Bundesregierung Gesetzentwurf zu Online-Aktionärstreffen geändert
Aktiengesellschaften sollen künftig laut Beschluss der Bundesregierung virtuelle Hauptversammlungen regulär abhalten können – und nicht nur ausnahmsweise wie in der Corona-Pandemie. Nach heftigem Protest aus der Finanzwirtschaft auf den ersten Gesetzentwurf hat das Kabinett zentrale Aktionärsrechte einbezogen. Kritikern reicht das nicht.
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