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Stromnetz : Bundesnetzagentur soll „Spitzenglättung“ regeln

Die Ampelkoalition überlässt das Herunterregeln von neuen Verbrauchern im Stromnetz der Bundesnetzagentur – die Behörde soll die entsprechenden Festlegungen frei treffen. Ihr werden zwar marktliche Anreize statt pauschaler Abregelungen nahegelegt. Verbindlich ist das laut dem Entwurf für einen neuen Paragrafen 14a im Energiewirtschaftsgesetz aber nicht.

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