Nature Restoration Law : Déjà-vu bei der Wiederherstellungsverordnung
Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird mit fadenscheinigen Argumenten diskreditiert, meint Stephan Piskol vom Naturschutzbund Deutschland. Das Gesetz abzuschaffen, wie jüngst von deutschen Agrarministern gefordert, wäre ein Rückfall in die Zeit unverbindlicher Absichtserklärungen – und das in Zeiten galoppierenden Artenverlusts.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Nach mehr als 70 Jahren rapiden Verlusts an Artenvielfalt trat im August 2024 die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft. Mit ihr verpflichten sich die Mitgliedstaaten der EU, gemeinsam die Naturkrise zu stoppen und eine Trendumkehr einzuleiten.
Die neue Verordnung führt im Naturschutz einen modernen und effizienten Politikansatz ein. Die Mitgliedstaaten geben sich mit ihr messbare Ziele und konkreten Fristen. So soll zum Beispiel der Rückgang von Bestäuberpopulationen bis 2030 umgekehrt werden und der Bestand danach ansteigen. Über die Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele entscheiden die Mitgliedstaaten individuell anhand regionaler Bedingungen. Um vorab gleiche Anstrengungen aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, wird eine Maßnahmenplanung eingeführt – der sogenannte Wiederherstellungsplan.
Natürlich ist dieser Ansatz auch im Naturschutz nicht neu. Er fand sich bisher aber vor allem in diversen Strategien und Aktionsplänen. Und so fällt bei genauem Hinsehen auf: Viele der neuen EU-Ziele nehmen sich Bund und Länder in Deutschland schon seit Jahrzehnten vor. Den Rückgang an bestäubenden Insekten aufhalten – da war doch mal was? Die Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in einen günstigen Erhaltungszustand bringen – die Neunzigerjahre lassen grüßen. Die Bestände von Kiebitz, Uferschnepfe und Feldlerche stabilisieren – nimmt sich seit dem Kabinett Merkel I jede Bundesregierung vor.
Erreicht wurden diese Ziele bestenfalls teilweise. Oft entfernen wir uns weiter von ihnen.
Und genau deshalb braucht es die EU-Wiederherstellungsverordnung. Zu dieser Schlussfolgerung kamen jedenfalls die 680-seitige Folgenabschätzung der Europäischen Kommission sowie der Ausschuss für Regierungskontrolle und bessere Rechtsetzung. Auch die Mehrheit der Mitgliedstaaten und Europaabgeordneten sowie der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums hielten eine neue EU-Verordnung für notwendig.
Ein Zurück zur Politik der Lippenbekenntnisse ist keine Option
Umso mehr verwundert es daher, dass aktuell die CDU/CSU-Landwirtschaftsminister aus neun Bundesländern in einem Brief an die EU-Kommission und das Bundeslandwirtschaftsministerium die restlose Abschaffung der Verordnung fordern. Selbst Stadtgrün gönnt man uns nicht! Ein weiterer Vorstoß in diese Richtung folgte durch gemeinsame Briefe des Deutschen Bauernverbands und der Waldeigentümer an deutsche Ministerien.
Die Forderung wird dabei als Anliegen zur vermeintlichen Verbesserung des Gesetzes beziehungsweise der EU-Naturschutzgesetzgebung insgesamt getarnt. Das ist scheinheilig: Denn dieses durchschaubare Narrativ entspricht dem Kampagnen-Playbook gegen die Verordnung, das wir schon aus ihrer Verhandlungsphase auf EU-Ebene kennen.
Wie damals lassen sich die eigentlichen Absichten leicht entlarven. Zum einen werden überhaupt keine Verbesserungsvorschläge vorgebracht. Die Verordnung soll wieder durch unverbindliche Strategien ersetzt werden. Falls das nicht klappt, wird auf Sektorausnahmen und Fristverlängerungen („stop-the-clock“) umgeschwenkt. Zum anderen werden vor allem verzerrte Fakten und, teilweise leider auch grobe Falschbehauptungen, gegen die Wiederherstellungsverordnung ins Feld geführt. Diese zu widerlegen ist oft mühselig.
Falschbehauptungen schaden auch den Landnutzenden
Ein Beispiel ist die haltlose Behauptung, allein der Artikel 4 der Verordnung zur Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserlebensräumen würde 1,7 Milliarden Euro Bürokratiekosten pro Jahr verursachen. Das ist natürlich Unsinn. Diese eher grobe Schätzung enthält vor allem Gelder für konkrete Naturschutzmaßnahmen, einschließlich Zahlungen an Landnutzende.
Sie ist außerdem nicht neu, denn Artikel 4 schreibt vor, ab 2030 schrittweise Verbesserungen von FFH-Lebensraumtypen zu beginnen und das haben wir schon länger vor. Erstellt wurde die Schätzung von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA). Hier werden also Berechnungen von Behörden uminterpretiert und wieder an Behörden geschickt.
Auch andere Behauptungen versuchen, die Verordnung als Bürokratiemonster zu diskreditieren. Der Ansatz ist aktuell en vogue und anschlussfähig, denn wir alle kennen aus dem Privat- oder Arbeitsleben unnötig komplexe Formulare oder absurde Vorgänge. Diesen wirklichen Problemen widmet sich aber niemand. Stattdessen sollen Vorschriften zum Schutz von Mensch und Natur gestrichen werden.
Im Falle der Wiederherstellungsverordnung gibt es jedenfalls keine Berichtspflichten für Unternehmen und Betriebe. Und für die benötigten Daten wird zum ganz überwiegenden Teil auf bestehende Monitoringprogramme zurückgegriffen. Diesen Datenschatz nun für eine systematische Vorausplanung zu benutzen, statt immer nur hinterher eine erneute Verschlechterung zu berichten, verbessert sogar die Kosteneffizienz.
Der Omnibus kennt nur den Rückwärtsgang
Warum also diese Nebelkerzen? Das hat auch mit den Omnibusverfahren in Brüssel zu tun – dem neusten Anlauf vor allem die Nachhaltigkeitsstandards der EU abzuwickeln. Dabei steigen mehrere Gesetzesänderungen in das Verfahren wie Fahrgäste in einen Bus ein. Viele dieser Regelungen wurden ursprünglich aus gutem Grund von Mitgliedstaaten und Europaparlament verabschiedet. Darüber möchte man aber lieber nicht reden.
Dabei wäre es aus demokratischer Sicht völlig legitim, Gesetzesänderungen zu fordern. Nur sollte man dies mit echten Argumenten tun. Alles andere diskreditiert nicht nur die eigene Glaubwürdigkeit, sondern nutzt auch die Sorgen der Menschen gegen sie aus.
Die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen kann jedenfalls nicht warten. Das verdeutlicht uns jede Dürre, jede Hitzewelle und jedes Hochwasser. Vor diesem Hintergrund können wir uns keine Grabenkämpfe leisten und sie sind auch gar nicht nötig. Naturschutzverbände sind die ersten, die eine ausreichend finanzierte, bürokratiearme und konfliktfreie Wiederherstellung der Natur wollen. Gelingen kann dieser Interessenausgleich nur mit der neuen Verordnung. Die Chance, das zu beweisen, muss sie erhalten.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden