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Kolumne : Warum das Bundesinnenministerium den Begriff „Hackback” umdefiniert

Nach Willen des BMI sollen Sicherheitsbehörden mit zusätzlichen Befugnissen in IT-Systeme im In- und Ausland eingreifen können, um böswillige Cyberaktivitäten zu stoppen. Um Gegner des Vorhabens zu überzeugen, spricht man nebulös von Aktiver Cyberabwehr oder Gefahrenabwehr im Cyberraum. Damit definiert die Behörde nur „Hackback“ um, kommentiert Sven Herpig.

veröffentlicht am

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