Die Förderung des Impfschutzes in Zeiten der Covid-19-Pandemie ist eine globale humanitäre Aufgabe, die mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorangetrieben werden muss. Die US-Regierung hat vor einigen Tagen ihre Unterstützung für einen Antrag Indiens und Südafrikas bei der Welthandelsorganisation WTO angekündigt, den Patentschutz für Covid-19-Impfstoffe zeitweilig auszusetzen, um die Versorgung mit Corona-Impfstoffen zu verbessern. Auch Ursula von der Leyen zeigte sich für einen solchen Schritt offen.
Aber blockieren Patente aktuell tatsächlich die Bereitstellung von Covid-19-Impfstoff? Und welche Risiken sind mit einer Aussetzung des Patentschutzes verbunden? Für die Beurteilung der Situation wird entscheidend sein, ob eine Aussetzung des Patentschutzes tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgung mit Corona-Impfstoffen führen wird. Das Patentsystem bildet ein Herzstück in dem Prozess des Entstehens und der Verbreitung von Innovationen. Es ist fein austariert, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass Eingriffe Gefahr laufen, gerade das Gegenteil dessen zu erreichen, was angestrebt war.
Dass Patente bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine so große Rolle spielen, liegt daran, dass sich gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 ein völlig neuer Typ von Impfstoffen als besonders wirksam erwiesen hat, die sogenannten Messenger-RNA (kurz: mRNA)-basierten Impfstoffe. Das junge US-Biotechnologieunternehmen Moderna und die beiden deutschen Konkurrenten BioNTech und CureVac haben die mRNA-Technologie zur Marktreife entwickelt und für ihre jeweiligen Varianten dieser Technologie zahlreiche Patente angemeldet.
Derzeit überwiegend vorläufiger Patentschutz
Die bisher bekannten relevanten Patente sind meist schon vor Einsetzen der Pandemie angemeldet worden. Wegen der 18-monatigen Offenlegungsfrist der Patentämter haben wir noch kein Bild von der Patententwicklung seit Ausbruch der Pandemie. Da die Erteilung von Patenten am Europäischen Patentamt drei bis vier Jahre dauert besteht derzeit überwiegend nur ein vorläufiger Schutz. Jedenfalls aber ist bisher kein konkreter Fall der Behinderung durch Patente beim Zugang zu Covid-19 Impfstoff bekannt. Alle drei Unternehmen scheinen gegenwärtig ihr Bestes zu tun, in Zusammenarbeit mit spezialisierten Herstellern ihre Impfstoffe in möglichst großen Mengen zu produzieren und zu verteilen.
Patentschutz ist immer ein nationales Recht (selbst innerhalb der EU). Das heißt: Patente gibt es nur in den Ländern, in denen sie auch angemeldet und erteilt werden, und jedes Land entscheidet selbst über die Erteilung von Patenten und über die Ausnahmen vom Patentschutz. In Ländern der Dritten Welt besteht häufig kein Patentschutz, da Patente dort aus wirtschaftlichen Überlegungen oder aus mangelndem Vertrauen in das bestehende Rechtssystem nicht angemeldet werden. Ein Patent ist ein temporäres Ausschlussrecht anderer von der kommerziellen Nutzung einer patentierten Technologie. Nicht ausgeschlossen ist die Forschung an oder die Weiterentwicklung zu Forschungszwecken der Technologie.
Diese Regelung existiert als Forschungsprivileg in mehr oder weniger breiter Ausgestaltung in fast allen Patentrechten der Welt (z.B. § 11 Nr. 2 Deutsches Patentgesetz). Als Ausschlussrecht stellt das Patent eine Option dar, und es steht im Ermessen des Patentinhabers dieses Recht auszuüben. Die Patentinhaber können das patentierte Produkt selbst herstellen oder auch, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen, anderen Unternehmen Lizenzen erteilen. Lizenzgebühren werden typischerweise in unterschiedlichen Höhen für unterschiedliche Länder festgelegt unter Berücksichtigung der jeweiligen marktwirtschaftlichen Gegebenheiten in diesen Ländern.
