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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Das Ziel ist ein deutlich verbesserter Schutz der physischen Sicherheit kritischer Infrastrukturen in verschiedenen Sektoren. Ob es wirklich zu einer Verabschiedung kommt, ist nach dem Ende der Ampel allerdings fraglich. Dabei drängt die Zeit.
Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gebeten hat und die verbliebenen Kabinettsmitglieder der FDP zurückgetreten sind, gibt es Streit um den Termin der Neuwahl. Bundesdigitalminister Volker Wissing bleibt im Amt und tritt aus der FDP aus.
Für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit haben sich die Fraktionen noch vor der zweiten/dritten Lesung am Freitag auf mehrere Änderungsanträge geeinigt, mit denen unter anderem das geplante Institut in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit umbenannt werden soll.
Infolge von Rechtsänderungen bei den Energiehilfen für Pflegeeinrichtungen könnten 1,6 Milliarden Euro der dafür im WSF reservierten Mittel frei werden. SPD und Pflegekassen plädieren dafür, das Geld zur kurzfristigen Stützung der finanziell notleidenden Pflegeversicherung einzusetzen. Auch das BAS bestätigte, dass die Liquiditätslage der Pflegeversicherung aktuell sehr angespannt sei. Das BMG winkt ab – noch.
In der vergangenen Woche ist eine Formulierungshilfe für mehrere Änderungsanträge für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung bekannt geworden. In diesen ist beispielsweise ein Anspruch auf medizinische Notfallrettung als Teil der Krankenbehandlung im SGB V enthalten. § 60 SGB V würde mit der Gesetzesänderung neu strukturiert werden. Verbände forderten die Reform der Rettungsdienste ein.
In den Vorstellungen des BMG zur Reform der Rettungsdienste sieht der Landkreistag einen Angriff auf Länderkompetenzen – und macht Druck auf die Staatskanzleien, sich den Plänen zu widersetzen. Die Notfallreform verkompliziert sich durch die Rettungsdienstreform weiter. Die Stimmung zwischen Bund und Ländern bei der Neuordnung des stationären Sektors droht gerade einen erneuten Tiefststand zu erreichen.
In der vergangenen Woche wurde die fünfte Stellungnahme des ExpertInnenrates Gesundheit und Resilienz veröffentlicht. Die Wissenschaftler thematisieren den wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Klimawandel und geben Handlungsempfehlungen. Es wird unter anderem bemängelt, dass Klimaschutzmaßnahmen, die Vorteile für Gesundheit und Wohlbefinden bieten, in der öffentlichen Wahrnehmung häufig übersehen werden.
Das BMWK will die Rahmenbedingungen für Reallabore verbessern und das regulatorische Lernen fördern. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Ministerium am Dienstag in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben hat. Als zentrale Beratungs- und Ansprechstelle soll ein neues Innovationsportal fungieren.
Am Donnerstag wurde das KHVVG im Bundestag verabschiedet, die unionsgeführten Länder machen aber gleichzeitig klar, dass sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses anstreben. Ein wesentlicher Kritikpunkt bleibt die späte Bereitstellung der Auswirkanalyse.
In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag wurde der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit vielseitig kritisiert: Unter anderem wird eine verbindliche Vernetzung der Akteure gewünscht. In Änderungsanträgen wurden Neuerungen an anderen Gesetzen im Omnibusverfahren eingebracht.
In der vergangenen Woche einigten sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Details zum KHVVG-Entwurf, auch um die Verabschiedung im Bundestag Ende Oktober zu sichern. In der Formulierungshilfe für die Änderungsanträge nähert sich der Bund den Forderungen der Länder.
Am Mittwoch fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zu nichtinvasiven Pränataltests statt. Im entsprechenden Antrag wird der G-BA aufgrund der fehlenden Richtlinien kritisiert. Der G-BA sieht wiederum den Gesetzgeber in der Pflicht.
Das BMUV nimmt noch bis zum 22. Oktober Stellungnahmen zum Entwurf einer Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 entgegen. Die Strategie soll erstmals überprüfbare Ziele zur Klimaanpassung in den Bereichen Infrastruktur und Gesundheit festlegen.
