Kommunalrecht Karlsruhe überträgt den Marktplatz ins Digitale
![Stadt-App Karlsruhe](http://images.ctfassets.net/jq1xw71av3v5/2AX1q8YruQxBiOATHftGip/a267fbf4e6a380b680cfdce17b3ac874/Stadt_App_Karlsruhe.png?w=1200)
Auf dem Marktplatz ist es einfach: Eine Kommune kann Dritten Flächen zur Verfügung stellen und dafür Geld nehmen. Das geht im digitalen Raum nicht ohne weiteres. Karlsruhe hat deshalb eine virtuelle öffentliche Einrichtung gegründet, um die eigene Stadt-App mit möglichst vielen Inhalten füllen zu können.
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