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ESRS-Entwurf : Vermögensverwalter sollen Auswirkungen nicht mehr offenlegen

Fondsgesellschaften sollen künftig nicht mehr über die Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen ihrer Investitionen berichten. Das besagt der Brüsseler Entwurf für Änderungen an den EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards. Zuvor hat die EU-Kommission die Pflicht bereits aus einer anderen Vorschrift gestrichen – mit Verweis auf die ESRS-Standards.

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