Der 31. Dezember naht. Kurz vor dem magischen Datum für das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt es nun Pläne, dass die Umsetzungsfrist, die für Ende Dezember angesetzt ist, gestrichen werden soll. Was folgt daraus für den weiteren Weg der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland? Die digitale Verwaltung braucht 2023 ein Entscheidungsjahr mit konkreten Verabredungen und einem OZG-Folgegesetz. Wir wollen deshalb hier einen Wunschzettel für den digitalen Aufbruch in Deutschland formulieren.
1) Priorisierung wichtiger Leistungen zum Leitprinzip machen
Wir haben früh dazu geraten, mit einer starken Fokussierung auf wichtige Verfahren zu zeigen, dass der Staat Digitalisierung kann. Durch die späte Priorisierung („OZG-Booster“) zeigt sich nun aber eine neue Dynamik. Langsamer als erhofft, aber an vielen Stellen nachhaltig, weil über das OZG hinausgehend.
Den Weg der Priorisierung von digitalen Leistungen müssen wir weitergehen. Im Mittelpunkt muss dabei die Frage stehen, welches Problem wir durch Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst lösen wollen. Die aktuellen Herausforderungen bei der Umsetzung des neuen Bürgergelds oder des Wohngelds zeigen, dass eine Fokussierung auf zentrale Leistungen wichtig ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Kindergrundsicherung zeigt sich: Kein zentrales Politikvorhaben darf mehr ohne eine digitale Verwaltungslösung gedacht werden. Wir brauchen einen Digitalcheck mit Nachdruck.
2) Nach dem 31. Dezember 2022 ist vor dem 12. Dezember 2023
Bei der Priorisierung müssen wir zugleich berücksichtigen, dass wir die europäischen Vorgaben für das Single Digital Gateway (SDG) bis Ende 2023 erfüllen. Dafür brauchen wir eine Bestandsaufnahme, wo wir bei den betroffenen OZG-Leistungen stehen. Die Vorgaben, diese Leistungen an das europaweite Once-Only-Technical-System anzuschließen, setzen außerdem eine nationale Registeroffensive voraus. Wir alle wissen, dass dies nicht fristgerecht erfüllt werden kann, da die Registermodernisierung auf Bundesebene ins Stocken geraten ist. Wir plädieren daher für einen Stufenplan auf der Bundesebene und die Berücksichtigung der SDG-Leistungen bei der notwendigen Priorisierung der OZG-Leistungen.
3) Kommunale Beteiligung im OZG festschreiben
Die späte Berücksichtigung der kommunalen Ebene hat sich als einer der größten Stolpersteine im OZG-Prozess erwiesen. Das darf sich nicht mehr wiederholen, wollen wir eine erfolgreiche digitale Verwaltung in Deutschland etablieren. Dabei geht es darum, dass wir die wichtigen Leistungen digital anbieten, dass wir uns mit den Prozessen vor Ort befassen und wissen, dass mit deren Digitalisierung weitreichende Transformationsprozesse in den Verwaltungen einhergehen.
Dafür müssen wir viel stärker im Schulungsbereich aktiv werden und Angebote stark machen, die auf den wichtigsten Faktor erfolgreicher digitaler Verwaltung fokussieren: Die Beschäftigten in den Bürgerämtern und den Verwaltungsstellen überall in Deutschland. 90 Prozent der OZG-Leistungen sind auf der kommunalen Seite einzusetzen oder umzusetzen. Diese zentrale Rolle muss auch im Gesetz selbst endlich sichtbar werden, wie es durch das Bundesinnenministerium nun vorgesehen ist.
Nur eine Erwähnung im Gesetz reicht aber nicht: Wir müssen die kommunale Perspektive im OZG-Folgeprozess viel stärker mit Leben füllen. Planungen auf Bundesebene sind sonst weit entfernt vom Alltag in unseren Verwaltungen.
4) „Einer für Alle“: verpflichtend und endlich nachhaltig finanziert
Die arbeitsteilige Umsetzung in den Themenfeldern nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) war richtig und wichtig. Damit haben wir eine so noch nie dagewesene Form der Zusammenarbeit erprobt und letztendlich durch eine „sanfte Föderalismusreform“ eine vorbildliche Arbeitsstruktur in Bund-Länder-Projekten aufgesetzt. Wollen wir den Staat erfolgreich digital aufstellen, müssen wir das EfA-Prinzip auch über die bisherigen Umsetzungsprojekte hinaus verankern.
Dafür sind drei Aspekte wichtig: Erstens brauchen wir endlich eine gesetzliche Festschreibung des EfA-Prinzips. Zweitens brauchen wir einen Prozess, der beschreibt, wie und von wem in Zukunft staatliche Leistungen „Einer für Alle“ umgesetzt werden. Der Vorschlag, einen EfA-Check zu verabreden, liegt bereits auf dem Tisch.
Ein dritter, wichtiger Punkt ist zweifelsfrei die Diskussion um die verfallenen Digitalisierungsmittel in den Haushaltsberatungen 2022. Diese sind als Startschuss zu verstehen, um ein mehrjähriges, föderales Digitalisierungsbudget aufzusetzen. Nur so kann das von allen Seiten gelobte EfA-Prinzip dauerhaft erhalten werden. Andernfalls endet das erfolgreiche Prinzip mit dem Ende der Themenfeldarbeiten.
5) OZG-Evaluation und Verzahnung mit der Registermodernisierung
Die Verwaltungsdigitalisierung wird mit dem Ende der OZG-Umsetzungsfrist 2022 nicht abgeschlossen sein, sondern eine Dauer- und Querschnittsaufgabe bleiben. Auf den Erfolgen und Ergebnissen der bisherigen OZG-Umsetzung gilt es über das Jahresende 2022 hinaus aufzubauen und anzuknüpfen.
Dafür ist es essenziell, dass es im weiteren Umsetzungsprozess eine begleitende Evaluation geben muss, die sich mit den bisherigen Erfahrungen auseinandersetzt und die Möglichkeit eröffnet, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu entwickeln und schnell auf Fehlentwicklungen zu reagieren. Dabei ist es wichtig, dass wir diesen Prozess auch für die Verzahnung mit der Registermodernisierung nutzen. Ebenso ist das „Once Only“-Prinzip in einer Generalklausel zu verankern. Doch bleibt sie wirkungslos, solange nicht zumindest die „Top-Register“ digital aufgesetzt sind.
Fazit: Wir brauchen klare Antworten
Dieser Wunschzettel ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland. Wir haben uns auf die größten Baustellen konzentriert. Nur mit klaren Antworten in diesen Bereichen werden wir unsere Verwaltungen auf allen Ebenen digitalisieren können.
Alexander Schweitzer (SPD) ist Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. Sein Parteikollege Fedor Ruhose ist dort Staatssekretär und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik und Digitalisierung (CIO & CDO).