Für Mittwoch ist die erste Lesung zur Notfallreform im Bundestag angesetzt. Ein kleiner Erfolg für Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Doch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme zeigt, dass es noch viel Diskussionsstoff gibt – etwa im Hinblick auf die Standortbestimmung.
Der NKR hat seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht und sucht darin nach Gründen für Optimismus. Zwar ist die Belastung durch Bürokratie auch im aktuellen Berichtszeitraum gestiegen – aber nicht so stark wie in den Jahren zuvor. Empfohlen werden unter anderem konkrete Zielvorgaben beim Bürokratieabbau.
Das Pflegekompetenzgesetz kommt dem am 6. November geplanten Kabinettsbeschluss mit der Fachanhörung am Mittwoch einen Schritt näher. Die Leitidee des Entwurfs, Pflege mehr Verantwortung in der Versorgung zu übertragen, wird grundlegend begrüßt. Die Verbände sehen noch Nachbesserungsbedarf.
Ein Bericht des BRH über den pandemiebedingten Aufbau von Intensivbetten zeigt, dass das BMG nicht ausreichend auf künftige Pandemien vorbereitet sei. In der vergangenen Woche veröffentlichte das BMG einen Referentenwurf zur Änderung der CoronaImpfV und der TestV, in dem unter anderem eine Fristverlängerung vorgesehen ist.
Zum kommenden Jahr soll das GHG in Kraft treten und das neue Präventionsinstitut an den Start gehen – beide Vorhaben stoßen weiterhin auf Vorbehalte, auch in den Koalitionsfraktionen. Derweil rechnet die AOK vor, dass das GKV-Präventionsbudget bald zum Großteil für die medikamentöse Tabakentwöhnung verwendet werden könnte.
In ihrer Stellungnahme zur Notfallreform fordern die Länder Handlungsspielräume für sich. Beim BIPAM zeichnet sich ein Trend zur Namensänderung sowie zur Hervorhebung der fachlichen Unabhängigkeit des neuen Instituts ab. Mit Blick auf das MFG plädierten fünf Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Der Entwurf des KHVVG wurde vom Kabinett beschlossen, bevor die Rechtsförmlichkeitsprüfung finalisiert werden konnte. Mittlerweile wurde sie abgeschlossen, die Ergebnisse sind in einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen. Den Ländern kommt derweil die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise entgegen.
Beim Krankenhausgipfel ging es in diesem Jahr um die Frage, wie die Krankenhausreform gemeinsam noch zu einem guten Ende geführt werden kann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt dabei offenbar auf ein großzügiges Zugehen auf die Länder innerhalb des parlamentarischen Verfahrens.
Wegen sachfremder Ausgaben drohen im Wahljahr 2025 erneut Beitragsanhebungen in GKV und SPV. Die Fraktionen von SPD und Grünen wollen bei den Haushaltsverhandlungen darauf drängen, die Steuerzuschüsse zu erhöhen. Kritisch sehen alle in der Ampel den Klinik-Fonds.
Im Abbau von Bürokratie liegt großes Potenzial in Zeiten schwindender Ressourcen. Mehrere Mitglieder der GMK sind nun Karl Lauterbachs Aufforderung nachgekommen und haben dem BMG entsprechende Vorschläge gemacht. Das Krankenhaustransparenzgesetz sowie Personalrichtlinien tauchen darin gleich öfter auf.
Wie die meisten Behörden wurden auch die Europäische Seuchenschutzbehörde ECDC und die Arzneimittelbehörde EMA von der Coronapandemie überrascht. Der Europäische Rechnungshof beurteilt nun in einem Bericht, wie gut die Behörden vorbereitet waren und ob sie die Mitgliedstaaten angemessen unterstützen konnten.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wurde im Vergleich zum im Juli bekannt gewordenen Referentenentwurf noch einmal geändert. Die Änderungen betreffen vor allem die geschätzten Kosten und deren Verteilung. Kritik gibt es von Vertretern der GKV.
Der BRH kritisiert in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): Unter anderem werden die aufkommenden Kosten für die Beitragszahler wegen der Krankenhausreform bemängelt. Die Abschaffung der Hausarzt-Budgets und die Finanzierung der Pflege werden ebenfalls kritisiert.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das Gesunde-Herz-Gesetz beschlossen. Die Kritik am Referentenentwurf wurde augenscheinlich berücksichtigt. Dem G-BA werden im Gesetzentwurf mehr Aufgaben zugewiesen, auch bei der Verschreibung von Lipidsenkern.
