Düngerecht : Vorgaben des Gewässerschutzes werden nicht umgesetzt
Der aktuelle niedersächsische Nährstoffbericht für Wirtschaftsdünger bestätigt die Unzulänglichkeiten der Düngegesetzgebung, schreibt der Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube. Eigentlich wäre zu erwarten, dass die Stickstoffwerte langsam sinken. Das tun sie aber nicht. Taube benennt die Ursachen und stellt Forderungen auf.
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Der gestern veröffentlichte Nährstoffbericht für Niedersachsen 2024/25 zeigt: Einerseits bleiben die Tierzahlen bei leicht negativem Trend stabil. Gleichzeitig steigen die Importe von organischem Dünger aus den Niederlanden an. Und zum dritten Mal hintereinander steigt auch die mineralische Stickstoffdüngung wieder.
Andererseits stellt die Düngebehörde – die Landwirtschaftskammer Niedersachsen – fest, dass der so genannte N-Düngesaldo, also die Menge, die gesetzlich gedüngt werden darf, im Landesdurchschnitt um etwa 20 Kilogramm Stickstoff pro Hektar unterschritten wurde. In einigen Grünlandregionen im Norden des Landes liegt sie sogar mehr als 50 Kilogramm unter der erlaubten Menge.
Demnach müsste man erwarten, dass die Frühindikatoren wie die Herbstwerte für mineralischen Stickstoff (Nmin) im Boden, die Sickerwasserkonzentrationen und die Belastungen der Gewässer durch Stickstoff- und Phosporeinträge deutlich zurückgehen. Beides ist jedoch nicht der Fall.
Keine Trendwende zum Besseren
So sind die Nmin-Herbstwerte weiter im Mittel viel zu hoch und die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser ebenfalls. Man kann bei der Grundwasserbelastung mit Nitrat darüber streiten, ob die geringfügigen Abnahmen über 15 Jahre bei regional teilweise gegenläufigen Trends signifikant sind oder nicht.
Festzuhalten ist aber, dass die 874 herangezogenen Grundwassermessstellen zu 59 Prozent keinen zurückgehenden Trend aufweisen. Der Anteil der Messstellen mit sinkenden Werten stieg nur von 27 auf 28 Prozent.
Dies ist ein untrügliches Zeichen dafür, dass in der Bewirtschaftung der Flächen nicht genug geschieht, um eine schnelle Verbesserung der Situation im Sinne der europäischen Richtlinien zum Schutz der Gewässer (Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie sowie Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) zu erreichen. Auch die Oberflächengewässer und die Übergabepunkte der Flüsse Ems und Weser in die Nordsee zeigen Gesamtkonzentrationen an Nährstoffen, die weit entfernt sind von den Zielwerten.
Prinzip Hoffnung ist zu wenig
Das Fazit der Landwirtschaftskammer im aktuellen Nährstoffbericht ist das gleiche wie im letzten Jahr: „Es bleibt zu hoffen, dass sich die Reduktion der Stickstoffüberschüsse in den kommenden Jahren in verringerten Herbst-Nmin-Gehalten und Nitratkonzentrationen im Sickerwasser positiv bemerkbar machen.“
Auf das Prinzip Hoffnung zu setzen, anstatt die Ursachen für die unzureichende Veränderung wissenschaftlich zu analysieren und daraus wirksame Maßnahmen abzuleiten, ist keine Basis für effektiven Gewässerschutz!
Die Kolleginnen und Kollegen der Landwirtschaftskammer sind gut ausgebildete Fachleute – da ist es befremdlich, dass die auf der Hand liegenden, notwendigen und schnell wirksamen Maßnahmen, die aus der experimentellen Arbeit in Niedersachsen hinlänglich bekannt sind, nicht zumindest am Ende des Berichts diskutiert und eingefordert werden.
