Neue Genomische Techniken : Ist gentechnikfreie Landwirtschaft in Zukunft noch machbar?
Vor der finalen Abstimmung heute Mittag im Europäischen Parlament beschreibt Johannes Bender, was eine Annahme der NGT-Verordnung für Biobetriebe bedeuten würde. Er sieht die Existenz vor allem von kleinen Erzeugern gefährdet, weil sie Nachweislast und Risiko tragen müssen, wenn sie weiter ohne Gentechnik arbeiten wollen.
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Heute wird im EU-Parlament über die Verordnung zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) abgestimmt. Pflanzen der Kategorie NGT1, die kein fremdes Genmaterial enthalten, sollen dann in vielerlei Hinsicht konventionellen Sorten gleichgestellt werden.
Die Verordnung soll für mehr Innovation, Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit europäischer Lebensmittelsysteme sorgen. Das sehen nicht alle so, sie hat lagerübergreifend viele Gegner. Ein großer Streitpunkt ist die Patentfrage: NGT-Pflanzen lassen sich patentieren. Bauern und Züchter werden dadurch noch abhängiger von den wenigen großen Saatgutkonzernen, die jetzt schon einen Großteil der Marktmacht unter sich aufteilen.
Zweiter großer Streitpunkt ist das Thema Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, um das es in diesem Beitrag gehen soll. NGT1-Pflanzen und Produkte, die aus ihnen hergestellt werden, müssen künftig nicht mehr gekennzeichnet werden, nur Saatgut ist davon ausgenommen.
Unternehmen wie Rewe, Aldi und DM haben sich schon dafür ausgesprochen, die Kennzeichnungspflicht zu erhalten – völlig zu Recht. Es ist inakzeptabel, dass gentechnisch veränderte Pflanzen künftig unerkennbar in die Wertschöpfungskette gelangen.
Die meisten deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher wollen, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel auch künftig gekennzeichnet werden, ergab eine Umfrage im Auftrag des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik. Dieser Wunsch wird von der EU-Politik nicht ernst genommen.
Instrumente zum Nachweis von Gentechnikfreiheit fallen weg
Aber das Thema Kennzeichnung betrifft natürlich auch Bauern, Saatguthersteller und Züchter. In der Ökolandwirtschaft und -züchtung ist Gentechnik zwar weiterhin verboten, aber wie genau das umgesetzt werden soll, ist noch völlig offen. Die Koexistenz der zwei Produktionssysteme ist in der Verordnung nicht geklärt.
Der Widerspruch liegt auf der Hand: Bio soll gentechnikfrei bleiben. Gleichzeitig sollen die Instrumente wegfallen, mit denen Gentechnikfreiheit nachgewiesen und abgesichert wird.
Je stärker sich NGT1 im Anbau verbreitet, desto mehr wird sich die Frage stellen, wie sich Vermischungen zwischen NGT1- und gentechnikfreien Pflanzen verhindern lassen sollen. Laut Verordnung sollen solche Einträge nicht automatisch den Biostatus gefährden.
Ungeklärt ist allerdings, wer in Zukunft den zusätzlichen Aufwand trägt, wenn Bauern oder Züchter ihren Abnehmern weiterhin Gentechnikfreiheit nachweisen sollen. Auch entlang der weiteren Lieferkette wird es sehr schwer, gentechnikfreie von NGT1-Produkten klar zu trennen.
Risiko und Nachweislast tragen nun diejenigen, die gentechnikfrei bleiben wollen.
Der gleiche Mechanismus wie bei Pestiziden
Praktisch verschieben sich damit die Nachweislast und das Risiko der Nichteinhaltung zu denjenigen, die ohne Gentechnik arbeiten wollen. Das Muster kennen wir leider schon von anderer Stelle: Beim Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden sind die Bauern im Nachteil, die ohne sie auskommen wollen.
Das Verursacherprinzip greift hier nicht. Die Bauern haben hohe Kosten für Pestizidanalysen, und wenn Pestizide anderer auf ihre Felder gelangen, bleiben sie meist auf den Folgekosten sitzen, wenn sie ihre Waren nicht mehr als Bioprodukte verkaufen können.
Die NGT-Verordnung wird wahrscheinlich einen ähnlichen Effekt haben. Im Fall der Verordnung sind vor allem Bio-Akteure betroffen, aber auch viele konventionelle Hersteller, Händler und Landwirte, die weiter ohne Gentechnik arbeiten wollen.
Für sie ergeben sich zwei große Herausforderungen:
Erstens steht infrage, inwiefern sie ihre bewährte Infrastruktur künftig noch nutzen können – ob in der Herstellung, Lagerung oder Verarbeitung. Viele der bisherigen Partner dürften wegfallen, wenn sie die Trennung beider Systeme nicht strikt garantieren können oder wollen. Zu vermuten ist, dass sich das Feld möglicher Partner verkleinern wird.
Zweitens dürfte sich der Nachweis- und Dokumentationsaufwand für Bio- und andere gentechnikfreie Landwirte, Züchter, Vermehrer und Verarbeiter drastisch erhöhen, denn sie alle müssen sich absichern.
Das dürfte zu einer ganzen Reihe neuer Dokumentationspflichten, Herkunftsnachweise und Kontrollen führen. Gerade für kleine Unternehmen eine Last, die schnell existenzbedrohend werden kann. Und ist damit eine weitere Schwächung kleiner, unabhängiger Betriebe gegenüber den großen.
Folgen für die gentechnikfreie Landwirtschaft
Im besten Fall erhält die Verordnung heute nicht die nötige Zustimmung im EU-Parlament. Änderungsanträge von Abgeordneten könnten noch dafür sorgen, dass bessere Lösungen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit eingearbeitet werden. Die Chance darauf ist leider nicht groß.
Falls die Verordnung wie geplant verabschiedet wird, hat die Agrar- und Lebensmittelbranche immer noch Spielraum und kann sinnvolle, pragmatische Lösungen für die Koexistenz der Systeme entwickeln und Bürokratie und Kosten für gentechnikfreie Akteure begrenzen. Das muss das Ziel sein.
Bio als Privileg?
Im schlechteren Fall werden solche Lösungen nicht geschaffen. Dann steigen Aufwand und Kosten wahrscheinlich so stark, dass immer weniger Betriebe bereit oder in der Lage sind, diesen Weg mitzugehen.
Das würde bedeuten, dass ein immer kleiner werdender Kreis an Landwirten, Produzenten und Züchtern weiterhin gentechnikfrei arbeitet und dass immer weniger Verbraucherinnen und Verbraucher noch gentechnikfreie Produkte kaufen können oder wollen, weil das Angebot kleiner wird und die Preise in die Höhe gehen.
Wird Bio dann wieder zum Privileg für wenige, die es sich leisten können – und alle anderen müssen mit Gentechnik auf ihren Tellern leben? Und muss sich die Bio-Branche womöglich langfristig die Frage stellen, ob sie an ihrer Gentechnikfreiheit festhält?
Aktuell steht außer Frage, dass Bio auch in Zukunft gentechnikfrei bleiben soll. Ob das unter den neuen Regeln langfristig aufrechterhalten werden kann, ist eine andere Frage.
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