Energydrinks gelten als ungesund – vor allem für Kinder und Jugendliche. Die Forderung nach einem Mindestalter für den Kauf der Getränke wird immer lauter. Ein Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags gibt der Politik nun Argumente dafür an die Hand, aktiv zu werden. Weitere Erkenntnis soll ein Austausch im Agrarausschuss bringen.
Die Gesundheitsminister:innen wollen Herzkrankheiten stärker in den Blick nehmen und bringen dafür vor allem eine stärkere Regulierung bei Tabak und Alkohol ins Spiel. Auch eine Erhöhung der Organspenden soll forciert werden. Themenkomplexe, die derzeit auch das BMG beschäftigen – allerdings mit anderen Akzenten.
Am Mittwoch äußerte sich die Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes. In der Gegenäußerung wird unter anderem auf die bisher kurze Laufzeit des Organspende-Registers verwiesen. Inhaltlich soll der Entwurf aus der Mitte des Bundestages bewertet werden – von dort gab es bereits im Juni einen ähnlichen Vorstoß.
Mit dem Gesundheitsforschungsstärkungsgesetz will Mecklenburg-Vorpommern den Datenaustausch vereinfachen, um die Forschung anzutreiben. Doch nur spezielle Daten dürfen dabei unter festgelegten Akteuren und Voraussetzungen sowie zu bestimmten Zwecken ausgetauscht werden. Die Gesundheitsministerin und der Datenschutzbeauftragte des Landes sehen Vorteile.
Mitte September wird auch in Brandenburg ein neuer Landtag gewählt. Sowohl die SPD und die CDU als auch die AfD und BSW werden voraussichtlich im Landtag vertreten sein, für die Grünen, die Linke und die FDP könnte es knapp werden. Gesundheitspolitisch zeigen sich Gemeinsamkeiten insbesondere bei der Erhaltung von Krankenhäusern und beim Einsatz von Gemeindeschwestern.
Am 1. September wählt Thüringen einen neuen Landtag. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Regierungsbildung schwierig gestalten dürfte. Da die Grünen und die FDP den Einzug verpassen könnten, wird sie am Ende wohl zwischen der CDU, SPD und dem BSW ausgemacht werden. Die gesundheitspolitischen Schwerpunkte zeigen Gemeinsamkeiten bei der Ausbildung von Ärzt:innen und der flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
Am 1. September wählt Sachsen einen neuen Landtag. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Regierungsbildung schwierig gestalten dürfte. Am Ende wird sie wohl zwischen der CDU, SPD, den Grünen und dem BSW ausgemacht werden. Die gesundheitspolitischen Schwerpunkte zeigen Gemeinsamkeiten bei der Umsetzung der Krankenhausreform und der Suchtprävention.
Der G-BA beabsichtigt, mit dem Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Leitlinien-Diskussionen, ein neues Beratungsverfahren über ein risikoadaptiertes Prostatakrebs-Screening einzuleiten. Spricht inzwischen mehr für eine erfolgreiche Umsetzung?
Um die europäische Richtlinie für IT-Sicherheit umzusetzen, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Gesundheitseinrichtungen wie medizinische Labore ab einer gewissen Größe sind davon künftig betroffen. Für die Finanzierung der Cybersicherheitsmaßnahmen gibt es verschiedene Forderungen.
Das BMFSFJ hat gemeinsam mit dem BMG einen Referentenentwurf für ein Pflegeassistenzeinführungsgesetz veröffentlicht, welches die Ausbildung zur Pflegeassistenz bundesweit vereinheitlichen soll. Vorgesehen sind unter anderem eine obligatorische Ausbildungsvergütung sowie eine mögliche Zulassung ohne Schulabschluss.
Kein Steuerzuschuss für GKV und SPV, ein kleiner Beitrag zum Konsolidierungskurs: Der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums bietet keine Überraschungen und macht offiziell, dass die Ampel ein Versprechen des Koalitionsvertrags nicht halten kann.