Dies wäre auch im Interesse des Schutzes der gut wirtschaftenden Betriebe. Der Nährstoffbericht soll den Landwirtinnen und Landwirten schließlich dazu dienen, Schwachstellen zu erkennen und ihr betriebliches Nährstoffmanagement zu verbessern.
Was zu tun wäre, ist klar
In der Analyse des letztjährigen Nährstoffberichts haben Martin Bach und ich die bestehenden Defizite ausführlich dargelegt – leider wurde keine der Forderungen im vorliegenden Bericht aufgenommen. Es gibt in ihm nach wie vor keine Klassifikation der Grundwasserbelastungen nach Grundwasseralter, obwohl entsprechende Daten vorliegen. Sie zeigen, dass auch junges Grundwasser hoch belastet ist.
Es gibt keine Verweise auf die Notwendigkeit, die Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr für Gülle und Gärreste auf Acker infrage zu stellen. Dabei zeigen die Arbeiten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz , dass eine Begrenzung auf 120 Kilogramm die Nitratkonzentration im Sickerwasser sehr schnell nahezu halbiert.
Es gibt keinen Hinweis, dass die Stickstoffbedarfe für viele Kulturen, insbesondere für Mais, aber auch für Weizen, Raps und Zuckerrüben, zu hoch angesetzt sind.
Weiterhin fehlen Hinweise darauf, dass die Stickstoffnachlieferung aus humosen Böden deutlich zu niedrig angesetzt ist und dass eine gute fachliche Praxis im Ackerbau mindestens fünfgliedrige Fruchtfolgen mit mindestens zwei Winterungen und Sommerungen und zweimaligem Einsatz von effektiven Zwischenfrüchten beinhaltet. So, wie das an Universitäten und Landwirtschaftsschulen früher gelehrt wurde.
Würden diese Standards der guten fachlichen Praxis ebenso wie die Übernahme der Boden-Phosphor-Versorgungsstufen, wie sie der Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten 2018 festgelegt hat, konsequent eingefordert, dann würden Verbesserungen der Frühindikatoren und der Gewässerqualität sehr schnell messbar.
Wirksamen Gewässerschutz endlich umsetzen
Schließlich zeigt auch dieser Nährstoffbericht wieder, dass die Datenqualität – bei allem Respekt vor der umfänglichen Datenerhebung – nach wie vor unzureichend ist, weil belegbasierte betriebliche Nährstoffbilanzen für Stickstoff und Phosphor fehlen. Die hohe Beanstandungsquote der Vor-Ort-Kontrollen belegt dies auch im aktuellen Bericht.
Die aktuellen Ergebnisse des Multiparametrischen Monitorings von Nitratfrachten in der Landwirtschaft vom Julius Kühn-Institut unterstreichen die geringe Aussagekraft des Nährstoffberichts: Während in den Tierhaltungsregionen in Niedersachsen laut Nährstoffbericht nur sehr geringe Flächenbilanzüberschüsse auftreten, betragen die betrieblichen Stickstoffsalden nach Stoffstrombilanz tatsächlich Größenordnungen von mehr als 120 Kilogramm Stickstoff pro Hektar, wie das Monitoring für die Modellregion Mittlere Ems ausweist.
Das heißt: Ohne belegbasierte Daten der Zu- und Abflüsse von Nährstoffen in und aus dem Betrieb mit entsprechenden Sanktionen bei Überschreitung von Obergrenzen sind die Ziele des Gewässerschutzes nicht zu erreichen.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist der Nährstoffbericht Niedersachsen 2024/2025 erneut eine Aufforderung an das Bundeslandwirtschaftsministerium, die betriebliche Nährstoffbilanzierung ebenso wie die weiteren oben genannten Forderungen in der Düngegesetzgebung zu verankern, um endlich einen wirksamen Gewässerschutz umzusetzen und weiteren Schaden von der deutschen Landwirtschaft abzuwenden.
Friedhelm Taube ist Professor a.D. der Abteilung Grünland und Futterbau am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität Kiel.
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