Soziale Pflegeversicherung Pflegebeitrag künftig nach Kinderzahl
Künftig müssen sich die Pflegebeiträge exakt nach der Zahl der Kinder richten, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht - nicht mehr bloß nach dem Umstand, ob jemand kinderlos ist oder nicht. Und bis Ende Juli 2023 muss das gesetzlich geregelt sein. Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung darf alles beim Alten bleiben.
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