Netzpaket : Die untragbare Mehrbelastung gefährdet die Wirtschaftlichkeit
Seitdem im Februar erstmals die Pläne zum Netzpaket inklusive Redispatch-Vorbehalt bekannt wurden, dringen Experten und Branche auf Anpassungen. Der offizielle Referentenentwurf ist für Ursula Heinen-Esser mehr als enttäuschend. Statt zu einem robusten Ausbau eines erneuerbaren Energiesystems und notwendigen Flexibilisierungen zu führen, bergen die vorgesehenen Regelungen die Gefahr, die Energiewende zu verlangsamen oder gar vollständig auszubremsen, schreibt die BEE-Präsidentin.
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Die nun gegenüber dem Entwurf vom Februar vorgenommenen Änderungen am Netzpaket verändern den grundlegenden Mechanismus kaum. Es handelt sich im Wesentlichen um Kosmetik; die Unsicherheit bleibt erhalten.
So soll die für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Gebieten maßgebliche abgeriegelte Strommenge nun nicht mehr mindestens drei Prozent im Vorjahr, sondern fünf Prozent betragen. Diese soll technologiespezifisch erfolgen und bleibt in Definition und Messung den Netzbetreibern überlassen. Zudem müssen die Betreiber von Anlagen, die sich in einem solchen Gebiet um Netzanschluss bemühen, nun nur noch für sechs statt zehn Jahre auf Entschädigungen im Abregelungsfall verzichten.
Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, ist letztlich Augenwischerei. Fünf Prozent Abregelung ist ein ebenso willkürlich gewählter Wert wie drei Prozent. Auch dieser Wert wird schon heute in geeigneten Netzgebieten regelmäßig erreicht und kann durch die dynamische Entwicklung der Redispatch-Mengen in vielen Netzgebieten schon in den kommenden Jahren überschritten werden. Und auch der Verzicht auf Entschädigung über einen Zeitraum von sechs Jahren entspricht noch immer rund einem Drittel der durchschnittlichen Betriebsdauer einer Anlage.
Vor allem jedoch kommen zu diesem Redispatch-Vorbehalt weitere Belastungen hinzu. Vorschläge, die als Alternativen gedacht waren, wurden als zusätzliche Belastungen einfach aufgesattelt: So soll zusätzlich zum Redispatch-Vorbehalt nun noch eine generelle, deutschlandweit geltende Wirkleistungsbegrenzung bei der Einspeisung eingeführt werden (entsprechend der von BET vorgeschlagenen Idee der Systemdienlichen Anschlussleistung, SAL).
Systemdienliche Steuerung fehlt
Dabei handelt es sich um besondere Netzanschlussgenehmigungen für Windenergie an Land und Freiflächen-Photovoltaik, die von vornherein bei der maximalen Einspeiseleistung begrenzt sind – eine Art Spitzenkappung. Mit Wind an Land und PV trifft das ausgerechnet die beiden wichtigsten Erzeugungstechnologien im deutschen Strommix. Die Wirkleistungsbegrenzung entspricht ihrem Namen. Sie begrenzt die Wirkung – und entfaltet dabei keinerlei Steuerung im System. Sie ist also gerade nicht systemdienlich, weil sie bundesweit gelten soll. In vielen Gebieten in Deutschland werden Projekte also sowohl vom neuen Redispatch-Vorbehalt, als auch von der Wirkungsbegrenzung bei der Einspeisung betroffen sein.
Beide Instrumente – insbesondere zusammen – machen Projekte schlicht unwirtschaftlich und bremsen damit den Ausbau der Erneuerbaren ganz erheblich.
Und das sind nur die größten Probleme im Paket. Hinzu kommen Wechselwirkungen mit den avisierten Baukostenzuschüssen, die genau die steuernde Wirkung entfalten sollen (und können!), die der Redispatch-Vorbehalt vorwegnehmen soll.
Die Verantwortung für netzbedingte (!) Abregelungen wird von den eigentlich zuständigen Netzbetreibern einseitig auf die Erzeuger verlagert. An verbindlichen und zügigen Pönalen für vermeidbare Verzögerungen im Netzausbau fehlt es weiterhin. Das Netzpaket bleibt also weiter ein Geschenk für Netzbetreiber.
Konsequente Digitalisierung bleibt aus
Daneben verfehlt es seinen angeblichen Zweck: Eine sinnvolle regionale Steuerung des Zubaus sowie eine Entlastung der Netze. Die Probleme im Netz sind Bestandsprobleme. Trotz massiver Investitionen an einigen Stellen geht es nicht schnell genug, weil die Anreize für die Netzbetreiber fehlen. Es ist fair, hier von einem Investitionsstau zu sprechen. Dieser hat dazu geführt, dass die Infrastruktur nicht mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt gehalten hat.
Zudem ist das Netz noch immer praktisch nicht digitalisiert und in einer Logik fossiler Großerzeuger verhaftet. Es braucht endlich ein zeitgemäßes, konsequent digitalisiertes Netz mit Smart Metern und Intelligent Gateways. Zudem muss die bestehende Infrastruktur besser genutzt und weiter flexibilisiert werden – Stichwort: Überbauung der Netzverknüpfungspunkte. Die Einspeisung kann und muss durch Abregelung nicht an der einzelnen Erzeugungsanlage, sondern am Netzverknüpfungspunkt flexibilisiert werden. Dadurch könnten Erzeuger in Phasen mit hoher Stromproduktion diesen Strom noch immer nutzen, wenn er nicht ins Netz eingespeist werden kann: Zum Beispiel in Batteriespeichern oder Elektrolyseuren.
Das wäre nicht nur netzdienlich, sondern würde auch den Hochlauf neuer Geschäftsmodelle stützen. Niemand möchte produzierten Strom „wegschmeißen“ müssen, am wenigsten die Produzenten! Es braucht ein zielgenaues Instrument zur Steuerung, das Ausbau ermöglicht und dazu beiträgt, das Netz zu entlasten. Eine pauschale Mehrbelastung von Erzeugern ist der falsche Weg.
Ursula Heinen-Esser ist seit Oktober 2025 Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
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