Einfache Überwachung per Satellit : Mit einem regionalen Ansatz zur praxisgerechten EUDR
Einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Anti-Entwaldungsverordnung EUDR macht der Dachverband AGDW – Die Waldeigentümer: Grundlage ist ein regionaler Ansatz, der die Einführung einer Null-Risiko-Variante erlaube und gleichzeitig konform mit den Regeln der Welthandelsorganisation sei. Das würde die Akzeptanz für die EUDR erhöhen, wirbt AGDW-Präsident Andreas W. Bitter für das Konzept.
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Das Ziel der EU-Politik, die globale Entwaldung zu stoppen, ist zu unterstützen. Um dem Ziel näherzukommen, hat die Europäische Union in der Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) allerdings zu einem wenig geeigneten Verfahren gegriffen. Das ist mit den bisher von der EU-Kommission unternommenen Umsetzungsschritten überdeutlich geworden. Um Marktverwerfungen und schwere Nachteile für nachhaltig wirtschaftende Betriebe zu vermeiden, sind Korrekturen dringend notwendig.
Starres Verfahren, unzureichende Risikoanalyse
Zur Einordnung: Der ursprünglich für den 30. 12. 2024 vorgesehene Geltungsbeginn der EUDR wurde gerade noch rechtzeitig vor dem letzten Jahreswechsel um ein Jahr verschoben. Aus gutem Grund. Die notwendigen, von der Europäischen Kommission zu liefernden Instrumente für die Umsetzung der EUDR fehlten noch oder waren noch nicht funktionstüchtig.
Gleichzeitig blieb bei der Verschiebung der EUDR allerdings die von einer Mehrheit im Europaparlament erhobene Forderung auf der Strecke, die Anwendung der EUDR für jene Länder zu vereinfachen, in denen praktisch keine Entwaldung stattfindet.
Diese Forderung ist heute aktueller denn je. Das Europaparlament hat sie im Juli eindrücklich bekräftigt. Zudem hat eine große Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister die EU-Kommission im Juli aufgefordert, die EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben und die gewonnene Zeit für inhaltliche und praxistaugliche Anpassungen zu nutzen.
Vorangegangen war die Veröffentlichung des Online-Portals zur EUDR-Registrierung und des Benchmarkings zur Einordnung von Staaten in Risikokategorien. Lediglich vier Staaten – Russland, Belarus, Nordkorea und Myanmar – wurden im Rahmen des Benchmarkings in die höchste Risikokategorie eingestuft. Länder mit nachweislich hohen Entwaldungsraten finden sich in der mittleren Risikokategorie wieder.
Hingegen ist auch in Staaten und Regionen, die über einen gesetzlich verankerten Waldschutz und in der Praxis funktionierende Verfahren zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung verfügen, die EUDR mit großem Aufwand für Waldbesitzer verbunden. Dieses Vorgehen übersieht: Die Welt verliert Wald nicht überall. Beispielsweise nahm die Waldfläche in der Europäischen Union laut FAO von 1990 bis 2020 um rund elf Millionen Hektar zu. Auch Deutschland verzeichnete Zuwächse, ebenso wie beispielsweise Länder in Asien.

Lösungsvorschlag für einen regionalen Ansatz
Der aktuelle Stand der EUDR-Umsetzung berücksichtigt die großen Unterschiede in der globalen Entwicklung der Waldflächen nicht angemessen. Abhilfe kann mit der Einführung einer Null-Risiko-Variante und einem regionalen Ansatz geschaffen werden.
- Um die Wirksamkeit der EUDR zu sichern und gleichwohl den Marktzugang insbesondere für kleine Betriebe zu gewährleisten, sollte eine Anpassung der EUDR erfolgen, indem für klar definierte Voraussetzungen eine „Null-Risiko-Variante“ für alle Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko (etwa Deutschland) eingeführt wird (siehe Grafik).
- Diese Variante könnte als eine Subkategorie der dritten Risikokategorie („Niedrig-Risiko“) umgesetzt werden. Somit bliebe die Architektur der EUDR erhalten.
- Das Verfahren soll auf das bestehende System des Länderbenchmarkings (nach Artikel 29 der EUDR) aufbauen und besteht in einem Satelliten-Monitoring zum regionalen Nachweis der fortbestehenden Entwaldungsfreiheit. Der Ansatz basiert auf definierten Schwellenwerten und gilt für alle Länder weltweit in gleicher Weise. Die WTO-Konformität wird somit gewahrt.
