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Uber : Schlappe für Uber

Das Uber-Geschäftsmodell ist wettbewerbswidrig, urteilt das Landgericht Frankfurt – und untersagt dem Fahrdienst ab sofort die Vermittlung von Beförderungsaufträgen. Für die Kunden ändert sich allerdings zunächst nichts, wie der Fahrdienstvermittler versichert.

veröffentlicht am

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