Biogas : Netzpaket darf die Energiewende nicht ausbremsen
Das geplante Netzpaket der Bundesregierung droht, den Ausbau erneuerbarer Anlagen zu bremsen. Ein Redispatchvorbehalt ohne Entschädigung, neue Baukostenzuschüsse und wachsende Entscheidungsmacht der Netzbetreiber gefährden Investitionen, warnt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. Auch im Gasbinnenmarktpaket fehle es an Planungssicherheit für grüne Gase.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden
Die Strom- und Gasnetze in Deutschland sind das Rückgrat der erneuerbaren Energiewende. Nur mit einer funktionierenden Netzinfrastruktur, die erneuerbare dezentrale Energieerzeugung und zentralen Energieverbrauch verbindet, können die Defossilisierung der Energieversorgung und damit die Klimaschutzziele erreicht werden.
Die Stromnetzinfrastruktur stößt jedoch zunehmend an ihre Grenzen, da die notwendige Ertüchtigung beziehungsweise der Ausbau der Stromnetze in den vergangenen Jahrzehnten weder in dem erforderlichen Umfang noch in der erforderlichen Geschwindigkeit vorangetrieben wurden. Leidtragende dieser Verzögerungen sind nun all die Marktakteure, die in den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen in Deutschland investieren wollen, aber keinen Netzanschluss erhalten. Das betrifft Solar-, Wind- und Biomasseanlagen gleichermaßen.
Mit dem aktuellen Entwurf des Netzpaketes plant das Bundeswirtschaftsministerium nun eine Synchronisierung des Zubaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und dem Netzausbau. Anstatt jedoch das Netzausbautempo politisch zu priorisieren und durch geeignete Maßnahmen zu beschleunigen, sieht der Entwurf des Netzpakets zahlreiche Maßnahmen vor, die das Ausbautempo erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen ausbremsen und zu Lasten der erneuerbaren Energieerzeugung gehen.
Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Krisen und den spürbaren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf Deutschland weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Jegliches energiepolitische Handeln muss heute darauf ausgerichtet sein, die Energieunabhängigkeit Deutschlands zu stärken und voranzubringen. Heimische erneuerbare Energien können hier einen wesentlichen Beitrag leisten, da sie gemeinsam verlässlich, klimafreundlich und preisstabil zur Strom-, Wärme,- und Kraftstoffproduktion genutzt werden können und damit ein wichtiger Standortfaktor für Wirtschaft und Industrie in Deutschland sind.
Redispatchvorbehalt begrenzt die Finanzierbarkeit von Anlagen
Der aktuelle Entwurf des Netzpakets liest sich hingegen in Teilen wie eine Wunschliste der Netzbetreiber. Eigene Verantwortlichkeiten etwa bei der Realisierung von Kosteneffizienzen und der Beschleunigung des Netzausbaus werden minimiert. Wirksame Sanktionierungen fehlen vollständig.
Durch Maßnahmen wie die Einführung eines Redispatchvorbehalts erhalten Netzbetreiber das Recht, Netzgebiete als kapazitätslimitiert auszuweisen. Die Folge ist, dass im Falle von Abregelungen im Redispatch in diesen Netzgebieten für Neuanschlüsse von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen keine Entschädigung mehr zu zahlen ist.
Mit dieser Regelung wird die Finanzierbarkeit erneuerbarer Energieprojekte massiv beeinträchtigt und letztlich der gesetzlich legitimierte Vorrang für erneuerbare Energien systematisch untergraben. Darüber hinaus erhalten Netzbetreiber umfassende rechtliche Handlungsspielräume, um Netzanschlussbegehren erneuerbarer Energieanlagen zu priorisieren oder zu depriorisieren.
Besonders kritisch ist hierbei, dass es allein den Netzbetreibern obliegen soll, über die Realisierung von Energieprojekten nach Gutdünken zu entscheiden. Im Ergebnis führt der Entwurf damit zu einer ungesunden auf Seiten der Netzbetreiber in einem strukturell ohnehin zu Machtkonzentration neigenden Markt.
Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur vor, Baukostenzuschüsse für erneuerbare Erzeugungsanlagen einzuführen, die zu einer weiteren Kostenbelastung für ohnehin schon unter Kostendruck stehende erneuerbare Energien-Projekte führen.
Paket ist energie- und klimapolitisch unzureichend
Zahlreiche Vorschläge aus der Erneuerbaren-Energien-Branche zeigen, wie der Ausbau erneuerbarer Energien und der Netzausbau systemdienlich, kosteneffizient und ausgewogen – unter Berücksichtigung der Interessen aller Marktakteure – synchronisiert werden könnten. Dazu zählen eine systemdienliche Auslegung von erneuerbaren Energieanlagen, systemdienliche Flexibilitätsanreize, die weitere Flexibilisierung von Bioenergieanlagen und die Möglichkeit, in einem gesetzlich definierten Rahmen flexible Netzanschlussvereinbarungen zu treffen.
Unverständlich ist, warum all diese Vorschläge, die stark auf Kooperation – statt Konfrontation – der Marktakteure setzen, bislang im Entwurf des Netzpakets unberücksichtigt geblieben sind.
Parallel dazu bleibt auch das im parlamentarischen Verfahren befindliche Gasbinnenmarktpaket weit hinter den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union, den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und den Erwartungen der Bioenergiebranche zurück. Für Unternehmen, die in die Erzeugung klimaneutraler Gase wie Biomethan, erneuerbaren Wasserstoff, synthetisches Methan et cetera und deren Nutzung investiert haben oder die Investitionen in erneuerbare Erzeugungskapazitäten planen, werden weder förderliche Rahmenbedingungen geschaffen noch werden Investitions- und Planungssicherheit gewährleistet.
Ein sicherer Gasnetzzugang für 20 Jahre ist unabdingbar
Das europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket zielt auf die erfolgreiche Defossilisierung des europäischen Gasbinnenmarktes durch grüne Moleküle wie Biomethan. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dieser Zielsetzung nur unzureichend gerecht. Betriebswirtschaftliche Kostenminimierungen bei Gasnetzbetreibern stehen zu stark im Fokus und die originäre Rolle der Netzbetreiber als ein Hauptakteur der erneuerbaren Energiewende wird deutlich vernachlässigt.
Die weitere Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist entscheidend für die Zukunft grüner Gase in einem klimaneutralen Energiesystem. Um die notwendigen Investitionen in Erzeugungskapazitäten zu fördern und langfristig Planungssicherheit für die Marktakteure zu schaffen, sind substanzielle Änderungen am Gesetzentwurf erforderlich. Dazu zählen ein sicherer Gasnetzzugang von 20 Jahren für bestehende und neue Biomethananlagen. Das gewährleistet den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und sichert Investitionen ab.
Gebraucht werden außerdem die dauerhafte Erhaltung des vorrangigen Gasnetzanschlusses und des Einspeisevorrangs von Biomethananlagen, die Erhaltung der Kostenteilungsregelung für den Netzanschluss und die Berücksichtigung der Entwicklungspotenziale für die Erzeugung erneuerbarer Gase in der weiteren Netzentwicklungsplanung.
Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen
Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.
Mit bestehendem Konto anmelden