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Gesundes-Herz-Gesetz : Wo enden die Kompetenzen des Gesetzgebers?

Mit dem Entwurf für das Gesundes-Herz-Gesetz werde die Selbstverwaltung übergangen, meinen derzeit etliche Akteure. Es wäre nicht der erste BMG-Versuch, Leistungen schneller in die Versorgung zu drücken. Eine Initiative warnt angesichts aktueller Gesetzgebungsverfahren vor einer Verengung des Präventionsgedankens auf Vorbeugemedizin.

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