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Bundesverwaltungsgericht : Tierschutz gilt auch im Putenstall

Ein wegweisendes Urteil: Auch Puten haben ein Recht auf artgemäße Haltung. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht. Vor diesem Hintergrund wächst der Druck auf den Gesetzgeber, Vorgaben zur Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verankern.

Friederike Stahmann

von Friederike Stahmann

veröffentlicht am

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