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Organspende : Abgeordnete wollen Widerspruchsregelung einführen

Eine interfraktionelle Abgeordnetengruppe will die Organspende neu regeln. Nach ihrem Gesetzentwurf soll ab 2030 die Widerspruchsregelung gelten: Wer einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht widerspricht, käme nach dem Tod grundsätzlich als Spender infrage. Kritiker warnen vor Eingriffen in die Selbstbestimmung.

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