Zivilschutz und Resilienz : Bund muss Kommunen handlungsfähig machen statt Förderprogramme aufzusetzen

Michael Salomo
Michael Salomo
Martin Aßmuth
Martin Aßmuth
Nils Neuhäuser genannt Holtbrügge
Nils Neuhäuser genannt Holtbrügge
Foto: NJB/Liesa Johannssen-Koppitz, NJB/Liesa Johannssen-Koppitz, NJB/Liesa Johannssen-Koppitz

Statt Fördermitteltöpfe für Einzelmaßnahmen im Bevölkerungsschutz fordert das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen mehr Mittel und Standards vom Bund, die vor Ort in der Kommune umgesetzt werden können. Denn Förderanträge binden Ressourcen, die kleine Kommunen oft nicht haben.

von Michael Salomo, Heidenheim , Martin Aßmuth, Hofstetten & Nils Neuhäuser genannt Holtbrügge , Ilsede

veröffentlicht am

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Die sicherheitspolitische Lage Europas und zunehmende Extremwetterereignisse stellen Städte und Gemeinden vor neue Aufgaben. Hitze, Waldbrände, Hochwasser, Stromausfälle, hybride Angriffe und Anforderungen der zivilen Verteidigung haben eines gemeinsam: Ihre Folgen müssen vor Ort bewältigt werden. Resilienz entscheidet sich deshalb vor allem in Rathäusern, Feuerwehren, Bauhöfen und kommunalen Krisenstäben.

Dass Kommunen dafür gestärkt werden müssen, steht außer Frage. Dabei gilt es allerdings, die Zuständigkeiten klar zu benennen: Während der Katastrophenschutz grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, liegt die Verantwortung für den Zivilschutz beim Bund. Bundesmittel und bundesweite Standards müssen dort schnell und unbürokratisch ankommen, wo im Ernstfall gehandelt werden muss: nämlich an Ort und Stelle.

Denn das zentrale Problem der Kommunen ist nicht mangelnder Wille. Es ist fehlende Handlungsfähigkeit. Das kommunale Stimmungsbarometer 2026 des Netzwerks Junge Bürgermeister*innen zeigt dies deutlich: Nur noch 18 Prozent der Befragten halten ihre Kommune für finanziell handlungsfähig; 68 Prozent arbeiten mit einem defizitären Haushalt. Wer unter diesen Bedingungen zusätzliche Aufgaben an die Kommunen überträgt, ohne ihre finanzielle Basis dauerhaft zu stärken, verschärft das Problem.

Förderprogramme gleichen dieses Defizit nur begrenzt aus. Mehr noch: Sie erzeugen selbst erheblichen Verwaltungsaufwand. 72,4 Prozent der befragten Bürgermeister*innen nennen Förderprogramme und Fördermittelverfahren als wesentliche Bürokratietreiber. Damit bindet ausgerechnet das Instrument, das kommunale Investitionen ermöglichen soll, einen Teil jener knappen personellen Ressourcen, die für die Umsetzung benötigt werden.

Gerade beim Bevölkerungsschutz zeigt sich das Problem in der Praxis. Bundesmittel und Beschaffungen laufen häufig über die Länder und müssen von dort an Landkreise und Kommunen weitergereicht werden. Dadurch entstehen zusätzliche Verfahrensschritte und Wartezeiten. Sicherheit darf aber nicht davon abhängen, wann eine Kommune in einer Förderrunde zum Zuge kommt. Erfahrungen zeigen zudem, dass kleine Kommunen wie zum Beispiel Hofstetten (3.000 Einwohner) strukturell benachteiligt werden, da sie mit Großstädten konkurrieren, die über spezialisierte Verwaltungsstrukturen verfügen. Daher fordern wir, dass das bundeseinheitliche sogenannte „Windhundverfahren“ eingestellt wird.

Das zeigt auch ein Beispiel aus Heidenheim an der Brenz. Die Stadt mit rund 50.000 Einwohnern ist als regionaler Anker auch für kleinere Kommunen im Umfeld von Bedeutung. Beim Ausbau des Sirenennetzes musste die Verwaltung für notwendige Standortprüfungen zunächst in Vorleistung gehen, um keine weitere Zeit zu verlieren. Erst später kam der Förderbescheid. 23 strategisch platzierte Sirenen sollen nun für das Stadtgebiet entstehen. Das Projekt kostet rund 700.000 Euro, vom Land werden lediglich 160.000 Euro bezuschusst.

Ein zentrales Problem wird bei Förderungen zudem häufig übersehen: Mit jeder Investition kommen auch Folgekosten und mögliche Eigenanteile auf die Kommunen zu. Diese können dazu führen, dass notwendige Vorhaben finanzschwacher Kommunen bereits an der Finanzierung scheitern.

Der Bedarf ist vielerorts sehr konkret: Notstromversorgung, Generatoren, Beleuchtung oder Wasserbevorratung. Statt dafür den nächsten Fördertopf zu schaffen, sollte der Bund dort, wo er zuständig ist, einheitliche Schutzziele und Ausstattungskorridore definieren und die dafür notwendigen Mittel möglichst direkt und unbürokratisch bereitstellen. Kommunen oder interkommunale Verbünde könnten die notwendige Grundausstattung innerhalb dieser Standards eigenverantwortlich beschaffen.

Gerade für kleinere Gemeinden braucht es dabei einfache Verfahren und ausreichende Pauschalen statt aufwendiger Anträge. Regionale Responder-Hubs könnten Technik, Material und Logistik bündeln, die kleinere Gemeinden nicht dauerhaft selbst vorhalten können. So ließe sich die kleinteilige kommunale Struktur mit leistungsfähigen regionalen Strukturen verbinden.

Ebenso wenig muss jede Kommune eigene hochspezialisierte Stellen für jede denkbare Krisenlage schaffen. Auch eine mittelgroße Kommune wie etwa Ilsede mit rund 22.000 Einwohnern stößt da an Grenzen. Sinnvoller wäre eine bundesweit kostenlos abrufbare Beratungsexpertise, etwa über regionale Kompetenzstellen nach dem Vorbild früherer Zivilschutzstrukturen. Sie könnten Risikoanalysen unterstützen und Standards vermitteln. Der Bund stellt Expertise bereit; die konkrete Umsetzung bleibt kommunal.

Wer Kommunen im Krisenfall Verantwortung überträgt, muss sie handlungsfähig machen. Dafür braucht es einen Wechsel von der Förder- zur Befähigungslogik: verlässliche Finanzierung, klare Zuständigkeiten, gemeinsame Standards, verfügbare Expertise und kommunale Entscheidungsspielräume. Und nicht für jede neue Krise einen neuen Fördertopf.

Michael Salomo, Oberbürgermeister Heidenheim, Martin Aßmuth, Bürgermeister Hofstetten und Nils Neuhäuser genannt Holtbrügge, Bürgermeister Ilsede. Alle drei sind Mitglieder im geschäftsführenden Bundesvorstand des Netzwerk Junge Bürgermeister*innen und leiten die Arbeitsgruppe Sicherheit und Resilienz des Netzwerks .

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