Unlautere Handelspraktiken Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung untersagt Edeka unlautere Handelspraktiken
Um Vertragsverhandlungen zwischen Händlern und Herstellern auf Augenhöhe zu ermöglichen, gibt es seit wenigen Jahren die UTP-Richtlinie. Die Bundesanstalt für Ernährung hat nun erstmals einem großen Lebensmitteleinzelhändler untersagt, Milch- und Sahneprodukte nicht erst nach 49 Tagen zu zahlen, sondern schon nach 30 Tagen.
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