Forschung & Entwicklung : Warum die Forschungszulage zur Zeitenwende gehört

Furkan Nemnezi
Foto: privat.

Deutschland diskutiert Verteidigungsfähigkeit vor allem über Haushalte, Beschaffung und Produktionskapazitäten. Dabei kann ein branchenoffenes Steuerinstrument gerade jene Entwicklung entlasten, die lange vor einem Auftrag beginnt. Damit das im Defence- und Dual-Use-Umfeld gelingt, müssen Unternehmen und Staat bei der Auftragsabgrenzung, der Dokumentation und beim Geheimschutz genauer werden.

von Furkan Nemnezi, Innoscripta SE

veröffentlicht am

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Die Forschungszulage wirkt. Das zeigt der Mitte September im Bundestag vorgelegte Evaluierungsbericht der Bundesregierung. Unternehmen mit positiv beschiedenem Antrag erhöhten ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Durchschnitt um 13,7 Prozent, die Zahl ihrer FuE-Beschäftigten um 11,4 Prozent. Demnach entspricht ein Euro Förderung mindestens einem Euro an internen FuE-Ausgaben.

Die steuerliche Forschungszulage kommt zum richtigen Zeitpunkt. Die sicherheitspolitische Debatte kreist um Sondervermögen, Beschaffungszeiten und Produktionslinien. Neue Sensorik, sichere Kommunikation oder autonome Systeme beginnen jedoch oft als technisch riskante Vorentwicklung auf eigene Rechnung, wo die Forschungszulage ansetzen und Unternehmen dabei helfen kann, in die Zukunft von Europa zu investieren.

Die Branche ist kein Ausschlusskriterium

Das Forschungszulagengesetz unterscheidet nicht zwischen zivilen und militärischen Anwendungen. Die Förderung steht steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche zur Verfügung. Entscheidend ist der Charakter des Vorhabens: Es muss Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sein. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft drei wesentliche Punkte: Neuartigkeit, ein wissenschaftliches oder technisches Risiko und ein planmäßiges Vorgehen.

Das passt etwa zu neuen Methoden bei störfester Kommunikation, signifikanten, technisch risikobehafteten Genauigkeitsverbesserungen bei der Navigation ohne verlässliches Satellitensignal, neuartigen Algorithmen bzw. Automatisierungslösungen zur Cyberabwehr oder zur Werkstoffentwicklung. Eine militärische Verwendung macht ein Projekt weder förderfähig noch schließt sie es aus. Routineanpassungen, Serienanlauf und Fertigung nach feststehender Spezifikation bleiben jedoch außen vor.

Seit 2026 ist das Instrument deutlich größer

Für Aufwendungen ab 2026 beträgt die jährliche Bemessungsgrundlage bis zu zwölf Millionen Euro. Die Zulage liegt bei 25 Prozent für Großunternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen bei 35 Prozent. Das entspricht höchstens drei Millionen Euro beziehungsweise 4,2 Millionen Euro Steuervorteil pro Jahr. Bei Vorhaben mit Beginn ab 2026 wird ein Gemein- und Betriebskostenzuschlag in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen pauschal aufgeschlagen. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet; ein Überschuss wird erstattet. Sie kann daher auch jungen Unternehmen ohne Gewinn helfen, ist aber keine Vorfinanzierung: Der Antrag beim Finanzamt folgt erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch und kein Wettbewerb um einen begrenzten Fördertopf.

Wichtig vergleichend zu erwähnen ist, dass richtlinienbasierte Förderprogramme, wie das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, ohne Weiteres ausgesetzt werden können. Die Forschungszulage ist somit das verlässlichere Instrument für zukunftsorientierte Unternehmen mit langfristiger Produktentwicklung, welche auf stabile Rahmenbedingungen für ihre finanziellen Entscheidungen angewiesen sind.

Öffentlicher Auftrag und eigene Forschung sind zu trennen

Im Defence-Umfeld können eigenfinanzierte Vorentwicklung, ein öffentlicher Auftrag und weitere Fördermittel in einem Projekt zusammentreffen. Für dieselben Aufwendungen darf die Forschungszulage nicht neben einer anderen Förderung oder staatlichen Beihilfe angesetzt werden. Eine Entwicklungsleistung nach detaillierter Kundenspezifikation ist zudem nicht automatisch eigene Forschung des Auftragnehmers.

Entscheidend ist, wer das technische bzw. finanzielle Risiko der Entwicklung trägt. Das Eingehen von technischen Risiken im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist der Aspekt, den der Gesetzgeber mit der Forschungszulage anreizen will. Aus unserer Beratungspraxis bei innoscripta kennen wir die Folgen einer späten Aufarbeitung: Technische Arbeit liegt in Projekttools, erfasste Zeiten und Kosten in anderen Systemen. Mit der Softwareplattform Clusterix können Projekt- und Aktivitätsnachweise, Arbeitszeiten und Kosten fortlaufend miteinander verknüpft werden. So entsteht eine durchgängige, versionierte Dokumentation vom technischen Vorhaben bis zum steuerlichen Nachweis. Das ersetzt weder die individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung, noch Prüfungen zu Vergabe, Exportkontrolle und Geheimschutz.

Geheimschutz soll nicht zum blinden Fleck werden

Ein Antrag bei der BSFZ braucht technische Substanz. Ziel, Stand der Technik, Lösungsweg und mögliche Gründe des Scheiterns müssen nachvollziehbar sein. Bei eingestuften oder vertraglich geschützten Projekten entsteht ein Spannungsfeld: Der Antrag muss aussagekräftig sein, sensible Angaben dürfen aber nicht ohne Freigabe in ein reguläres Verfahren gelangen.

Vor der Einreichung müssen Fachabteilung, Steuerfunktion, Geheimschutzbeauftragte und ggfs. der Auftraggeber die zulässige Beschreibungsebene prüfen. Manchmal lassen sich diese Prüfpunkte nicht sauber einstufen oder Teile sauber abgrenzen, sodass eine Unterstützung notwendig wird. Der Bund sollte zudem eine verbindliche Unterstützung für geheimhaltungsbedürftige Vorhaben schaffen und einen gesonderten sicheren Verfahrensweg prüfen.

Steuerpolitik wird Teil der Sicherheitspolitik

Die nationale Sicherheits- und Verteidigungsstrategie fordert eine innovative und skalierfähige Industrieproduktion. Hier sind eine schnellere Beschaffung und verlässliche Aufträge wichtig. Gleichwohl braucht es ein Instrument für die Phase davor, in der technische Machbarkeit offen ist und Unternehmen eigenes Kapital riskieren. Die Forschungszulage kann dieses Risiko senken.

Unternehmen sollten sie jedoch nicht als nachträgliches Steuerthema behandeln, sondern bereits bei der Planung ihres FuE-Portfolios berücksichtigen. Der Staat muss das Verfahren an die aktuellen Gegebenheiten von Defence-Projekten anpassen. Denn die Zeitenwende entscheidet sich maßgeblich daran, ob aus Forschung und Produktentwicklung rechtzeitig einsetzbare Technologie wird.

Furkan Nemnezi ist Senior Consultant bei der innoscripta SE. Er unterstützt mit seinem Team Unternehmen in Deutschland, Europa und weltweit dabei, FuE-Vorhaben strukturiert zu erfassen und für Förderverfahren nachvollziehbar zu dokumentieren. innoscripta verbindet dafür die Softwareplattform Clusterix mit fachlicher Unterstützung bei der FuE-Dokumentation.

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