- Im Rahmen dieser Anpassungen sollten die aktiven Berichtspflichten für Primärproduzenten (Waldbesitzende) aus Regionen der „Null-Risiko-Variante“ entfallen. Das heißt, dass für Forstbetriebe in den jeweiligen Regionen zwar Dokumentationspflichten, aber keine Informationspflichten (betriebsindividuelle Erstellung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem) gelten.
- Die Region ist dabei ein geografisch definiertes Gebiet, zu dem zuverlässige und unabhängige Informationen verfügbar sind, um das Risiko für Rohstoffe und relevante Erzeugnisse in Bezug auf Entwaldung und Waldschädigung sowie illegale Erzeugung bewerten zu können. Dies könnte zum Beispiel in Deutschland die Ebene der Bundesländer oder in den USA die Ebene der Counties sein. Mit diesem regionalen Ansatz wird eine gleichermaßen effektive wie rationale Umsetzung der EUDR garantiert.
- Der Nachweis der Entwaldungsfreiheit für die jeweiligen Regionen sollte über ein standardisiertes Verfahren im Rahmen eines satellitengestützten Monitorings erfolgen. Beispielsweise kann auf Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramm „Copernicus“ zurückgegriffen werden, um Flächenveränderungen von Wäldern genau zu erfassen. Durch hohe Wiederholungsraten bei der Flächenerfassung ist eine zeitnahe Identifizierung von Flächenveränderungen möglich. Die Satellitendaten (etwa von der Sentinel-Gruppe) bieten die dafür notwendige räumliche und zeitliche Auflösung und sind weltweit kostenfrei verfügbar.
- Zusätzlich kann im Rahmen von Einfuhrkontrollen dem illegalen Holzhandel entgegengewirkt werden, indem bei begründeten Verdachtsfällen wissenschaftliche Verifizierungstechnologien zur Arten- und Herkunftsidentifizierung eingesetzt werden. Der periodische Nachweis der Entwaldungsfreiheit erfolgt durch unabhängige und international anerkannte Prüfinstanzen (in Deutschland beispielsweise über das Thünen-Institut), also unabhängig von der für die jeweilige Region zuständigen Behörde.
- Die jeweils zuständige Behörde kann den Marktteilnehmern (Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer) in einer Region mit nachweislicher Entwaldungsfreiheit für einen begrenzten Zeitraum (jährlich) eine Referenznummer zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für die rechtskonforme Bereitstellung des Holzes obliegt weiterhin den Marktteilnehmern. Sollte die Entwaldungsfreiheit für die jeweilige Region im Prüfverfahren nicht bestätigt werden können, so ist der Wechsel zur betriebsindividuellen Nachweispflicht obligatorisch.
Akzeptanz würde erhöht
Der Vorschlag für einen regional fokussierten risikobasierten Ansatz beschränkt sich auf begrenzte Anpassungen im Rahmen der vorgegebenen Architektur der EUDR und dient insbesondere der Entlastung aller nachhaltig wirtschaftenden Landnutzerinnen und Landnutzer in erwiesenermaßen entwaldungsfreien Regionen auf allen Kontinenten. Die Akzeptanz und die Wirksamkeit der EUDR werden durch die vorgeschlagenen Modifikationen erhöht.
Mit Blick auf die Debatte in Europa dienen die Anpassungen auch einer höheren Akzeptanz der EU-Institutionen, die sich Bürokratieabbau und Vereinfachungen der Gesetzgebung auf die Fahnen geschrieben haben. Bei der EUDR kann und muss die EU-Kommission zeigen, dass es ihr damit Ernst ist.
Nur wenn die Europäische Union Vereinfachungen bei der EUDR „liefert“, dann können auch wir, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, weiter liefern und so eine kontinuierliche Marktversorgung mit dem Klima schützenden Rohstoff Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung sichern. Der regionale Ansatz mit einem Verzicht auf betriebsindividuelle Nachweispflichten bei vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko wird den Zielen der Verordnung und den Erfordernissen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung voll gerecht und lässt sich praxisfreundlich umsetzen. Auf seiner Grundlage besteht die Aussicht, den Waldschutz tatsächlich zu verbessern.
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