Architekten.
Nichts Neues für den Neubau
Im Energiekonzept 2050 der Bundesregierung von 2010 war mal die Rede davon, dass die Energieeinsparverordnung von 2012 ein klimaneutrales Neubauniveau ab 2020 definieren sollte – wozu es nicht kam. Laut Koalitionsvertrag soll das auch weiterhin nicht passieren. Die Expertenkommission Nachhaltiges Bauen beim Umweltbundesamt kritisierte, der Referentenentwurf schreibe „die Standards von vorgestern fest.“ Zur Umsetzung der Energiewende sei ein zukunftsfähiger Neubaustand nötig, der eine wirtschaftliche Form heutiger Best-Practice-Techniken darstellen müsse.
Die sogenannte Innovationsklausel wird dem nicht gerecht: Warum eine alleinige Umstellung der Anforderungsgröße von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 „innovativ“ sein und wie sie bei ansonsten unverändertem Niveau mehr Klimaschutz bringen soll, erschließt sich nicht. Die Idee, den Gebäudebestand „einfach“ über Netzstrom zu dekarbonisieren unter Verzicht auf optimale Energieeffizienz bedeutet de facto, die Emissionen schlicht unter den Teppich der Energiewirtschaft zu kehren und die Energiewende dort zu erschweren.
Wo bleiben die Ergebnisse?
Auf 180 Seiten wirkt der Gesetzentwurf wie ein sich selbst verschlingendes Ungetüm. Anstelle der vielfach geforderten und versprochenen Vereinfachung wird es komplizierter und bürokratischer. Anstelle von Mehrwerten für den Klimaschutz wachsen die Aufweichungen. Dabei sind die Anforderungen ohnehin theoretischer Natur: Ein Nachweis in der Praxis ist nicht gefordert, ein Vollzug und Kontrollen an Baustellen finden kaum oder gar nicht statt. Regionen wie die US-Stadt Seattle, Schweden oder China gehen einen zeitgemäßen Weg mit an tatsächlichen Ergebnissen orientierten Ansätzen. Dies könnte die zahlreichen Einzelanforderungen überflüssig machen. Anfangen könnte man hierzulande mit einem Nachweis des versprochenen, aber oft nicht erreichten Wirkungsgrades von Heizungsanlagen. Selbst Ideen für ein GEG auf drei Seiten kursieren.
Es ist kein Mangel an Erkenntnis: Bereits 1979 gab es ein Mickey-Mouse-Heft, in dem Goofy feststellt: „Au Backe, unsere Nachfrage ist ja viel größer als die vorhandenen Energiequellen!“, worauf Mickey antwortet: „Richtig! … wir müssen Energie sparen!“
Die Deneff-Stellungnahme zum GEG-Entwurf finden Sie hier.