Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Unzureichender Klimaschutz verletzt Menschenrechte
Erstmals ist eine Klimaklage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich: Klimaschutz ist Menschenrecht, urteilte der Gerichtshof. Die Schweiz müsse mehr für den Klimaschutz tun. Künftig könnten Staaten aufgrund der Menschenrechtskonvention zu mehr Klimaschutz-Ambitionen verpflichtet werden. Zwei weitere Klagen wies der Gerichtshof jedoch ab.
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