Aussetzung nur in wenigen Ausnahmefällen bisher
Über das Forschungsprivileg hinaus sieht das Patentrecht im Falle unzureichender Lizenzbereitschaft die Möglichkeit von Zwangslizenzen im Interesse der Bevölkerung oder eine Benutzungsanordnung in einer besonderen Notlage vor, insbesondere wenn auf andere Weise eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung nicht möglich ist. Beides bedarf einer sachlich fundierten Begründung in Härtefällen und wurde bisher nur in wenigen Ausnahmefällen angewendet. Die geplante Aussetzung des Patentschutzes für Erfindungen, die Covid-19-Impfstoffe betreffen, wäre wohl einer Zwangslizenz ähnlich, jedoch mit dem wichtigen Unterschied, dass sie sich nicht auf einzelne Länder und Patente beschränken würden, sondern in zahlreichen Ländern ganze Patentportfolios frei verfügbar würde; auch ist von einer Entschädigung der Patentinhaber in Form einer Lizenzgebühr bisher keine Rede.
Ein derart tiefgreifender Eingriff wäre in der Geschichte des Patentrechts einzigartig und sicher nicht ohne negative Auswirkungen. Zumindest aber sollte ein solch drastisches Mittel zum gewünschten Erfolg führen. In einer Situation in der mangelndes Know-how bei der Herstellung, ungenügende Produktionskapazitäten sowie die unzureichende Versorgung mit wesentlichen Elementen der Impfstoffzubereitung die Engpässe darstellen ist aber zu bezweifelnd dass die Aussetzung des Patentschutzes eine Verbesserung bei der Impfstoffversorgung bringen wird.
Aussetzung könnte Pandemiebekämpfung behindern
Dem zweifelhaften Nutzen steht das Risiko gegenüber, dass die Aussetzung des Patentschutzes die Bekämpfung der Pandemie sogar behindert. Denn Patente schaffen einen Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren und diese Investitionen über Lizenzeinnahmen zu amortisieren. Hinter der mRNA-Technologie stehen jahrelange Forschungsausgaben, die ohne den Innovationsanreiz von Patenten wohl nicht aus privatwirtschaftlichen Mitteln getätigt worden wären. Für die Entwicklung neuer Impfstoffe gegen weiter Covid-19 Mutationen und zukünftige Pandemien wird der Weiterbestand dieses Anreizes von hoher Bedeutung sein. Fällt er weg, wird die weitere Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen darunter leiden.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Patentinformation, also die technische Information der mRNA Technologien in Patentschriften öffentlich und frei verfügbar in Patentdatenbanken ist. Diese technische Information kann auch ohne Aussetzung des Patentschutzes zu Forschungszwecken und der Weiterentwicklung bestehender Technologien verwendet werden. Nur die kommerzielle Nutzung dieser Informationen erfordert eine Lizenz. Wird das Patentrecht ausgesetzt werden Firmen zur Geheimhaltung angehalten und diese wertvolle Quelle technischer Information wird dem öffentlichen Interesse nicht mehr zur Verfügung stehen.
Insgesamt ist derzeit nicht ersichtlich, dass Patente die weltweite Verfügbarkeit von Impfstoffen einschränken. Die Aussetzung des Patentschutzes hätte eine fatale Signalwirkung an alle innovativen Unternehmen der Impfstoffentwicklung und somit eine negative Auswirkung auf die Entwicklung von Impfstoffen bei weiteren Virusmutationen und im Falle zukünftiger Pandemien. Dass aktuell nach wie vor nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, beruht auf einem Versorgungsproblem bei den Impfstoffen mit mRNA-Technologien und den genannten Engpässen bei der Herstellung der Impfstoffe. Patente sind nicht das Problem bei der Bereitstellung von mRNA-Technologien. Sollte dies in der Zukunft der Fall sein, so sehen das nationale und internationale Patentrecht die genannten Ausnahmeregelungen vor dieser Situation hinreichend gerecht zu werden. Einer Aussetzung des Patentrechts bedarf es dafür nicht. Den Innovationsanreiz des Patentsystems leichtsinnig aufs Spiel zu setzten kann nicht im Sinne verantwortungsvoller Politik sein.
Dr. Stefan Rolf Huebner ist Patentanwalt in München. Erfindungen in den Neue Technologien, einschließlich der Nanotechnologie, bilden einen Schwerpunkt seiner Arbeit.
Dr. Nikolaus Thumm ist Gastwissenschaftler an der Technischen Universität Berlin. Er war für die Europäische Kommission und bis 2013 als Chef-Volkswirt des Europäischen Patentamts tätig. Als leitender Wirtschaftsberater für das Schweizer Patentamt hat er sich schwerpunktmäßig mit Patenten der Biotechnologie beschäftigt.