Um auch ambulanten sozialen Diensten, Carsharing-Anbietern und Kommunen den Umstieg auf klimafreundlichere Flotten zu ermöglichen, können diese ab sofort eine Förderung für elektrisch betriebene Kleinst- und Kleinwagen in Höhe von 5000 Euro je Fahrzeug beantragen.
Neben der Fahrzeugförderung bietet das Programm „progres.nrw Emissionsarme Mobilität“ auch Unterstützung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Schwerpunkte für den Ausbau sind Mehrfamilienhäuser und Arbeitsstätten, damit auch Mieterinnen und Mieter sowie Beschäftigte bequem laden können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich a) natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften; b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen; c) Personengesellschaften; d) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und e) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe.
Was wird gefördert und wie werden die Vorhaben finanziert?
Das wird gefördert:
- Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser: Die Förderung beträgt 40 Prozent, bzw. bei großen Unternehmen, 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1500 Euro je Ladepunkt. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Förderung für einen Netzanschluss zu erhalten. Die Förderung beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 10.000 Euro
- Ladeinfrastruktur für Beschäftigte: Die Förderung beträgt 40 Prozent oder bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1500 Euro je Ladepunkt
- Schnellladeinfrastruktur für E-LKW: Die Förderung beträgt 40 Prozent oder bei großen Unternehmen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 50.000 Euro je Ladepunkt
- Öffentliche Ladeinfrastruktur: Öffentliche Ladeinfrastruktur wird mit 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 1500 Euro je Ladepunkt gefördert
- Elektromobilität für ambulante soziale Dienste: Für Batterieelektro- oder Brennstoffzellen-PKW können ambulante Pflegedienste 5000 Euro je Fahrzeug erhalten. Ladeinfrastruktur wird mit 1500 Euro je Ladepunkt gefördert
- Elektromobilität im Bereich Carsharing: Im stationsbasierten Carsharing eingesetzte Fahrzeuge werden mit 5000 Euro je Fahrzeug gefördert. Die Förderung für die Ladeinfrastruktur beträgt 40 Prozent, beziehungsweise bei großen Unternehmen 20 Prozent, der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 5000 Euro je Ladepunkt
- Elektromobilität für Kommunen: Kleinst- und Kleinwagen werden mit 5000 Euro je Fahrzeug gefördert. Für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) können Kommunen eine Förderung in Höhe von 20 Prozent der Fahrzeugkosten bis maximal 8000 Euro pro Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug erhalten. Die Förderhöhe für schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen) beträgt 50 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug
- Normalladeinfrastruktur wird mit maximal 1500 Euro je Ladepunkt bezuschusst. Schnellladepunkte werden mit maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung gefördert
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung im Wege der Anteilfinanzierung.
Wie funktioniert’s?
Für die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung ist nicht die Schriftform erforderlich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das von der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) unter der Internetseite zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular. Die neue Richtlinie ist bis 31. Dezember 2026 gültig. Peter Crain