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THKG, Stallbauten, Sauen und Puten : Agrarminister ringen um Kurs für die Tierhaltung

Über zahlreiche offene Fragen rund um die Zukunft der Tierhaltung diskutieren Bund und Länder noch bis morgen bei der Agrarministerkonferenz. Mit Blick auf die Sauenhaltung geht es auch darum, dass das bereits erkämpfte Ende für den Kastenstand doch noch weiter nach hinten geschoben werden könnte.

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Zu Beginn der Agrarministerkonferenz (AMK) am gestrigen Mittwoch haben teilnehmende Ministerinnen und Minister, Bundestagsabgeordnete und Verbände ihre Forderungen nach Würzburg gerichtet. Zu einem großen Teil beziehen sie sich auf die Tierhaltung. Dabei geht es nicht nur um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG). Auch die Sauen- und Putenhaltung, Stallbauten sowie die Wertschöpfungskette für Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen im Mittelpunkt.

Rufe nach Streichung des THKG werden lauter

In einem gestern zur AMK veröffentlichten Anliegenpapier heißt es vom Deutschen Bauernverband (DBV), dass das THKG vollumfänglich und europarechtskonform umgestaltet werden müsse. Ohne diese grundlegende Überarbeitung solle das Gesetz abgeschafft werden.

Dieser Meinung ist auch Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD). Sie sagte vor Beginn der AMK, sie sehe bei dem Thema noch „großen Gesprächsbedarf“. Sollten die Nachbesserungen nicht kommen, sollte man besser auf das Logo verzichten.

Im August hatte sich die EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens kritisch zum deutschen Gesetzesvorhaben geäußert. Der freie Warenverkehr in der EU würde durch das Gesetz verhindert, da es die Bemühungen für mehr Tierwohl im Ausland nicht anerkenne, erklärte die Kommission.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) setzt sich nun mit der Kritik der Kommission auseinander. Es kann den Gesetzentwurf überarbeiten oder ohne Überarbeitung in das Gesetzgebungsverfahren bringen – wobei es im Falle einer Umsetzung ohne Änderungen auf ein Vertragsverletzungsverfahren hinauslaufen könnte.

Mittelstädt sagte, der Gesetzesentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung – aber nur, wenn er alle Produktgruppen umfasse und keine Lücken für Importware und Außer-Haus-Verpflegung offenlasse. „Bleiben diese Änderungen aus, insbesondere die Einbeziehung ausländischer Ware, hilft die Regelung den Tierhaltern nicht. Für mich gilt: Wir brauchen Wettbewerbsgerechtigkeit, echte Marktchancen und eine Stärkung unserer regionalen Landwirtschaft.“ Lasse sich das nicht erreichen, wäre es konsequenter, auf das Gesetz ganz zu verzichten, so Mittelstädt.

Auch Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff sagte, solange ausländische Waren nicht einbezogen werden, müsse man von dem Gesetz Abstand nehmen. Es führe zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Landwirte.

Brandenburg übernimmt 2027 den AMK-Vorsitz, den derzeit Bayern innehat. Bayern hatte die Abschaffung – und keine Überarbeitung – des THKG auf die Tagesordnung der laufenden AMK gesetzt. Es fehle nach wie vor ein Gesamtpaket zum Umbau der Tierhaltung und durch die nun von der EU aufgegriffene Herkunftskennzeichnung sei das THKG hinfällig geworden, hieß es aus Bayern.

Ein Gesamtpaket mit einem verlässlichen Kurs für die Tierhaltung fordert auch Ophelia Nick, agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Das THKG abzuschaffen, sei für sie jedoch der falsche Weg – genauso wie die Streichung der Mittel für den bundesweiten Umbau der Tierhaltung. „Betriebe brauchen Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierung, wenn sie in bessere Tierhaltung investieren“, sagte Nick.

Vorschriften vereinfachen und aufeinander abstimmen

Mecklenburg-Vorpommern bringt bei der AMK einen eigenen Antrag zur Zukunft der Nutztierhaltung ein. Wie das Schweriner Agrarministerium dazu mitteilte, solle der Bund Investitionen in Stallneu- und -umbauten, in Erweiterungsbauten sowie in Tierwohl, Umwelt-, Klima- und Emissionsschutz dauerhaft absichern. Auf zusätzliche nationale Anforderungen in der Tierhaltung über das europäische Recht hinaus solle verzichtet werden.

