Nährstoffflüsse erfassen : Nach Streichung der Stoffstrombilanz jetzt Verursacherprinzip einführen und Klarheit schaffen
Viel Bürokratie ohne Erkenntnisgewinn – das brachte die nun abgeschaffte Stoffstrombilanz aus Sicht der meisten Landwirte. Doch das Ministerium für Landwirtschaft muss das Düngerecht jetzt so ändern, dass die Regeln langfristig Bestand haben. Klarheit und Rechtssicherheit fordert Holger Hennies, Präsident des Landvolks Niedersachsen. Er unterbreitet einen Vorschlag, wie das Verursacherprinzip für Betriebe in den roten Gebieten umgesetzt werden kann.
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Die 2017 beschlossene Verpflichtung von landwirtschaftlichen Betrieben zur Erstellung einer sogenannten Stoffstrombilanz ist seit Jahren ein Paradebeispiel dafür, wie belastende Bürokratie geschaffen wurde – ohne jeglichen Erkenntnisgewinn für den Staat, aber auch ohne praktische Nutzbarkeit für die Praxis, einschließlich der Beratung. Die Regelung hatte keinerlei Relevanz für das inzwischen abgeschlossene Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Nitratrichtlinie. In Folge dieses Verfahrens wurde das Düngerecht angepasst, die Stoffstrombilanz blieb als zusätzliche formale Anforderung bis zuletzt daneben bestehen.
Dass die Bundesregierung diese Verpflichtung nun aufhebt, ist ein längst überfälliger Schritt, den wir als Landesbauernverband in Niedersachsen immer gefordert haben. Es bewegt sich etwas in der Agrarpolitik – aber noch nicht genug. Wir haben das Ziel der lückenlosen behördlichen Erfassung des innerbetrieblichen Einsatzes und des überbetrieblichen Verbleibs unserer mineralischen und organischen Düngemittel in Niedersachsen erreicht. Ganz ohne eine Stoffstrombilanz.
Die Fehler der Vergangenheit
Die Stoffstrombilanz hat nie das geleistet, was sie leisten sollte. Sie hat nicht dazu beigetragen, Nährstoffüberschüsse zu reduzieren oder das Grundwasser zu schützen. Stattdessen hat sie Landwirten unnötige Dokumentationspflichten auferlegt und einen Verwaltungsaufwand geschaffen ohne nachweisbaren ökologischen Nutzen.
Die Praxis zeigt: Die Effizienz des Düngemitteleinsatzes konnte in unseren Betrieben in den letzten Jahren extrem gesteigert werden. Umweltbelastende Überschüsse, zum Beispiel bei der Stickstoffdüngung, sind auf historisch niedrige Werte zurückgegangen. Die Daten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) belegen, dass diese Entwicklung sich langsam auch auf die Nitratgehalte auswirkt. Ein Zusammenhang zur Stoffstrombilanzierung ist dabei nicht erkennbar.
Wer also behauptet, nur mit dieser Verordnung sei ein umweltgerechtes Wirtschaften möglich, baut ein Phantomproblem auf.

In den Tierhaltungsregionen konnten die Nährstoffüberschüsse stark reduziert werden.
Unser Vorschlag: Stärkung von standortorientierten Verpflichtungen und Erleichterungen
Was folgt nun nach Abschaffung der Stoffstrombilanzierungspflicht? Aus Sicht des Landvolks ist die Antwort darauf klar: Wir brauchen keine Fortsetzung über eine neue Doppelregelung neben der Düngeverordnung, sondern vor allem ein Verfahren, bei dem jeder Betrieb, der in einem roten Gebiet wirtschaftet, verständlich und transparent darlegt, wo für seinen Standort die kritische Schwelle an Nährstoffüberschüssen bei der Düngung beginnt. Kann der Betrieb diese Bedingung erfüllen, müssen die starren Einschränkungen in diesen Gebieten gemäß dem Verursacherprinzip für ihn gelockert oder aufgehoben werden.
