Welche Energiegesetze vor der Wahl noch verabschiedet werden

Wenn ein Gesetz noch vor der Bundestagswahl am 24. September verabschiedet werden soll, wird es langsam eng. Einige Vorhaben aus dem Bereich Energie haben aber noch gute Chancen - weil der politische Wille von Union und SPD da ist.

veröffentlicht am 17.03.2017

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Schwierig wird es beim Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte. Der Bundesrat fordert, die Netzentgelte bundesweit schon 2018 zu harmonisieren. Die Energieexperten der Koalitionsfraktionen halten das für unrealistisch, vor 2019 werde das nicht möglich sein. Die Bundesregierung hat lediglich eine Prüfung dieses Länderwunsches zugesagt. Insbesondere SPD-Politiker wollen vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai keine Einigung auf eine bundesweite Angleichung publik machen. Bisher sind die Entgelte in NRW nämlich niedrig, durch eine Harmonisierung würden sie steigen.


Sollte eine Einigung auf die Angleichung nicht möglich sein, könnte das Gesetz in einer abgespeckten Version verabschiedet werden. Dann würden nur die sogenannten vermiedenen Netzentgelte gestrichen. Diese Förderung von Erzeugungsanlagen lief nach Einschätzung der SPD-Energiepolitiker bisher nach dem Gießkannenprinzip ab: Es wurde nicht geprüft, ob eine Anlage tatsächlich netzdienlich gefahren wurde und damit das Ziel der Flexibilisierung der Stromproduktion tatsächlich unterstützte oder nicht.


Auf Konsens stehen die Zeichen beim Gesetz zur Förderung des Mieterstroms. Hier gehen Union und SPD von einer Verabschiedung vor der Wahl aus. Dieses Gesetz soll es zum Beispiel für Wohnungsunternehmen ökonomisch attraktiver machen, Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf einem Mehrfamilienhaus den eigenen Mietern zur Verfügung zu stellen.


Gut sieht es ebenfalls aus beim Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes für ein atomares Endlager. Hier sind Koalition und Grüne an einer Einigung interessiert. „Da wird man im Verfahren alles an Fristverkürzung zücken, um das Gesetz noch durchzubringen“, hieß es in der SPD-Fraktion.


Verhandlungsbedarf gibt es noch beim Energiesteuer- und Stromsteuergesetz, etwa bei der Frage, ob Autogas weiterhin steuerlich entlastet werden soll oder nicht.

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