Hebammen Geteilte Schwangerenvorsorge selten möglich
Schwangere können Vorsorgeuntersuchungen statt von einem Frauenarzt auch von einer Hebamme durchführen lassen. Doch oft scheitert die geteilte Vorsorge, weil Ärzten der Ultraschall vorbehalten ist. Und um diesen abrechnen zu können, müssen zusätzlich noch andere Leistungen erbracht werden.
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