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Kommunalrecht : Karlsruhe überträgt den Marktplatz ins Digitale

Stadt-App Karlsruhe
Karlsruhe nutzt seine Stadt-App wie ein digitales Gemeindehaus. Das geht nur, weil ein besonderes rechtliches Konstrukt dafür erschaffen wurde. Foto: Tagesspiegel

Auf dem Marktplatz ist es einfach: Eine Kommune kann Dritten Flächen zur Verfügung stellen und dafür Geld nehmen. Das geht im digitalen Raum nicht ohne weiteres. Karlsruhe hat deshalb eine virtuelle öffentliche Einrichtung gegründet, um die eigene Stadt-App mit möglichst vielen Inhalten füllen zu können.

veröffentlicht am

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