In Niedersachsen haben wir durch die zentrale Datenbank über die Düngung der Betriebe und durch bewährte Berechnungsverfahren unseres LBEG die notwendigen Tools bereits vorliegen. Dieser Ansatz kann grundsätzlich in allen Bundesländern verfolgt werden, da sie bereits in der Vergangenheit bei der sogenannten Binnendifferenzierung von Grundwasserkörpern damit gearbeitet haben. Im Zuge der EU-Überprüfung der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete wurde Deutschland verpflichtet, dafür ausschließlich die festgestellten Qualitätsnormüberschreitungen bei Nitrat zu verwenden. Der Emissionsansatz kann aber laut EU genutzt werden, um die betrieblichen Auflagen in den so abgegrenzten nitratbelasteten Gebieten differenziert auszugestalten.
Von den Betrieben wäre dazu nichts anderes notwendig als bereits aufzeichnungspflichtige Daten an eine zentrale Datenbank (in Niedersachsen: Elektronische Nährstoffmeldung „ENNI“) zu melden und die aus der Vergangenheit bereits bekannte Flächenbilanz (Feld-Stallbilanz) zu erstellen. Einzelschlagbezogene Meldungen können und müssen entfallen.
Auf der überbetrieblichen Ebene wird der Ansatz dieses Verfahrens schon heute vom LBEG auf Gemeindeebene genutzt. Es ist digital abbildbar, effizienter und deutlich weniger bürokratisch. Vor allem aber bildet es standortspezifisch das ab, was für den Grundwasserschutz tatsächlich relevant ist.
Das hätte mehrere Vorteile:
- Transparenz und Vergleichbarkeit: Die standortbezogenen Bilanzobergrenzen als Maßgabe für die Anforderungen an ein gewässerschonendes Nährstoffmanagement eines Betriebes liefert ein realistisches Bild der Nährstoffsituation auf Betriebsebene.
- Entlastung der Betriebe: Die Betriebe können über die Feld-Stallbilanzen und die dort ausgewiesenen Überschüsse wieder zu ihrem Düngemanagement beraten werden, was über die Bilanzergebnisse der Stoffstrombilanz nicht möglich war.
- Flexibilität für die roten Gebiete: Betriebe, die standortgerecht nachweislich effizient und umweltgerecht wirtschaften, können von pauschalen Auflagen entlastet werden. Das würde nicht nur die Gerechtigkeit erhöhen, sondern auch die Akzeptanz der Regeln.
Dringender Anpassungsbedarf bei der Düngeverordnung
Die Düngeverordnung hat viele Schwächen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 28. Januar 2025 wirft neben der Bemängelung der willkürlichen Ausweisung einiger Gebiete die Frage auf, ob die Landesdüngeverordnungen überhaupt auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruhen. Die Bundesregierung darf es hier nicht darauf ankommen lassen, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Auffassung bestätigt, denn: Die Bundesländer könnten dann die unbedingt notwendige Binnendifferenzierung ihrer teilweise sehr großen Grundwasserkörper verlieren, auch wenn nur eine oder sehr wenige Messstellen Nitratbelastungen aufweisen.
Wir fordern, dass das Verursacherprinzip endlich eingeführt wird: Betriebe mit niedrigen N-Überschüssen oder Grünland müssen von den Auflagen in den roten Gebieten befreit werden können. Darüber hinaus gilt es, weitere fachliche Schwächen der aktuellen Verordnung zu bereinigen.
Politik muss Klarheit schaffen
Die Kritik der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, die vor neuen rechtlichen Unsicherheiten warnt, ist aus meiner Sicht vorgeschoben. Natürlich brauchen wir Rechtssicherheit – aber die Lösung kann nicht darin bestehen, ein gescheitertes Bürokratie-Monster künstlich am Leben zu halten. Stattdessen muss die Politik den Mut haben, alte Zöpfe abzuschneiden und gemeinsam mit den Ländern und der Praxis, also der Landwirtschaft, auf Augenhöhe neue, schlankere Regeln zu erarbeiten.
Das heißt konkret:
- Keine Wiederbelebung der Stoffstrombilanz durch die Hintertür.
- Integration einer emissionsbasierten Befreiungsregelung für Betriebe in roten Gebieten in die Düngeverordnung.
- Digitale, bundeseinheitliche Verfahren statt kleinteiligem Mikromanagement.

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