Neue Genomische Techniken : Verzicht auf Risikoprüfungen bei neuer Gentechnik ist rechtswidrig

Georg Buchholz
Georg Buchholz
Tessa Krabbe
Tessa Krabbe
Georg Buchholz und Tessa Krabbe, Anwälte bei GGSC Foto: GGSC, Foto: GGSC

Falls die Verordnung über Neue Genomische Techniken demnächst vom EU-Parlament verabschiedet wird und damit in Kraft tritt, wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof aussichtsreich. Denn das Gesetz verstößt gegen das Vorsorgeprinzip der EU, schreiben Georg Buchholz und Tessa Krabbe vom Anwaltsbüro GGSC.

von Georg Buchholz & Tessa Krabbe, Anwaltsbüro GGSC

veröffentlicht am

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