Ein neuer Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde, zeigt, wie die Gematik zur neuen Digitalagentur Gesundheit umgebaut werden soll. Das BMG plant, die Befugnisse und das Aufgabenportfolio der Agentur zu erweitern, um die Versorgung effizienter auszugestalten.
Die Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst wird zunehmend zum Risiko für die Sicherstellung des Angebots in vielen Ländern. Nun stehen BMAS und BMG offenbar kurz vor einer Einigung mit den KV.
Die kommende Woche wird eine wichtige für die kommenden fünf Jahre: Das EU-Parlament stellt sich neu auf und stimmt über die Ausschusszusammensetzungen ab. Im ENVI-Ausschuss wechselt der Vorsitz von der Europäischen Volkspartei zur S&D. Und die EVP dürfte auch über das Scheitern ihrer Idee, den SANT-Ausschuss auszukoppeln, nicht allzu glücklich sein.
Sowohl der Bundestag als auch das Kabinett haben sich in der vergangenen Woche mit dem Wohlbefinden von Schwangeren beschäftigt. Am Mittwoch wurde ein Aktionsplan der Bundesregierung "Gesundheit rund um die Geburt" beschlossen; am Freitag verabschiedete der Bundestag das SchKÄndG in veränderter Fassung in der zweiten/dritten Lesung.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden 2025 aller Voraussicht nach weiter steigen. Das legen die ersten bekannten Details aus dem Gesundheitsetat fürs kommende Jahr nahe. Einen Schwerpunkt will das BMG auf gesundheitliche Aufklärung legen. Auch die Frage der Finanzierung des BIPAM scheint geklärt.
Die Ampelfraktionen einigten sich in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss auf verschiedene Änderungsanträge zum MFG. Diese betreffen unter anderem die AMNOG-Leitplanken, die Ausgestaltung der Geheimpreise sowie Sanktionen beim Implantateregister. Am Donnerstag wurde das MFG in geänderter Fassung vom Bundestag beschlossen.
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) sollte um die neuen Prinzipien Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Demografiefestigkeit ergänzt werden. Zu diesem Schluss kommt der Bericht der Bundesregierung zur zukunftssicheren Finanzierung der SPV und spielt mehrere Szenarien durch.
Das KHVVG war am Donnerstag in der ersten Lesung im Bundestag; zudem wurden die umfangreichen Empfehlungen der Bundesratsausschüsse veröffentlicht. Oppositionsfraktionen und der Gesundheitsausschuss sind sich in vielen Punkten einig, wie zum Beispiel bei der geplanten Vorhaltevergütung oder der Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Es sei alles an Strukturverbesserungen versucht worden, um die Organspendezahlen zu erhöhen, nun komme man um eine Widerspruchsregelung nicht mehr herum. Mit diesem Argument starteten am 24. Juni Abgeordnete verschiedener Fraktionen eine neuerliche Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes.
Bislang hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Reform der Rettungsdienste als eigenständiges Gesetz geplant. Nun will er die Regelungsinhalte in die parlamentarischen Beratungen zur Notfallreform integrieren. Was inhaltlich durchaus Sinn ergibt, birgt gleichzeitig eine große Gefahr. Die Länder kritisieren das Vorhaben.
Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG) zeigt die aktuellen Pläne des BMG zur medizinischen Prävention. Unter anderem ist geplant, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich zu verankern, Gutscheine für Beratungen in Apotheken zu verteilen und mehr Cholesterinsenker zu verordnen. Insbesondere für Letzteres hagelt es Kritik von den Verbänden.
Das BMG legt seinen Entwurf für eine Stärkung der Apotheken in der Fläche vor – für die Liberalen wird Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Ansprüchen einer Reform damit nicht gerecht, sie sehen deutlichen Änderungsbedarf. Die Apothekenverbände protestieren gegen die Umverteilung, die ohne ein Plus beim Honorar auskommen soll.
Nach Monaten des Stillstands ging es dann ganz schnell: Nachdem sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend beim OZGÄndG geeinigt hatte, gaben Bundestag und Bundesrat noch am Freitag ihren Segen, womit das Gesetz in Kraft treten kann. Profitieren konnten insbesondere die Länder und der IT-Planungsrat.
