Offenlegungsverordnung EU gibt SFDR-Standards bekannt
Anbieter nachhaltiger Fonds müssen laut EU-Bestimmung angeben, warum sie ihre Produkte für ökologisch oder sozialverträglich halten. Nun hat die Europäische Kommission dargelegt, welche Informationen genau sie liefern müssen. Wir geben einen Überblick.
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