Darüber hinaus will Mecklenburg-Vorpommern auf eine stärkere Unterstützung von regionalen Schlacht- und Verarbeitungsstrukturen setzen. „Landwirtschaft darf nicht am Hoftor enden. Wir wollen Tiere hier halten, kurze Wege zur Schlachtung ermöglichen und Lebensmittel möglichst auch hier verarbeiten und veredeln“, erklärte der amtierende Minister Till Backhaus (SPD).

Schleswig-Holstein fordert in einer weiteren Initiative, die Genehmigungsverfahren für Stallbauten zu vereinfachen und diese besser auf das Immissionsschutz-, Umwelt- und Baurecht abzustimmen. Ministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) sagte dazu: „Unsere Betriebe brauchen Rechtssicherheit und praktikable Genehmigungsverfahren. Lösungsansätze aus Praxis und Wissenschaft liegen bereits vor. Jetzt müssen wir die Verfahren spürbar vereinfachen.

Auch der Bauernverband wies gestern anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen darauf hin, dass zwischen Tierwohl und dem Immissionsschutz eine unumgängliche Verbindung bestehe. Die für die Anpassung des Baugesetzbuches geplante Aufnahme von Tierwohlverbesserungen für alle Tierarten begrüßte der DBV. Es gebe aber noch weiteren Anpassungsbedarf.

Ende der Kastenstandhaltung könnte sich verschieben

Bei den Vorschriften zur Sauen- und Putenhaltung könnte die AMK Fortschritte erreichen.

Brandenburg fordert eine Verschiebung der Fristen für die Stallumbauten in der Sauenhaltung. Mit Vorstellung ihrer Nutztierstrategie im Juli habe die EU-Kommission in Aussicht gestellt, dass im zweiten Quartal 2027 Gesetzesvorschläge für EU-weite Vorgaben für das Ende der Kastenstandhaltung von Sauen folgen werden, schreibt der DBV in seinem Anliegenpapier. Deutschland solle seine bestehenden Fristen danach entsprechend anpassen. Derzeit endet die Frist für den Umbau des Deckzentrums im Februar 2029 und für den Umbau des Abferkelbereichs im Februar 2036.

Unabhängig davon sei weiterhin die vollumfängliche Förderung von Umbaumaßnahmen in der Sauenhaltung erforderlich.

Zoe Mayer, Tierschutzbeauftragte der Grünen, erinnerte an die deutsche Rechtsprechung zur Sauenhaltung, aus denen die gesetzten Fristen letztlich resultierten. „So ernst die Lage der Betriebe ist, der Ausstieg aus dem Kastenstand darf nicht weiter verschoben werden. Wer den Höfen wirklich helfen will, verlängert nicht die Fristen, sondern weitet die Förderung für den Umbau der Ställe aus, statt sie einzustellen.“

Gegen eine Aufweichung der Fristen sprach sich auch die Albert Schweitzer Stiftung aus. „Die tierhaltenden Betriebe brauchen jetzt eine klare, tierschutzgerechte und verbindliche Perspektive statt eines Festhaltens an überholten, tierschutzwidrigen Praktiken“, sagte Christian Rehmer, Bereichsleiter Politik und Recht. Die Stiftung verweist auf den offenen Brief gegen die Verschiebung der Übergangsfristen für die Kastenstandhaltung, den sie in der vergangenen Woche gemeinsam mit anderen Organisationen verfasst hatte.

Handlungsdruck bei Regeln für die Putenhaltung steigt

Nach dem „Putenurteil“ vom April 2026 muss sich das BMLEH zudem mit der Einführung rechtsverbindlicher Haltungsvorschriften für Mastputen befassen. Christian Rehmer erinnert an eine hierfür notwendige Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: „Dies fordern nicht nur Tierschützerinnen und Tierschützer, sondern mittlerweile auch die Puten haltenden Betriebe. Einen geeigneten Verordnungsvorschlag hat das Landwirtschaftsministerium bereits vor vier Jahren erarbeitet. Daran sollte Alois Rainer anknüpfen.“

Vor einigen Tagen hat der Zentralverband der Geflügelwirtschaft Deutschlands (ZDG) einen eigenen Vorschlag für Haltungsvorschriften für die Putenhaltung dem Bund und den Ländern übermittelt.

ISN und DBV fordern steuerliche Erleichterungen

Die landwirtschaftlichen Interessenvertretungen erinnern derweil an die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Vor allem die hohen Produktions- und Energiekosten führten dazu, dass den Schweinehaltern im Moment 55 Euro Erlös pro Tier fehlten, bekräftigte die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Die ISN fordere deshalb von Bund und Ländern eine schnelle und unbürokratische Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage sowie die dauerhafte Entfristung der Gewinnglättung. Auch der DBV hält diese beiden steuerlichen Instrumente für dringend erforderlich. mit dpa

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