Gesundheit-E-Health icon Gesundheit & E-Health

Soziale Pflegeversicherung : Pflegebeitrag künftig nach Kinderzahl

Künftig müssen sich die Pflegebeiträge exakt nach der Zahl der Kinder richten, urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht - nicht mehr bloß nach dem Umstand, ob jemand kinderlos ist oder nicht. Und bis Ende Juli 2023 muss das gesetzlich geregelt sein. Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung darf alles beim Alten bleiben.

veröffentlicht am

Testen Sie unsere Briefings für Entscheider:innen an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Sicherheit.

Welche Briefings möchten Sie testen? Mehrfachauswahl möglich • 14–30 Tage kostenlos • Endet automatisch
Anrede
Mit dem Klick auf „Kostenlos testen“ bestellen Sie die von Ihnen ausgewählten Briefings kostenlos zur Probe. Die Testzeiträume variieren je Produkt zwischen 14 und 30 Tagen und enden automatisch. Es entstehen keine Kosten. Nach Abschluss der Testphase erhalten Sie weiterhin eine eingeschränkte Vorschau der von Ihnen ausgewählten Briefings per E-Mail (jederzeit abbestellbar). Sie können der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise und die AGB.

Mit bestehendem Konto anmelden

Ihr persönlicher Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Anregungen: