Last für kleine Vielfaltsbetriebe : Nutzpflanzenvielfalt ist durch geplantes EU-Saatgutrecht stark gefährdet
Eine Gefahr für die Sortenvielfalt sieht Susanne Gura vom Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt durch die neue EU-Saatgutverordnung heraufziehen. Der bürokratische Aufwand für kleine Vielfaltsbetriebe wäre zu groß, befürchtet sie.
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Aktuell wird in der EU eine neue Verordnung für Pflanzenvermehrungsmaterial verhandelt, die die Vielfalt auf Äckern, in Gärten und Streuobstwiesen stark mit neuer Bürokratie belasten würde. Denn die geplante Verordnung verlangt die Eintragung in ein neues Unternehmerregister – mit Kontrollen und Gebühren.
Den Behörden müsste außerdem jedes Jahr angekündigt werden, in welchen Mengen von welcher Pflanzenart Saatgut produziert und verkauft werden soll, und es müsste darüber Bericht erstattet werden. Die Definition des Unternehmers ist dabei so breit, dass auch kleinste Mengen von Saatgut, Reisern und anderem Vermehrungsmaterial darunter fallen. Die Definition von Marketing wäre ebenfalls sehr breit und könnte praktisch jede Form von Weitergabe erfassen.
Wer beruflich Saatgut in Verkehr bringt, fällt auf jeden Fall unter die Verordnung, unabhängig von der Menge. Auch nebenberufliche und sogar Bildungsorganisationen würden erfasst und müssten alle Vorschriften erfüllen. Um das zu vermeiden, hat das EU-Parlament Mengen- oder Umsatzgrenzen vorgeschlagen – ein guter Weg!
Die Vielfaltssorten sind bisher überwiegend nicht beim Bundessortenamt zugelassen, doch sie werden sogar auch an interessierte Erwerbsgärtnereien, vor allem für den Direktabsatz, verkauft. Weil letzteres derzeit nicht überall in der EU möglich ist, könnte der Verkauf an Gärtnereien künftig ohne Sortenzulassung sogar überall verboten sein, wenn es nach der EU-Kommission geht.
Der Ministerrat möchte es Non-Profit-Organisationen zwar erlauben, nicht zugelassene Sorten an Erwerbsgärtnereien zu verkaufen. Das ginge in die richtige Richtung, wäre aber nicht ausreichend, um diese mit regional vermehrten Vielfaltssorten zu versorgen. Dazu braucht es eben auch die kleinen Saatguterzeuger.
Strukturen der Vielfaltserhaltung bisher kaum bekannt
Zu spät für die Verordnungsentwürfe von Kommission und Parlament ist der umfassende Weltzustandsbericht der Welternährungsorganisation FAO über pflanzengenetische Ressourcen erschienen. Darin wird die Erhaltung der Vielfalt in Feld und Garten, wissenschaftlich „on-farm-Erhaltung“ genannt, ausführlich beschrieben.
Gleichzeitig hat der Verein für Kulturpflanzenvielfalt Arche Noah erstmals eine Umfrage unter engagierten Menschen aus seinem Bereich durchgeführt. Es haben knapp 200 Akteure in 16 EU-Mitgliedstaaten geantwortet. Es gibt also gar nicht viele dieser Vielfaltsexperten und nur eine Handvoll der Akteure sind gemeinnützige Organisationen. Jeder einzelne ist schützenswert. Der Jahresumsatz von 87 Prozent der Betriebe liegt unter 100.000 Euro. Das ist weit unter der Definition für Kleinstbetriebe in der EU, diese liegt bei zwei Millionen.
Im Durchschnitt werden pro Betrieb jedes Jahr 150 Sorten von 40 Arten vermehrt. Handwerkliche Methoden sind bei diesen kleinen Partien die Regel. Nebenher ist auch die Hälfte der Kleinstbetriebe in der Bildungsarbeit engagiert. Bei der Sortenerhaltung gehört nämlich zum Saatgut auch die Weitergabe von Erfahrung und Wissen hinzu.
Die neuen Vorschriften würde jeden siebten zum Aufgeben zwingen, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage. Andere gaben an, das Angebot an Sorten und Arten verringern zu müssen. Personal für Verwaltungsaufgaben haben diese kleinen beruflich engagierten Erhalter:innen nämlich nicht.
Lücke in der Erhaltung der Sortenvielfalt
Die Nutzer und Nutzerinnen des Vielfaltssaatguts sind Hobbygärtnernde und eben auch Erwerbsgärtnereien, die für den Direktabsatz produzieren, etwa für Restaurants, lokale Märkte und die Solidarische Landwirtschaft. Hinzu kommen Umweltorganisationen sowie ein weites Spektrum von Bildungseinrichtungen wie Bibliotheken und Schulen, die Vielfaltssaatgut zum Zweck der praktischen Wissensvermittlung in Verkehr bringen, verkaufen, verschenken oder verleihen.
Der Zugang der Nutzer und Nutzerinnen zu Vielfalt würde also deutlich verschlechtert, wenn Kleinstunternehmen ihr Angebot an Vielfaltsorten wegen neuer Bürokratie verringern oder aufgeben müssten.
Das würde eine Lücke in die wichtige Erhaltung der Sortenvielfalt reißen. Sie wird in Genbanken kaum betrieben: Es gehört Zeit und Erfahrung dazu, sortentypische Pflanzen für die Vermehrung auszuwählen. Auch die Sortenbeschreibungen fehlen oft. Bei der Vielfaltserhaltung in Feld und Garten gehört die sortentypische Selektion und die Weitergabe von Sortenbeschreibung, Erfahrung und Wissen zusammen mit dem Saatgut zur Erhaltung dazu.
Darüber hinaus können sich Sorten laufend an die Umwelt anpassen. Wenn regional geernteter Samen genutzt wird, entwickeln sich die Sorten sogar regional weiter. Diese wertvolle Anpassungsfähigkeit begründet sich in der Uneinheitlichkeit der Sorten, der intravarietalen Diversität. Dagegen können einheitliche Pflanzen, zum Beispiel Hybride, viel weniger reagieren, vergleichbar mit einem einzelnen Werkzeug gegenüber einem Werkzeugkasten. Diese Fähigkeit zur Anpassung besteht nur in samenfesten Sorten, nicht in Hybridsorten.
Geplante Ausnahmen laufen mehr oder weniger ins Leere
Zwar sind in der Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für Vielfaltserhaltung vorgesehen. Diese hätten jedoch entweder zu wenig Wirkung oder würden sogar ins Leere laufen. Denn für einen wichtigen Teil dieser Akteure, die Kleinstbetriebe, wären weder Ausnahmen noch Erleichterungen verfügbar, es sei denn das Parlament setzt sich mit seinen Vorschlägen gegen Kommission und Ministerrat durch.
Konsens bei den Ausnahmen gibt es nur für die Saatgutweitergabe durch Genbanken und durch Hobbygärtnernde, aber beides betrifft ohnehin nur wenig Saatgut. Es soll außerdem Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen geben. Das klingt gut, aber weder der Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt noch der Pomologenverein – die beiden größten und ältesten Erhalter-Vereine in Deutschland – verkaufen Saatgut oder Obstreiser. Sie stellen Kontakte zu den Mitgliedern her, von denen man die Vielfaltssorten beziehen kann, und sorgen ansonsten für die Weiterentwicklung des Fachwissens, und die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Schlechte Bürokratie-Erfahrung mit dem Pflanzenpass
Schon in den vergangenen Jahren hat es zusätzliche Bürokratie gegeben, als mit der Novelle des Pflanzengesundheitsrechts der Pflanzenpass eingeführt wurde. Die Pflanzenpasspflicht gilt auch für Webshops im Internet, aber nicht für den Direktabsatz. Einige Kleinstunternehmen haben also ihre Webshops abgeschaltet. Sie verkaufen Vielfaltssaatgut nur noch auf Veranstaltungen ohne Pflanzenpass. So fallen auch die Anmeldung beim Pflanzengesundheitsdienst und die Kontrollen und die entsprechenden Gebühren nicht an.
Das ist zweckmäßig, denn der Pflanzenpass ist nicht etwa ein Gesundheitszeugnis, sondern dient der Nachverfolgbarkeit, und die wiederum ist umso weniger wirksam, je kleiner die Partien sind. Die meisten der Kleinstbetriebe sind so klein, dass sie sich die Gebühren für ihre Registrierung und für die Kontrollen gar nicht leisten können.
Die für Vielfalt günstigen geltenden Regeln in einigen Mitgliedstaaten wurden in der von der EU beauftragten, umfangreichen Wirkungsbeobachtung vor dem Verordnungsentwurf nicht evaluiert. Es handelt sich vor allem um Mengenbegrenzungen, innerhalb derer Vielfaltssorten verkauft werden dürfen.
Pflanzengenetische Ressourcen von der Verordnung ausnehmen
Für die geplanten neuen Vorschriften, nach denen alle im beruflichen Zusammenhang Saatgut weitergeben, sich registrieren müssten, um dann jährlich im Voraus die Produktion und die Weitergabe nach Arten und Mengen anzukündigen und im Nachhinein zu berichten, gibt es für die Vielfaltserhaltung keine Notwendigkeit und auch keine logische Erklärung.
Aus Sicht vieler Erhaltungsinitiativen wäre es daher wichtig, die „pflanzengenetischen Ressourcen“, wie die Vielfaltssorten amtlich heißen, von dem künftigen Saatgutrecht nicht zu erfassen, sondern auszunehmen.
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