In der öffentlichen Anhörung zum MFG wurden am Mittwoch im Bundestag die geplanten Geheimpreise sowie die Spezialisierte Ethikkommission kritisiert. Außerdem haben die Ampelfraktionen diverse fachfremde Änderungsanträge eingebracht, die veränderte Regelungen zur Datenlieferung umfassen.
NRW-Gesundheitsminister Laumann (CDU) will mit der Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden erhöhen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder grundsätzlich als Spender gilt, der nicht widerspricht. Organentnahmen nach Herzkreislaufstillstand sollen dagegen tabu bleiben.
Am Mittwoch wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung ein Antrag der Union zur EU-Medizinprodukteverordnung diskutiert. Dabei debattierten unter anderem der GKV-Spitzenverband und der BVMed über eine Sonderregelung für Nischenprodukte sowie eine Verkürzung der Evaluationsfrist.
Ein neuer Referentenentwurf zeigt die Pläne des BMG bezüglich einer Reform der Notfallversorgung. Vorgesehen sind unter anderem die Etablierung von Integrierten Notfallzentren sowie die Vernetzung der telefonischen Anlaufstellen bei akuten medizinischen Problemen. Der Entwurf wird mit einer Überlastung der Notaufnahmen begründet.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag macht Druck auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Patientenrechtegesetzes auf den Weg zu bringen. Am vergangenen Montag sammelten sie bei einer Veranstaltung Reformvorschläge, wie Patienten ihre Rechte künftig besser durchsetzen könnten.
Bund, Länder und Fraktionen tauschen erneut ihre Positionen zum KHVVG aus – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will Forderungen prüfen und kündigt an, bei der Auswirkungsanalyse einen nächsten Schritt zu gehen. Die Länder sind enttäuscht – und drohen mit einem Aus im Vermittlungsausschuss.
Am Montag fanden zwei öffentliche Anhörungen zur Cannabis-Gesetzgebung statt. Dabei wurden sowohl die geplanten Einschränkungen der Anbauvereinigungen und die Definition einer "geringen Menge" als auch der vorgesehene THC-Grenzwert im Straßenverkehr diskutiert.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zum GVSG, durch das zukünftig die ambulante Versorgung flächendeckend sichergestellt werden soll. Seit dem letzten Referentenentwurf gab es einige inhaltliche Veränderungen, insbesondere bei der Versorgung von psychisch Kranken. Der Gesetzgebungsprozess soll parallel zu dem des KHVVG ablaufen.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Mitteilung zur Europäischen Gesundheitsunion angenommen, in der die Fortschritte der EU-Gesundheitspolitik in den vergangenen vier Jahren zusammengefasst sind. Die Europäische Gesundheitsunion sei aus der Notwendigkeit heraus, die Resilienz der EU während der Covid-19-Pandemie zu erhöhen, entstanden, so die Kommission.
Von der angekündigten Umstrukturierung der Gematik findet sich im Entwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz nichts. Stattdessen geht es nun um eine stärkere Marktregulierung und Durchgriffsrechte. Vor allem die PVS-Hersteller sollen in die Pflicht genommen werden.
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch das Nationale Luftreinhalteprogramm beschlossen. Darin wird deutlich, dass es neben Maßnahmen im Verkehrssektor vor allem einer erfolgreichen Energiewende bedarf, um die Ziele der EU zu erreichen.
Die Kritikpunkte und Vorschläge der Länder zum KHVVG bleiben weitgehend ungehört. Das zumindest suggeriert der Gesetzentwurf, der vergangenen Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde und die Qualitätskriterien für 65 Leistungsgruppen ausbuchstabiert.
Diesen Montag findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung im Rahmen der Sitzung des Familienausschusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt. Die Stellungnahmen wurden unter anderem von Vertretern verschiedener Beratungsstellen sowie von Juristen abgegeben und zeigen eine überwiegend positive Einschätzung des Gesetzentwurfs.
Es gab viel Streit um die Umsetzung der europäischen Cybersicherheitsrichtlinie NIS2. Nun hat das BMI den dritten Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Erstmals gibt es Zahlen, wie viel das Gesetz die Verwaltung voraussichtlich kosten wird. Daneben enthält der Entwurf vor allem Detailänderungen. In wenigen Wochen soll die Länder- und Verbändeanhörung starten.